Hohenfried
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- 16.02.2022
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Hallo,
haben eine Wohnung geerbt und sind jetzt ganz frisch Vermieter.
Lese mir gerade alte Wohngeldabrechnungen durch (damit ich Verständnis aufbaue) und habe eine Frage dazu.
In der Abrechnung gibt es den Posten Laufender Unterhalt / Reparaturen.
Dazu gibt es eine Auflistung aller Handwerkerrechnungen und die Gesamtsumme.
Die Gesamtsumme wird dann mit dem relativen Eigentumsanteil multipliziert.
Jetzt ist da zum Beispiel der Posten Briefkastenschloss Wohnung 5 wechseln mit 95,40€ angegeben.
Heißt das, dass ich mit meinem Anteil das Briefkastenschloss einer fremden Wohnung mitbezahlen muss?
Vermutlich ja, da die Briefkasten zum Gemeinschaftseigentum gehören, richtig?
Solche Reparaturen am Gemeinschaftseigentum müssen aber in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, auch richtig?
Wenn da mal wieder so ein unverschämt hoher Betrag verlangt wird, kann man da dann auch widersprechen?
Ein Briefkastenschloss gibts schon in guter Qualität von Renz für 20€. Den Einbau mach ich gratis in 2min. Da sind 95€ doch ein Witz.
Und den Wucher muss ich dann auch noch mitfinanzieren?
Deswegen ernst gemeint, kann man da an der Mitgliederversammlung mitwirken oder pragmatischere Lösungen einbringen?
Danke!
haben eine Wohnung geerbt und sind jetzt ganz frisch Vermieter.
Lese mir gerade alte Wohngeldabrechnungen durch (damit ich Verständnis aufbaue) und habe eine Frage dazu.
In der Abrechnung gibt es den Posten Laufender Unterhalt / Reparaturen.
Dazu gibt es eine Auflistung aller Handwerkerrechnungen und die Gesamtsumme.
Die Gesamtsumme wird dann mit dem relativen Eigentumsanteil multipliziert.
Jetzt ist da zum Beispiel der Posten Briefkastenschloss Wohnung 5 wechseln mit 95,40€ angegeben.
Heißt das, dass ich mit meinem Anteil das Briefkastenschloss einer fremden Wohnung mitbezahlen muss?
Vermutlich ja, da die Briefkasten zum Gemeinschaftseigentum gehören, richtig?
Solche Reparaturen am Gemeinschaftseigentum müssen aber in der Eigentümerversammlung beschlossen werden, auch richtig?
Wenn da mal wieder so ein unverschämt hoher Betrag verlangt wird, kann man da dann auch widersprechen?
Ein Briefkastenschloss gibts schon in guter Qualität von Renz für 20€. Den Einbau mach ich gratis in 2min. Da sind 95€ doch ein Witz.
Und den Wucher muss ich dann auch noch mitfinanzieren?
Deswegen ernst gemeint, kann man da an der Mitgliederversammlung mitwirken oder pragmatischere Lösungen einbringen?
Danke!