Wasserzähler in Eigentumswohnung

Diskutiere Wasserzähler in Eigentumswohnung im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; :wink: :guru Also, wir sind Eigentümer einer Wohnhung mit 12 Parteien. Je 6 in einem Doppelhaus. Die Wasserkosten werden pro Kopf abgerechnet...
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #1

Andrea

:wink: :guru

Also, wir sind Eigentümer einer Wohnhung mit 12 Parteien. Je 6 in einem Doppelhaus.
Die Wasserkosten werden pro Kopf abgerechnet. Auffällig ist, das im Nachbarhaus insgesamt die Wasserkosten viel niedriger sind. In unserem Haus wohnen Putzsüchtige
und Waschsüchtige.
Auf einer Eigentümerversammlung wurden Wasserzähler aus kostengründen abgelehnt.
Meine Frage: Können wir auch als einzige Partei Wasserzähler bei uns einbauen lassen , oder müssen alle Parteien zustimmen??

Vielen Dank LG Andrea
 
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #2

RMHV

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Original von Andrea
Auf einer Eigentümerversammlung wurden Wasserzähler aus kostengründen abgelehnt.
Meine Frage: Können wir auch als einzige Partei Wasserzähler bei uns einbauen lassen , oder müssen alle Parteien zustimmen??

Meine Frage: wurde jemals auch nur ansatzweise über die Rechtsverhältnisse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nachgedacht? Ich behaupte einfach mal, dass sich kaum ein Wohnungseigentümer mit derart überflüssigen Dingen aufhält.
Der Schlüssel zur Verteilung von Kosten ist in aller Regel in der Teilungserklärung vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, werden Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. Die Änderung des Verteilungsschlüssels bedarf im Grundsatz einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Eine Änderung durch Beschluss ist nur möglich, wenn dies in der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehen ist.
Lehnt die Mehrheit den Einbau von Wasserzählern ab, gibt es eben keinen Zählereinbau und auch keine Änderung der Verteilungsschlüssels.
Wer es nicht lassen kann, mag in seinem Sondereigentum jederzeit Zähler einzubauen. Man beachte dabei aber den Begriff Sondereigentum. Ein Anspruch auf Abrechnung nach Ablesewerten kann durch den Einbau eines einzelnen Zählers aber nicht entstehen.
 
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #3

zonex

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Hallo,

wir haben vom Verwalter einen Brief bekommen das bis jetzt Wohngeldabrechnung falsch abgerechnet wurde. Und zwar wurde unrechtmäßig personenbezogen bezogen abgerechnet. Gemäß Teilungserklärung vom 1999 ist der Veteilungsmaßstab der Miteigentumsanteil. Was für mich gut heißt weil wir 3 Personen wohnen und die anderen 1 bzw. 2 Personen sind.
Für 2007 wurde jetzt per Miteigentumsanteil berechnet. Ich wohne aber seit 2006 in der WG. Habe ich Anspruch für das Jahr 2006? Da es ja personenbezogen abgerechnet wurde und nicht mit Miteigentumsanteil.
Im Brief steht noch das man das wieder per Mehrheitsbeschluß wieder Personen bezogen machen möchte. Dazu steht " Diese Bestimmungen dürfen seit dem 01.07.2007 laut WEG durch Mehrheitsbeschluß die Eigentümer verändern und einen anderen Verteilungschlüssel wählen. Ist diese Aussage Richtig?

Oben genante Aussage vom RMHV ist also nicht mehr Relevant?

Eine Änderung durch Beschluss ist nur möglich, wenn dies in der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehen ist.
Lehnt die Mehrheit den Einbau von Wasserzählern ab, gibt es eben keinen Zählereinbau und auch keine Änderung des Verteilungsschlüssels.

Ich persönlich bin für einen Wasserzähler da es meiner Meinung gerechterer Lösung ist.
 
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #4

RMHV

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Original von zonex
Für 2007 wurde jetzt per Miteigentumsanteil berechnet. Ich wohne aber seit 2006 in der WG. Habe ich Anspruch für das Jahr 2006? Da es ja personenbezogen abgerechnet wurde und nicht mit Miteigentumsanteil.

Ein Beschlusse der Eigentümergemeinschaft, der nicht nichtig ist, ist gültig und für alle Eigentümer verbindlich, bis das zuständige Gericht den Beschluss nach fristgerechter Anfechtung für ungültig erklärt. Da die Anfechtugnsfrist abgelaufen sein wird, kann nur die Gemeinschaft selbst die Folgen eines Beschlusses durch einen erneuten Beschluss beseitigen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.


Im Brief steht noch das man das wieder per Mehrheitsbeschluß wieder Personen bezogen machen möchte. Dazu steht " Diese Bestimmungen dürfen seit dem 01.07.2007 laut WEG durch Mehrheitsbeschluß die Eigentümer verändern und einen anderen Verteilungschlüssel wählen. Ist diese Aussage Richtig?

