gleisdreieck
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Hallo,
In meiner vermieteten Wohnung befinden sich 4 Wasseruhren (jeweils warm/kalt in Küche und Bad). Meine Hausverwaltung schreibt mir nun, daß ich eine Wasseruhr austauschen lassen soll und nennt mir dabei auch noch die Firma, durch die das geschehen soll. Stehen die Wasseruhren im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum?
Die Teilungserklärung enthält hierzu den Passus:
"...zum Sondereigentum gehören ... - die Leitungen für Wasser, Abwasser und Heizungen vom bzw. bis zum Anschluß an die gemeinsamen Steig- bzw. Falleitungen. "
Falls Sondereigentum: Kann der Verwalter mir vorschreiben, welche Firma ich mit dem Austausch beauftragen soll?
Falls Gemeinschaftseigentum: Muß der Verwalter den Austausch dann nicht selbst beauftragen und auch (zunächst) bezahlen?
Gruß
P.
In meiner vermieteten Wohnung befinden sich 4 Wasseruhren (jeweils warm/kalt in Küche und Bad). Meine Hausverwaltung schreibt mir nun, daß ich eine Wasseruhr austauschen lassen soll und nennt mir dabei auch noch die Firma, durch die das geschehen soll. Stehen die Wasseruhren im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum?
Die Teilungserklärung enthält hierzu den Passus:
"...zum Sondereigentum gehören ... - die Leitungen für Wasser, Abwasser und Heizungen vom bzw. bis zum Anschluß an die gemeinsamen Steig- bzw. Falleitungen. "
Falls Sondereigentum: Kann der Verwalter mir vorschreiben, welche Firma ich mit dem Austausch beauftragen soll?
Falls Gemeinschaftseigentum: Muß der Verwalter den Austausch dann nicht selbst beauftragen und auch (zunächst) bezahlen?
Gruß
P.