Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen

Diskutiere Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Den Vertrag kenne ich selber nicht. Aber es wird Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung. Abgerechnet wird über die Hausverwaltung und ihre...
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #21

braut

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Den Vertrag kenne ich selber nicht. Aber es wird Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung.
Abgerechnet wird über die Hausverwaltung und ihre Betriebskostenabrechnung. Über die läuft auch der Sammelvertrag der anderen 25 Wohneinheiten.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #22

FrankNRW

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Guten Tag zusammen,
das Thema ruht ja schon eine weile. Ich habe gestern in einer ETV von der Novelle erfahren.
Ich selbst habe einen Vertrag in einem 8-Parteien-Mietshaus.
Mich würde interesseieren, wie ihr mit dem Thema umgeht? Vertrag nächstmöglich kündigen und die Mieter darüber informieren und ihrem "Glück überlassen", oder denkt jemand darüber nach, den Vertrag bestehen zu lassen und die Mieter weiterhin an der Vergünstigung teilhaben zu lassen, in dem Vertrauen, dass diese Nebenkosten auch gezahlt werden.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #23

Hutchinson Hatch

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Das Thema ist sehr vielschichtig. Da es immer mehr Mieter gibt, die überhaupt keinen Kabelanschluss haben möchten, würde ich den Vertrag als WEG beim Anbieter kündigen. Wenn der Mieter ab Juli 2024 (somit bei der Abrechnung 2025) die Umlage der Kabelgebühren beanstandet, ist somit die Nebenkostenabrechnung formal fehlerhaft.

Als Inhaber als einzelnen Wohnung einer WEG würde somit auf einer ETV auf die Kündigung eines solchen Vertrages votieren, da es bisher meiner Kenntnis nach kein Opt-Out für den Vermieter einer einzelnen Wohnung gibt.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #24

Kirque

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Von der Verwaltung habe ich nun erfahren, dass der Kabelvertrag noch bis mindestens 2025 läuft. Dort droht mir also im schlimmsten Fall, ein halbes Jahr lang den Kabelanschluss aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Es scheint auch Kabelverträge mit 15jähriger Laufzeit zu geben - nach meiner Erfahrung mit Kosten von knapp 100 €/Wohnung im Jahr. Dort droht manchen Vermietern also, noch mehr als 1000 € aus eigener Tasche zuzahlen zu dürfen. Solange der Kabelanbieter liefert und nicht die Gebühren erhöht oder das Programmangebot massiv verschlechtert wird man dort wohl auch nicht aus dem Vertrag rauskommen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, besteht per Gesetz ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der Übergangsfrist, also zum 30.06.2024.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #25

Kirque

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Aktuell beschäftigen wir uns wieder mit dem Thema. Bislang ist es bei uns so, dass wir den Mietern den Kabelanschluss zentral zur Verfügung stellen und die Betriebskosten, die seitens Vodafone in Rechnung gestellt werden, via Betriebskosten an die Mieter weitergeben -also der klassische Fall.

Inzwischen kommen immer neue Angebote für Gestattungs- und Betriebsverträge von Vodafone an, die im Monatstakt immer teurer werden. Wir möchten uns aber da komplett herausziehen, so dass wir keine Arbeit und keine Kosten mehr damit haben -die einstigen Erstellungskosten schreiben wir ab. Unsere Präferenz ist, dass wir die Benutzung der vorhandenen Kabel genehmigen, aber keinen Vertrag mit irgendwem eingehen, nicht mehr für die Betriebsfähigkeit der Anlage einstehen müssen und auch keine pauschalen Gestattungsverträge über irgendwelche Bau- oder Installationsarbeiten abschließen, die stets Teil der Angebote sind.

Außerdem sehe ich eine weitere Gefahr: Zweck des Gesetzes ist, den Mietern die freie Wahl des Anbieters zu ermöglichen, um den Markt zu öffnen. Schließt nun der Vermieter einen (Exklusiv-) Vertrag mit einem bestimmten Anbieter ab, verhindert er damit diesen Zweck (was wohl das Ziel der Angebote ist). Dabei kann ich mir gut vorstellen, dass es Klagen gegen solche Verträge geben wird, die am Ende erfolgreich sein werden. Dann hätte der Vermieter ein neues Problem.

