Wasserschaden = Schönheitsreperatur ?

Diskutiere Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebes Forum, seid langem schon bin ich interessierter Leser dieses Forums, doch nun hats auch mich "kalt" erwischt und vielleicht kann mir...
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #1

Vermieter123

Hallo liebes Forum,
seid langem schon bin ich interessierter Leser dieses Forums, doch nun hats auch mich "kalt" erwischt und vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen...

Ich habe zwecks Eigenbedarf meinem Mieter nach 9-jähriger Mietzeit gekündigt und wollte nun zum nächsten ersten in die Wohnung einziehen bzw die Wohnungübergabe mit dem Mieter machen. Jetzt teilte er mir telefonisch 2 Wochen vor seinem Auszug mit, daß er im Schlafzimmer einen kleinen Wasserschaden durch sein Aquarium auf dem Parkettboden hätte (Ich vermute, daß er den schon länger hat, mir nur nicht bescheid gegeben, sonst hätte man das ja schon während seiner Mietzeit regeln können und nicht erst bei Auszug).

Mein Problem: Damals hatte ich einen Standardmietvertrag aus dem Schreibwarenhandel benutzt, der starre Fristen (somit ungültig) das Renovieren betreffend enthält. Mein Mieter hat mir bereits am Telefon mitgeteilt, daß er nicht renovieren würde, weil sein Anwalt Ihm gesagt hätte, er müsse das nicht... (tja, Du bist Deutschland...)

Seine Meinung ist, er müsse auch an dem Parkettboden nicht machen - für Ihn falle das auch unter die unwirksame Klausel des MV.
Jedoch sehe ich das anders. Wir reden hier ja schliesslich nicht über Wände streichen, sondern von einem Stück Parkett, was ausgetauscht werden muss (ggf. sogar komplett neu abgeschliffen usw.).

Würde mich sehr interessieren, was Ihr so denkt :wink
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #2
Martens

Martens

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moin Vermieter,

vorweg, ich bin kein Jurist, kann sein, daß ich etwas übersehe.

Trotzdem:
Der Schaden am Parkett hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun, hier geht es um einen einzelnen Schaden (aus nicht-bestimmungsgemäßem Gebrauch der Mietsache), den der Mieter zu verantworten (oder verursacht) hat.
Der Mieter muß den Schaden beheben.

Hast Du eine Kaution? Einbehalten...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #3

Tina

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Also der Schaden am Parkett hat definitiv nichts mit Schönreps zu tun...

Das ist schlicht und ergreifend ein Wasserschaden...
In den von mir verwalteten Anlagen ist solch ein Wasserschaden über die Gebäudeversicherung abgedeckt (bestimmungswidriger Austritt von Wasser)... melde den Schaden doch deiner Hausverwaltung mit der Bitte um Regulierung des Schadens... und lass dir von deinem Mieter die Daten zu seiner Hausratversicherung geben, die wollen die Gebäudeversicherer nämlich immer haben...
Hoffe, ich konnte dir helfen...

Gruß
Tina
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #4
lostcontrol

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haftpflicht

wir hatten mal einen ähnlichen fall, da hat dann im endeffekt der mieter auf unsere anregung hin den "unfall" seiner haftpflicht gemeldet und die hat den schaden (es mussten ganze dielen herausgenommen werden und die unterkonstruktion in teilen ersetzt werden) anstandslos bezahlt.
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #5

Capo

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@lostcontrol
Willkommen im Forum. Schön dich zu lesen ;)

Jupp, das ist der idealfall. Meist hat der Mieter jedoch keine Hausrat und dann ist das gejammer groß
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #6

Vermieter123

Also erstmal vielen lieben Dank für die ganzen Antworten :top

Zwar hatte ich zu meinem Mieter während der gesamten Mietzeit eigentlich ein "spitzen" Verhältnis und es gab nie Probleme; alles wurde Besprochen und für jedes noch so kleine Problemchen haben wir eine Lösung gefunden... tja und jetzt stellt der Mann auf stur, geht weder ans Telefon, noch ruft er zurück oder ähnliches... Scheint wohl normal zu sein, daß solch ein kindisches Verhalten bei Beendigung der Mietzeit entsteht :wand:

Wie auch immer, ich muss den Schaden beheben lassen, da ich ja bald einziehen will und vielleicht klappt es ja tatsächlich und die Versicherung springt doch noch ein. (Hab ja noch die Kaution im Safe, und da wird sie erstmal bleiben denke ich)...
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #7

Tina

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Mitunter haben Mieter tatsächlich weder Hausrat noch Haftpflicht...

