Frankfurt
Hallo,
bei uns gabs das zweite Mal in zwei Jahren einen guten Wasserschaden.
Oben ist die Wanne nicht dicht (inzwischen wurde wohl das ENDLICH gemacht).
Die Hausverwaltung tut so als wäre nichts passiert und zahlt die Malerkosten
(an den versauten Teppich denke ich schon gar nicht) einfach nicht, in dem
sie sich für jeden Schriftverkehr taub stellen.
Uns wurde durch die Blume mitgeteilt, das die Hausverwaltung, wie so viele
erstmal die ersten TATSÄCHLICHEN rechtlichen Schritte abwartet und frühstens
dann ein Angebot über die Hälfte oder so machen wird. Weil sie weiss das
der Mieter immer den Spatz in der Hand nimmt, statt sich eines langen
Rechtsverfahrens auszusetzen (wo dann allerlei komplexe Fragen auftauchen,
z.B. wer ist Schuld, was hätte man alles an speziellen rechtlichen Schrift-
stücken aufsetzen müssen etc.)
Wir haben die Wasserschäden mit Bild immer sofort am selben Tag
per Einschreiben angezeigt, aber das war der Verwaltung natürlich EGAL.
Was wäre jetzt die letzte mögliche Androhung ? Eine Mietminderung ?
Nicht mehr die Miete zu zahlen bis die Rechnung bezahlt ist ? Abbuchungs-
erlaubnis zurücknehmen ? Was ist das "Wörtchen" das die Hausverwaltung "aufweckt" ?
Oder hat man, wenn man bei jeder Sache nicht sofort einen Topanwalt
nimmt der alle rechtlichen Feinheiten von der ersten Sekunde "durchzieht"
nach zwei, drei Monaten sowieso immer wenig Chancen ?
danke
Frankfurt
[Sorry, aber hier sind Beleidigungen nicht willkommen. --ADMIN--]
bei uns gabs das zweite Mal in zwei Jahren einen guten Wasserschaden.
Oben ist die Wanne nicht dicht (inzwischen wurde wohl das ENDLICH gemacht).
Die Hausverwaltung tut so als wäre nichts passiert und zahlt die Malerkosten
(an den versauten Teppich denke ich schon gar nicht) einfach nicht, in dem
sie sich für jeden Schriftverkehr taub stellen.
Uns wurde durch die Blume mitgeteilt, das die Hausverwaltung, wie so viele
erstmal die ersten TATSÄCHLICHEN rechtlichen Schritte abwartet und frühstens
dann ein Angebot über die Hälfte oder so machen wird. Weil sie weiss das
der Mieter immer den Spatz in der Hand nimmt, statt sich eines langen
Rechtsverfahrens auszusetzen (wo dann allerlei komplexe Fragen auftauchen,
z.B. wer ist Schuld, was hätte man alles an speziellen rechtlichen Schrift-
stücken aufsetzen müssen etc.)
Wir haben die Wasserschäden mit Bild immer sofort am selben Tag
per Einschreiben angezeigt, aber das war der Verwaltung natürlich EGAL.
Was wäre jetzt die letzte mögliche Androhung ? Eine Mietminderung ?
Nicht mehr die Miete zu zahlen bis die Rechnung bezahlt ist ? Abbuchungs-
erlaubnis zurücknehmen ? Was ist das "Wörtchen" das die Hausverwaltung "aufweckt" ?
Oder hat man, wenn man bei jeder Sache nicht sofort einen Topanwalt
nimmt der alle rechtlichen Feinheiten von der ersten Sekunde "durchzieht"
nach zwei, drei Monaten sowieso immer wenig Chancen ?
danke
Frankfurt
[Sorry, aber hier sind Beleidigungen nicht willkommen. --ADMIN--]