WEG Gaspreisbremse pro Wohnung

Diskutiere WEG Gaspreisbremse pro Wohnung im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Und welcher Netzbetreiber ermittelt dann bitte den Verbrauch der Wohnung? Wie ermittelt der dann sogar noch nur den Verbrauch März bis September...
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #41
immobiliensammler

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D.h. in Deinem Fall, dass Dein Verbrauch von März bis September ermittelt wird und dann mit 12/9 multipliziert wird.

Und welcher Netzbetreiber ermittelt dann bitte den Verbrauch der Wohnung? Wie ermittelt der dann sogar noch nur den Verbrauch März bis September? Wurde da dafür ein Zähler installiert (Achtung: Ironie).

Ja, ja so habe ich das auch verstanden. Aber von März bis September habe ich gar nicht geheizt. 80% von 0 = 0… Wo ist da die Entlastung?

Dann hast Du das falsch verstanden. Die Entlastung wird auf Basis der vom Netzbetreiber (bzw. bei Fernwärme wohl dem Fernwärmeversorger) erfassten Vorjahresverbrauchswerte ermittelt. In der Konstellation hier profitierst Du davon, dass die ganze WEG einheitlich betrachtet wird, diese erhält für 80 % des Vorjahresverbrauchs den Entlastungsbetrag. Nachteil für die gesamte WEG ist halt, dass Deine Wohnung wegen Leerstand nicht groß beheizt wurde, dadurch sinkt der Verbrauch für die ganze WEG anteilig.

Dieser verminderte Gesamtbetrag (der WEG) wird dann entsprechend der HeizkostenV auf Deine ETW verteilt (nach Verbrauch bzw. Fläche), somit kommt Dir die Entlastung zu gute.

Schlechter für Dich wäre (nach aktueller Rechtslage) wenn Du einen eigenen Zähler für Deine Wohnung hättest, dann wäre Dein Vorjahresverbrauch nahe 0 (gewisser Verbrauch für Frostschutz natürlich) und Du würdest faktisch keine Entlastung erhalten.
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #42
Andres

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Moderator
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D.h. in Deinem Fall, dass Dein Verbrauch von März bis September ermittelt wird und dann mit 12/9 multipliziert wird.
Die Jahresverbrauchsprognose erfolgt nicht durch lineare Hochrechnung (schon gar nicht von Sommermonaten auf Wintermonate), sondern durch Lastprofile, die mit Verbrauchsdaten skaliert werden. Wer leiden möchte, hier zwei schnelle Netzfundstücke, die das Thema grob umreißen:
  • Hier ein beispielhafter Leitfaden für Strom und
  • hier einer für Gas.
Für Fernwärme gibt es das in ähnlicher Form.

80% von 0 = 0… Wo ist da die Entlastung?
Der Verbrauch wird ja wohl kaum wirklich null gewesen sein und die Verbrauchsprognose wäre selbst dann (wahrscheinlich - ich weiß es nicht) höher. Davon abgesehen hast du aber grundsätzlich schon recht: Wer zuletzt weniger verbraucht hat, wird weniger entlastet. Nur erfolgt in deinem Fall ja gar keine Einzelabrechnung, sondern die Verbrauchsermittlung findet über die WEG statt. Das ist erheblich zu deinem Vorteil und leicht zu Nachteil der anderen Eigentümer.
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #43

Bauherren-Model

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Und welcher Netzbetreiber ermittelt dann bitte den Verbrauch der Wohnung? Wie ermittelt der dann sogar noch nur den Verbrauch März bis September? Wurde da dafür ein Zähler installiert (Achtung: Ironie).
Du irrst Dich.

Da die Wohnung Teil einer WEG ist, gibt es für die WEG nur einen gemeinsamen Netzübergabepunkt.

Der Betreiber dieses Punktes ermittelt auch den Verbrauchswert für die WEG.