Aber frag halt bei deiner Hausverwaltung nach, ob dieser Wasserschaden in der Gebäudeversicherung mit abgedeckt ist...
Bei ist sind auch Wasserschäden versichert, die auf Grund bestimmungswidrigem Austritts von Wasser aus Aquarien und/oder Wasserbetten entstanden sind...
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von Tina
In den von mir verwalteten Anlagen ist solch ein Wasserschaden über die Gebäudeversicherung abgedeckt
Gruß
Tina


LOLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL, bitte ja, der Schaden ist doch durch den Mieter zustande gekommen, dafür gibt es speziell eine Hausratsversicherung.... die Haftpflicht wird hier genauso wenig greifen, wie die Gebäudeversicherung..... die Sachbeschädigung muss behoben werden, sollte er keine versicherung haben

@ Tina, als ich deinen 2. Beittrag gelesen habe ´hier noch folgendes:

die Gebäudeversicherung greift für Wasserschäden, die durch höhere Gewalt bzw. am Gemeinschaftseigentum und am Sondereigentum entstanden sind....jedoch nicht dann, wenn sie einer verursacht hat...
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #9

Tina

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Hallo Insolvenzprofi!

Nix "Lol"... für Schäden am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig... also lag ein Teppich auf dem Parkett/Laminat und wurde dieser durch das aus dem Aquarium ausgetretene Wasser beschädigt, dann tritt hier die Hausratversicherung ein... für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig (sofern der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus Aquarien mitversichert ist)... Parkett/Laminat zählt zum Gebäude... aus diesem Grunde greift die Hausratversicherung überhaupt nicht...

"jedoch nicht dann, wenn sie einer verursacht hat" stimmt so nicht...
selbst wenn ein Mieter seine Badewanne überlaufen lässt und dadurch Schäden am GE entstanden sind, tritt die Gebäudeversicherung ein...
inwieweit sich die Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht und Hausrat) dann untereinander einigen, kann allen Versicherungsnehmern egal sein, da dies eine übliche Vorgehensweise ist und den VN kein Nachteil daraus entsteht...

Gruß
Tina
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #10
lostcontrol

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Original von Tina
[...] Aber frag halt bei deiner Hausverwaltung nach, ob dieser Wasserschaden in der Gebäudeversicherung mit abgedeckt ist... [...]
abgesehen davon, dass ich SICHER bin, dass ein vom mieter verursachter wasserschaden NICHT von der gebäudeversicherung des vermieters abgedeckt ist, mal die ganz blöde frage:

bin ich falsch hier, wenn ich die hausverwaltung selbst mache?
verweise auf die hausverwaltung bringen ja nichts, wenn eine solche nicht vorhanden ist, weil es sich nicht wirklich lohnt, weil es um "kleinkram" geht wie z.b. die eigentumswohnung die gekauft und vermietet wird (meist aus steuerlichen gründen aus älteren zeiten) oder bei "kleineren objekten" wie z.b. einem mehr-parteien-mietshaus usw.

abgesehen davon, dass ich nicht sicher bin, dass eine "bestellte" hausverwaltung sich besser kümmern könnte als ich persönlich (habe ja leider mit maklern etc. schon die erfahrung gemacht, dass die auch nicht unbedingt mehr ahnung von mietrecht haben als ich) - im zweifel fällt doch eh alles auf den vermieter zurück, oder nicht?

wäre ich rechtlich sicherer, wenn ich ganz offiziell eine hausverwaltung beauftragen würde? das wäre mir / uns dann evtl. die kosten wert...

übrigens: ihr seid klasse, ich bin echt froh, dieses forum gefunden zu haben!
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #11

Tina

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Ich bearbeite hier seit nunmehr fast 6 Jahren alle Schadenfälle und habe nur von meinen Erfahrungen berichtet... aber jeder wird seine eigenen Versicherungsverträge bestens kennen und wissen, was versichert ist und was nicht... bei uns sind jedenfalls über die Gebäudeversicherung alle Wasserschäden (sprich der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus Leitungen, Aquarien und Wasserbetten) versichert... mir wurde noch keine Regulierung seitens der Versicherung abgelehnt... und ich hatte auch schon Wasserschäden wegen Aquarien...

Natürlich bist du nicht falsch hier, wenn du die Verwaltung selbst machst... aber das sehe ich ja aus den Texten hier nicht heraus, wer selbst verwaltet und wer nicht... sobald es um ETW geht, gehe ich einfach davon aus, das eine Verwaltung existiert (wer auch immer die macht, egal ob ein "Hausverwalter" oder ein Eigentümer)... wenn in einem Haus mehrere ETW sind, ist ja laut Gesetz eine Verwaltung vorgeschrieben... aber wenn Du die Verwaltung selbst machst, dann liegen dir ja die Unterlagen zur Gebäudeversicherung direkt vor und du kannst nachschauen bzw. beim Versicherer anrufen und nachfragen, ob Aquarien mitversichert sind...
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #12
lostcontrol

