WEG Gesetz

Diskutiere WEG Gesetz im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo! Kann mich einer mal aufklären? Wir haben ein Reihenhaus gekauft und sind jetzt eine WEG! Makler sagt zum Gemeinschafteigetnum gehören nur...
  • WEG Gesetz Beitrag #1

Dany74

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Hallo!

Kann mich einer mal aufklären?
Wir haben ein Reihenhaus gekauft und sind jetzt eine WEG!
Makler sagt zum Gemeinschafteigetnum gehören nur der Gehweg,Stellplätze,Mülltonnen+Technikzentrale!

WEG Gesetzt+Anwalt+Gutachter sagen auch die tragenden Wände im Sondereigetnum,Dach,Aussenfassade,Fenster...gehören der Gemeinschaft!

Dann haben 2 ohne unsere Zustimmung einen Keller gebaut bekommen und der soll auch ins Gemeinschaftseigetnum mit rein!

Makler wollte das wir alle unterschreiben das jeder für sein Eigentum selbst verantwortlich ist,er meinte natürlich könne man auch die Teilungserklärung ändern,Anwalt meint da müsste man Gesetze ändern...

Klärt mich mal auf?
Danke
 
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  • WEG Gesetz Beitrag #2

Capo

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hmm, irgendwie habe ich die Frage nicht gefunden.

Sondereigentum: Der private Besitz jedes einzelnen Eigentümers, mit dem er machen kann, was er will. (Deswegen wurden die unerlaubten eigenen Keller in Gemeinschaftseigentum umgewandelt)

Gemeinschaftseigentum: Bauteile, die allen gemeinsam gehören. Ohne die, würde zB das Haus nicht stehen bleiben (tragende Wände, Fundamente, Dach, Teile des Balkons)

Die Aussenfassade ist GemET, weil sonst der eine zB seine Aussenwand blau, der andere grün streichen lassen könnte. Von der unterschiedlichen Dämmung mal abgesehen, wäre das wirklich ein "pippi Langstrumpf" Haus :)
Damit wäre automatisch auch das Problem der Sat-Schüsseln geklärt. Wenn sie an der Fassade angebracht werden würden, muss die ETV gefragt werden. im eigenen Garten ist das kein Prob.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas erklären ;)
Eine Frage würde das jedoch erleichtern...
 
  • WEG Gesetz Beitrag #3

Dany74

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Danke immer wieder schön zu lesen,dass wir doch verarscht werden!

Genau das sagen Gutachter+Anwalt schon seit 5 Monaten und der Makler+Hausveraltung(Ehefrau vom Makler) versuchen uns auszutricksen und den Dummen wir haben da so 2 in der Gemeinschaft weis zu machen jeder ist für sein Haus selbst verantwortlich,die glauben das und wir sind die bösen!

Legen da jedem ein Schriftstück vor,jeder wäre für sein Haus selbst verantwortlich und wenn das jeder unterschreibt,wäre alles erledigt.

Da Gutachter+Anwalt ja nur Geld verdienen wollen!

Nochmals danke!

Gruss
 
  • WEG Gesetz Beitrag #4
Martens

Martens

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moin Dany,

kurz gefaßt: Maklergeschwätz! :party

Was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist, steht in der Teilungserklärung jeder WEG, steht dort nichts drin (kann sich auf den Aufteilungsplan beschränken), dann steht es im Gesetz.

Capo hat das ganz treffend zusammengefaßt.

Ob es sich um eine WEG handelt oder nicht, ergibt sich aus dem Grundbuch, wenn in Eurem Grundbuchblatt etwas von 23/100teln Anteilen (Zahlen beliebig) steht, dann IST es eine WEG und es gilt das WEG.

Üblicherweise trägt die Gemeinschaft die Kosten, die sich aus dem Gemeinschaftseigentum ergeben, dies betrifft sowohl Verbrauchs- als auch Instandhaltungskosten. Jeder einzelne ET trägt dann nach dem gegebenen Schlüssel (Gesetz oder TE) seinen Kostenanteil vom Ganzen. Abweichende Vereinbarungen über Kostentragungen für Instandhaltung sind möglich und gerade bei Reihen- oder Einzelhaus-WEGs sinnvoll, müssen aber ALLstimmig getroffen werden, sofern die TE nichts abweichendes vorsieht.

Also, nicht beirren lassen, die Lage ist schlimmer, als Ihr meint, tut mir leid.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • WEG Gesetz Beitrag #5

Dany74

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Danke!

Wir haben es ja schon lange gerafft,nur so ein paar dumme nicht!Ich fühle mich aber immer wieder aufs neue Bestätigt ,schade nur das wir den Scheiss nicht vorher erkannt haben!

Frechheit auch das solche Menschen weiterhin verkaufen dürfen und Leute verarschen dürfen!

Gruss
 
  • WEG Gesetz Beitrag #6

Capo

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Ich denke, dass diese so geliebte GewO §34c bald nicht mehr auf Makler anwendbar sein wird. Mit einem ordentlichen Ausbildungsberuf UND einer ordentlichen Prüfung (die genormt ist) wird es auch für die Wald- und Wiesen-Makler (die doch mit fremden Eigentum Geld machen) schwerer. So wie ein Handwerker größtenteils Meister sein muss, wird wohl auch eine Prüfung dazu gehören.

Übrigens: Für eine allgemeine und unabhängige Hausverwaltungsbewertung wäre ich auch. Wäre ein nettes Internet-Projekt. Will jemand mitmachen ;)
 
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