Das ist unzutreffend. Richtig ist zwar, dass die Gemeinschaft seit dem 01.07.2007 eine Beschlusskompetenz über die Verteilung der Betriebskosten im mietrechtlichen Sinn hat. Diese Kompetenz besteht allerdings nicht uneingeschränkt.
Die entsprechende Vorschrift im WEG lautet:

§ 16
(3) Die Wohnungseigentümer können abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen, dass die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § 556 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.


Wie man sehen kann, ist eine Verbrauchserfassung Voraussetzung für eine Änderung der Kostenverteilung durch Beschluss. Wie weit dann ein anderer Schlüssel als der erfasste Verbrauch ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wird die Zeit zeigen müssen.

Die Kompetenz zur Beschlussfassung über den Verteilungsschlüssel muss sich seit der Änderung des WEG nicht mehr uneingeschränkt aus der Teilungserklärung ergeben. Soweit liegt durch § 16 Abs. 3 WEG eine grundsätliche Änderung vor für Kosten, deren Verbrauch oder Verursachung erfasst werden kann.
Nach wie vor zutreffend ist aber die Aussage, dass es keinen Anspruch auf Einbau von Wasserzählern gibt.

Fasst man zusammen bleibt es also im konkreten Fall bei MEA als Verteilungsschlüssel oder es wird der Einbau von Zählern und Kostenverteilung nach erfasstem Verbrauch beschlossen, eventuell auch nach einem anderen Schlüssel, der ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Ich habe zur Zeit keine Vorstellung, welcher andere Schlüssel bei Verfügbarkeit von Verbrauchswerten dem Kriterium ordnungsgemäßer Verwaltung gerecht werden könnte.
Ein Beschluss zur Kostenverteilung nach Personenzahl ohne Verbrauchserfassung wäre m.E. nach wie vor mangels Beschlusskompetenz nichtig.
 
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #5

zonex

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Danke erstmal für die schnelle und ausführliche Antwort. Wenn es nach der Mehrheitsbeschluss geht habe ich wirklich schlechte Karten. Für 2006 Rückzahlung kann ich dann ja total vergessen. Da müssten die anderen Eigentümer mir Geld bezahlen und das würde keiner wollen.
Ich werde dann mal versuchen die anderen Eigentümer für neue Wasserzähler zu überzeugen. Nachdem neuen Gesetz bleibt mir ja was anderes nicht übrig.
 
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #6

Mr.Smile

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Ich möchte für meine ähnlich gelagerte Frage keinen neuen Thread aufmachen, daher hänge ich mich hier an:

in einem 6-Parteien Haus wird bis heute die Wasserabrechnung nach Nutzern pro Wohnung gemacht. Bis auf eine Wohnung, die im Zuge der Modernisierung für alle Zapfstellen Wasserzähler installiert hat.

In der Teilungserklärung sind keinerlei Hinweise auf den Abrechnungsmodus enthalten, es gibt auch keine Protokolle über Beschlüsse der WEG, die sich mit dem Abrechnungsmodus befassen.

Bisher zieht der Verwalter den gemeldeten Wasserverbrauch von WG1 ab, und teilt den Rest nach den verbleibenden Nutzer"köpfen" auf.

Frage : ist das so korrekt und kann es weiterhin so erfolgen, oder müssten für alle Wohnugen die gleichen Abrechnungsmasstäbe gelten ??

Was in diesem Falle dann bedeuten würden - alle rechnen nach Nutzern an.

Alternativ installieren alle neue Wasseruhren, um verbrauchsabhängig korrekt abzurechnen.

Stimmt das so ?

Danke !! :o
 
  • Wasserzähler in Eigentumswohnung Beitrag #7

RMHV

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In der Teilungserklärung sind keinerlei Hinweise auf den Abrechnungsmodus enthalten, es gibt auch keine Protokolle über Beschlüsse der WEG, die sich mit dem Abrechnungsmodus befassen.
Damit wird die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen zu erfolgen haben.


Bisher zieht der Verwalter den gemeldeten Wasserverbrauch von WG1 ab, und teilt den Rest nach den verbleibenden Nutzer"köpfen" auf.

Frage : ist das so korrekt und kann es weiterhin so erfolgen, oder müssten für alle Wohnugen die gleichen Abrechnungsmasstäbe gelten ??

Was in diesem Falle dann bedeuten würden - alle rechnen nach Nutzern an.
Differenzrechnung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Zähler am Hausanschluss und Wohnungszähler weisen deutlich Unterschiede in der Ganggenauigkeit auf. Üblicherweise liegt die Gesamtmenge nach den Wohnungszählern mehr oder weniger deutlich unter der Menge am Hausanschluss. Dies wird dazu führen, dass die Messungenauigkeit voll zu Lasten der Einheiten ohne Zähler geht.
Ein einheitlicher Abrechnungsmaßstab ist nicht zwingend erforderlich. Was aber für eine von Miteigentumsanteilen abweichende Kostenverteilung zwingend erforderlich ist, ist eine Vereinbarung. Die Ausnahme ist der Übergang zu Verbrauchserfassung und verbrauchsabhängiger Abrechnung. Darüber kann beschlossen werden.
 
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