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Original von Tina
Natürlich bist du nicht falsch hier, wenn du die Verwaltung selbst machst... aber das sehe ich ja aus den Texten hier nicht heraus, wer selbst verwaltet und wer nicht... sobald es um ETW geht, gehe ich einfach davon aus, das eine Verwaltung existiert (wer auch immer die macht, egal ob ein "Hausverwalter" oder ein Eigentümer)... wenn in einem Haus mehrere ETW sind, ist ja laut Gesetz eine Verwaltung vorgeschrieben... aber wenn Du die Verwaltung selbst machst, dann liegen dir ja die Unterlagen zur Gebäudeversicherung direkt vor und du kannst nachschauen bzw. beim Versicherer anrufen und nachfragen, ob Aquarien mitversichert sind...
jepp, natürlich liegen mir die versicherungsverträge vor. und bei der gebäudeversicherung sind - zumindest bei uns - aquarien von mietern NICHT mitversichert. abgesehen davon, dass aquarien zumindest ab einer bestimmten grösse ohnehin vom vermieter genehmigt werden müssen - schlicht und ergreifend aus statischen gründen, die dinger sind nämlich ganz schön schwer...

aber ob eine hausverwaltung mich rechtlich absichern könnte, das würd ich trotzdem noch gerne wissen... das würde mir ja nicht nur stress sondern auch unsicherheiten abnehmen, das könnte sich tatsächlich lohnen, falls dem so wäre...
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #13

Vermieter123

Falls es jemanden für den konkreten Fall interessiert: nach diversen Telefonaten mit Versicherungen wurde mir nun mitgeteilt, daß für diesen Fall (wahrscheinlich) die Haftpflicht des Mieters den Schaden (nach Begutachtung) ersetzen wird. Meine GebäudeV deckt diesen "Aquarium" Fall nicht ab, ebensowenig die Hausrat des Mieters...

Danke nochmal an alle für die vielen Posts, das Forum hier ist echt spitze !
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #14
lostcontrol

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na also :-)))
ich drück die daumen, dass das mit der haftpflicht des mieters klappt - bei uns gings ja auch...
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #15
Martens

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moin zusammen,

nun muß ich aber auch noch mal...

Tina hat schon recht, auch wir haben Verträge für die Gebäudeversicherung, bei denen Schäden durch bestimmungswidrigem Austritt von Wasser aus Aquarien (und Wasserbetten, im Gebäude verlaufenden laufenden Regenwasserleitungen und dergleichen mehr) abgesichert sind. Soetwas ist durchaus möglich.

Es wurde jedoch im geschilderten Fall nicht mitgeteilt, wie der Schaden entstanden ist.

Wurde das Aquarium plötzlich in der Naht undicht oder ist unvermittelt geplatzt, kann der von Tina genannte Versicherungsfall eingetreten sein.

War es nicht so und der Mieter hat beim Wasserwechseln gepanscht, dann ist es sein Schaden, möglicherweise abgedeckt durch sein Haftpflichtversicherung, sofern diese wiederum Schäden an gemieteten Gegenständen (Parkett) abdeckt...

Das Parkett ist, wie Tina ganz richtig schrieb, Gebäudebestandteil und damit über die Gebäudeversicherung abgesichert, Hausrat ist etwas ganz anderes.

Und damit gleich zum nächsten Punkt, eine ordentliche Hausverwaltung weiß so etwas, hat solche Verträge mit den Versicherungsgesellschaften und bekommt auch evtl. noch nachträglich solche Dinge reguliert.

Eine Hausverwaltung hat üblicherweise ein größeres Kontingent bei der / den Versicherung/en als ein Eigentümer von ein, zwei Wohnungen, so daß darüber schon Vorteile erzielbar sind.

Ürigens ist die Gebäudeversicherung (Wasser, Feuer, Sturm) auch nicht die Versicherung des Eigentümers, er ist zwar Vertragspartner, aber die Mieter zahlen die Versicherung mit ihren Betriebskosten - anständige Vertragsgestaltung vorausgesetzt.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Wasserschaden = Schönheitsreperatur ? Beitrag #16

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Hi lostcontrol. endlich mal einer der mich versteht, dass die Gebäudeversicherung den schaden sicherlich nicht decken wird!

Dieses wird nur dann von der haftpflichtversicherung (ich habe mich heute nochmals informiert bei einem freund, der seit 6 jahren versicherungskaufmann ist) getragen, wenn gleichzeitig eine hausratsversicherung mit integriert ist! ansonsten würde die haftfplicht nicht greifen denn allerdings sind Schäden an geliehenen bzw. gemieteten Sachen ausgeschlossen! Der ursprungsgrund, so sagte er, wäre der abschluss einer solchen hausratsversicherung, er sagte aber auch, dass mit festverbundene sachen zum gebäude zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden müssen.

:ätsch

ausserdem wurde der schaden von dem Mieter verusacht, daher greuft der 823 BGB, und damit verbunden SEINE versicherunG!
 
Thema:

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