Vermieter123
Hallo liebes Forum,
seid langem schon bin ich interessierter Leser dieses Forums, doch nun hats auch mich "kalt" erwischt und vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen...
Ich habe zwecks Eigenbedarf meinem Mieter nach 9-jähriger Mietzeit gekündigt und wollte nun zum nächsten ersten in die Wohnung einziehen bzw die Wohnungübergabe mit dem Mieter machen. Jetzt teilte er mir telefonisch 2 Wochen vor seinem Auszug mit, daß er im Schlafzimmer einen kleinen Wasserschaden durch sein Aquarium auf dem Parkettboden hätte (Ich vermute, daß er den schon länger hat, mir nur nicht bescheid gegeben, sonst hätte man das ja schon während seiner Mietzeit regeln können und nicht erst bei Auszug).
Mein Problem: Damals hatte ich einen Standardmietvertrag aus dem Schreibwarenhandel benutzt, der starre Fristen (somit ungültig) das Renovieren betreffend enthält. Mein Mieter hat mir bereits am Telefon mitgeteilt, daß er nicht renovieren würde, weil sein Anwalt Ihm gesagt hätte, er müsse das nicht... (tja, Du bist Deutschland...)
Seine Meinung ist, er müsse auch an dem Parkettboden nicht machen - für Ihn falle das auch unter die unwirksame Klausel des MV.
Jedoch sehe ich das anders. Wir reden hier ja schliesslich nicht über Wände streichen, sondern von einem Stück Parkett, was ausgetauscht werden muss (ggf. sogar komplett neu abgeschliffen usw.).
Würde mich sehr interessieren, was Ihr so denkt
seid langem schon bin ich interessierter Leser dieses Forums, doch nun hats auch mich "kalt" erwischt und vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen...
Ich habe zwecks Eigenbedarf meinem Mieter nach 9-jähriger Mietzeit gekündigt und wollte nun zum nächsten ersten in die Wohnung einziehen bzw die Wohnungübergabe mit dem Mieter machen. Jetzt teilte er mir telefonisch 2 Wochen vor seinem Auszug mit, daß er im Schlafzimmer einen kleinen Wasserschaden durch sein Aquarium auf dem Parkettboden hätte (Ich vermute, daß er den schon länger hat, mir nur nicht bescheid gegeben, sonst hätte man das ja schon während seiner Mietzeit regeln können und nicht erst bei Auszug).
Mein Problem: Damals hatte ich einen Standardmietvertrag aus dem Schreibwarenhandel benutzt, der starre Fristen (somit ungültig) das Renovieren betreffend enthält. Mein Mieter hat mir bereits am Telefon mitgeteilt, daß er nicht renovieren würde, weil sein Anwalt Ihm gesagt hätte, er müsse das nicht... (tja, Du bist Deutschland...)
Seine Meinung ist, er müsse auch an dem Parkettboden nicht machen - für Ihn falle das auch unter die unwirksame Klausel des MV.
Jedoch sehe ich das anders. Wir reden hier ja schliesslich nicht über Wände streichen, sondern von einem Stück Parkett, was ausgetauscht werden muss (ggf. sogar komplett neu abgeschliffen usw.).
Würde mich sehr interessieren, was Ihr so denkt