In der Summe würden wir am liebsten den Mietern schreiben, dass zum 30.06.2024 die Kabel-TV-Versorgung und die darauf gründende BK-Umlage von unserer Seite aufgrund der Gesetzesänderung entfällt und sie sich selbst um einen Versorgungsvertrag mit einem Versorger ihrer Wahl kümmern mögen. Dazu darf der Versorger die vorhandenen Kabel nutzen, aber keine Kabel selbst legen; etwaig erforderliche Maßnahmen bedürfen der Genehmigung unter Bedingungen im Einzelfall. Grund für letzteres ist die vergleichsweise aufwendige Planung und Umsetzung der Installation, die teils noch in Betrieb befindliche Öfen (→Verlegung in alten Schornsteinen) und die Schonung der Stukkaturen im gepflegten Altbau sowie das Erscheinungsbild im allgemeinen besonders berücksichtigen. Aus gutem Grund haben wir übrigens eine Sternverkabelung, denn bei einer Baumverkabelung genügt ein einziges defektes angeschlossenes Gerät, um bspw. Netzspannung auf die Abschirmung zu geben. BTST, das ist gefährlich und würde ggf. Haftungsfragen aufwerfen.

Nun stellt sich die Frage, wie man die Kündigung den Mietern gegenüber rechtssicher begründet. Geht das mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, oder genügt ein einfacher Verweis auf das Gesetz -wie macht man das am besten? Welche Quellen/Paragafen wären anzuführen?
Und: ist man als Vermieter womöglich verpflichtet, weiterhin Kabel-TV zur Verfügung zu stellen, vielleicht sogar, entsprechende Verträge abzuschließen (das denke ich zwar nicht, wurde aber schon öfter mal überrascht)?
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #26

Ferdl

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Ich denke es kommt darauf an was Mietvertraglich vereinbart ist. Solange alle Mieter Kabel behalten wollen ist doch eh alles gut.
nicht mehr für die Betriebsfähigkeit der Anlage einstehen müssen
Das wird nicht funktionieren, sofern du die Wohnungen mit vorhandenem Kabelanschluss vermietet hast, meiner Meinung nach kann man das analog zur "überlassenen" Küche sehen. Alles was vermietet ist, muss auch instandgehalten werden.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #27

Kirque

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Solange alle Mieter Kabel behalten wollen ist doch eh alles gut.
Ist es nicht, weil ich es nicht mehr als Betriebskosten umlegen darf. Wenn ich es trotzdem bereitstellen muss, werden mir einige Tausender jährlich aus der Tasche gezogen. Das kann nicht der Sinn eines solchen Gesetzes sein, das wäre ja entschädigungslose Enteignung und damit m.E. ein Verstoß gegen das GG.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #28

braut

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Wenn ich es richtig verstanden habe, besteht per Gesetz ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der Übergangsfrist, also zum 30.06.2024.
Das sehe ich nur als Sonderkündigungsrecht des Mieters gegenüber dem Vermieter.

Was aber kann der Vermieter in einer WEG tun, wo der Vertrag vom Verwalter abgeschlossen wurde - und nicht alle anderen Eigentümer die (bisher günstigen) Verträge aufkündigen wollen?

Hat tatsächlich der einzelne Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht für seinen Anteil am Gemeinschaftsvertrag? Werden dann seine Kostenanteile einfach auf die anderen Eigentümer umgelegt?

Ich befürchte eher, der Mieter kommt aus dem Vertrag raus, der Eigentümer/Vermieter muss weiter bezahlen.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #29

Ferdl

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Mit der Einschränkung dass ich mangels persönlichem Interesse mich nicht tiefschüfend mit dem Thema beschäftigt habe, die Umlage ist, mE, nach wie vor zulässig, sofern der Mieter den Anschluss nutzt, jedoch nicht mehr zulässig ist die Umlage der Grundgebühr auf Mieter die den Anschluss nicht nutzen.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #30

gigi1961

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Nach meinem Kenntnisstand kann ich als Eigentümer einer Wohnanlage den Kabelanschluß nicht kündigen. Dazu wäre ein Mehrheitsbeschluss innerhalb der Eigentümer notwendig.