Und in diesen Wert geht auch der Verbrauch des TE ein.
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #44
immobiliensammler

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Da die Wohnung Teil einer WEG ist, gibt es für die WEG nur einen gemeinsamen Netzübergabepunkt.

Richtig!

Der Betreiber dieses Punktes ermittelt auch den Verbrauchswert für die WEG.

Richtig!

Und in diesen Wert geht auch der Verbrauch des TE ein.

Auch richtig!

D.h. in Deinem Fall, dass Dein Verbrauch von März bis September ermittelt wird und dann mit 12/9 multipliziert wird.
Von diesem Produkt gehen dann 80 % in die 80%-Grenze für 2023 ein.
Entweder in Deine eigene oder die Deiner WEG.

Und dann erkläre bitte folgendes:

- wer macht dieses ominöse Rechnung auf? Wo ist das geregelt?
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #45

Bauherren-Model

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Das ist erheblich zu deinem Vorteil und leicht zu Nachteil der anderen Eigentümer.
Was man leicht dadurch umgehen könnte, dass anhand von Personenmonaten-2022 per Dreisatz die 80%-Grenze innerhalb der WEG aufgeteilt wird.

D.h. der TE bekäme dann nicht 12 Monate angerechnet, sondern nur 10.
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #46
immobiliensammler

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Was man leicht dadurch umgehen könnte, dass anhand von Personenmonaten-2022 per Dreisatz die 80%-Grenze innerhalb der WEG aufteilt wird.

D.h. der TE bekäme dann nicht 12 Monate angerechnet, sondern nur 10.

Auch auch hier wieder die Frage nach der Rechtsgrundlage, sprich wo ist das geregelt?
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #49
immobiliensammler

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Und wo steht jetzt:

Was man leicht dadurch umgehen könnte, dass anhand von Personenmonaten-2022 per Dreisatz die 80%-Grenze innerhalb der WEG aufgeteilt wird.

D.h. der TE bekäme dann nicht 12 Monate angerechnet, sondern nur 10.

oder

D.h. in Deinem Fall, dass Dein Verbrauch von März bis September ermittelt wird und dann mit 12/9 multipliziert wird.
Von diesem Produkt gehen dann 80 % in die 80%-Grenze für 2023 ein.
Entweder in Deine eigene oder die Deiner WEG.

Dazu finde ich dort nichts - bitte erleuchte mich, ich lerne immer noch gerne dazu!
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #50

Bauherren-Model

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  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #51
immobiliensammler

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Lesen bildet.
Zwischen Deinen zwei Posting waren 3 Minuten.
In der Zeit hätte ich es auch nicht lesen können.

Na komm, Du hast es doch gelesen, ein Hinweis reicht (PS: Ich kannte die Veröffentlichung schon!)
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #53

Bauherren-Model

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Gibt es schon Haushalte und WEGs, denen von ihrem Gasversorger schon die Höhe ihrer 80%-Grenze der Gaspreisbremse mitgeteilt wurde?

Möglichweise rechnen die Versorger noch.

Mittlerweile kennen ja alle Verbraucher ihren Gasverbrauch 2022 (jedenfalls die, die ihn kennen wollen).
Aber der ist ja wohl nicht die Bemessungsgrundlage der 80%-Grenze.
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #54
Cordula

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Möglichweise rechnen die Versorger noch.
Die Kunden bekommen die Höhe ihrer 80%-Grenze Mitte oder Ende März mitgeteilt.
Gerechnet hat zuvor irgendeine zentrale Instanz, jedoch wohl nicht der örtliche Versorger.
 
  • WEG Gaspreisbremse pro Wohnung Beitrag #56
immobiliensammler

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Gerechnet hat zuvor irgendeine zentrale Instanz, jedoch wohl nicht der örtliche Versorger.

Welche denn? Ich lerne immer wieder gerne dazu - aber in einem hast Du Recht, der örtliche Versorger rechnet das nicht aus sondern jemand anders (könnte aber auch Vor-Ort sitzen).
 
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