
immobiliensammler
Erfahrener Benutzer
D.h. in Deinem Fall, dass Dein Verbrauch von März bis September ermittelt wird und dann mit 12/9 multipliziert wird.
Und welcher Netzbetreiber ermittelt dann bitte den Verbrauch der Wohnung? Wie ermittelt der dann sogar noch nur den Verbrauch März bis September? Wurde da dafür ein Zähler installiert (Achtung: Ironie).
Ja, ja so habe ich das auch verstanden. Aber von März bis September habe ich gar nicht geheizt. 80% von 0 = 0… Wo ist da die Entlastung?
Dann hast Du das falsch verstanden. Die Entlastung wird auf Basis der vom Netzbetreiber (bzw. bei Fernwärme wohl dem Fernwärmeversorger) erfassten Vorjahresverbrauchswerte ermittelt. In der Konstellation hier profitierst Du davon, dass die ganze WEG einheitlich betrachtet wird, diese erhält für 80 % des Vorjahresverbrauchs den Entlastungsbetrag. Nachteil für die gesamte WEG ist halt, dass Deine Wohnung wegen Leerstand nicht groß beheizt wurde, dadurch sinkt der Verbrauch für die ganze WEG anteilig.
Dieser verminderte Gesamtbetrag (der WEG) wird dann entsprechend der HeizkostenV auf Deine ETW verteilt (nach Verbrauch bzw. Fläche), somit kommt Dir die Entlastung zu gute.
Schlechter für Dich wäre (nach aktueller Rechtslage) wenn Du einen eigenen Zähler für Deine Wohnung hättest, dann wäre Dein Vorjahresverbrauch nahe 0 (gewisser Verbrauch für Frostschutz natürlich) und Du würdest faktisch keine Entlastung erhalten.