Ich stecke in einem Dilemma. 2 meiner Mieter möchten den Kabelanschluß behalten - hier kann man individual im Mietvertrag regeln, dass sie für die Kosten aufkommen, aber eine Familie hat nur Netflix , braucht nach eigenen Angaben kein Kabelanschluß.
Da ich mich nicht auskenne, habe ich nachgefragt. wie sie denn Internet am PC bekommen. Das konnten sie mir auch nicht erklären. Brauchen die hier irgendwie die Leitungen vom Kabelanschluß?
Ich bin ein technischer Tiefflieger.....,

Mit wäre am liebsten wenn die Gemeinschaft das uns zustehende Sonderkündigungsrecht zum 30.06.2024 ausübt und jeder, der Kabelanschluß möchte schließt einen eigenen Vertrag ab. Die anderen Eigentümer, die selbst in der Wohnung wohnen, werden sich natürlich dagegen streuben. Wenn dem so ist, dann bleibe ich auf den Kosten des Kabelanschlusses von einer Wohnung sitzen. Wieder mal 150 € pro Jahr.
Grüße
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #31

Ferdl

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Du zahlst ja nicht für den "Kabelanschluss" sondern für dass übers Kabel empfangene Fernsehprogramm.
Internet geht extra.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #32

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Ich hatte zum Thema auch vor 3 Wochen ein Gespräch mit dem Anbieter über den wir den Kabelvertrag haben:
Das Gute: Kündigung jederzeit möglich, Kündigungsfrist beträgt lediglich 3 Monate

Technisch bei uns ist es so, dass eine alte Sternverteilung vorhanden ist, jedoch lt. Dokumentation noch Abzweigungen existieren.
Dh. teilweise sind mehr Wohnungen am selben Strang.
Demnach kann man nicht alle Anschlussteilnehmer zu 100% Einzeln abschalten.

Ich bin noch nicht sicher wie das für mich als Eigentümer in einem MFH in der Praxis aussieht.
Zur Not gibts eine Kündigung des Kabelvertrags und jeder muss sich selbst drum kümmern.

Ich seh ehrlich gesagt nicht ein, jährlich eine Umfrage zu machen wer noch Kabel braucht und wer nicht.
Entweder alle oder keiner (sprich jeder muss selbst einen Vertrag abschließen)
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #33

gigi1961

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Du zahlst ja nicht für den "Kabelanschluss" sondern für dass übers Kabel empfangene Fernsehprogramm.
Internet geht extra.
Mein Mieter, der den Kabelanschluss nicht wollte, hat sich bei Vodaphone erkundigt wie er denn ins Internet kommen kann. Für TV bräuchte er keinen Kabelanschluß, weil er alles über netflix macht. Ich war der Meinung ins Internet kommt er nur über den Kabelanschluß oder über eine DSL Leitung und habe auch kundgetan, dass ich die Kabeldose verblomben lasse, wenn er den nicht braucht. Vielleicht hoffte er den Kabelanschluß für den Zugang ins Internet umsonst zu bekommen. Denn nun braucht er plötzlich doch den Kabelanschluß.

Für mich stellt sich aber die Frage, nun wollen alle Mieter den Kabelanschluß behalten und auch dafür mit einer separaten Vereinbarung dafür löhnen. Beim nächsten Mieterwechsel ist das vielleicht wieder anders. Ich als Eigentümer kann aber nicht ständig meine Meinung wechseln, und brauche immer die Mehrheit der Eigentümer.
Sollte die Mehrheit der Eigentümer für eine außerordentliche Kündigung des Sammelvertrages zum 31.06.2024 stimmen, dann bin ich dabei. Jeder Mieter soll sich dann selbst um einen Anschluß kümmern. Dieser kostet 20 € pro Monat in unserem Fall. Klar, dass die Mieter lieber 12 Euro wie bisher löhnen wollen.
In dem Fall muss ich meine Interessen vertreten um nicht irgendwann die Dumme zu sein, die löhnt.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #34

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@gigi1961
Bringt dir denn die "Mehrheit" bei einer Abstimmung überhaupt was ?
Die Konditionen werden sich zwangsläufig ändern, wenn nicht mehr alle mitmachen.

Stimmen nicht alle zu, erhöht sich der Preis für den Einzelnen auch beim Sammelvertrag.
Als Beispiel 12 EUR wenn alle Mitmachen, 16 EUR wenn nur 70% machen, 20 EUR Einzeln.

Dh. man müsste dann nach der Abstimmung eine Abstimmung darüber machen, ob alle dem neuen Preis zustimmen :-)
Das wird lustig.:wand:
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #35

Ferdl

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dass ich die Kabeldose verblomben lasse,
Meiner Meinung nach ist das falsch.
Nochmal, du zahlst nicht für das vorhandensein des "Kabels"/"der Dose", es ist mW auch egal wie das Ganze Verdrahtet ist. Das "Kabel" bringt immer Leistung, um die zu Nutzen, braucht man einen Zugang, der Zugang wird über das Endgerät geregelt. Soll heißen, egal ob der M Kabelfernsehen oder Kabelbreitband nutzt oder nicht, hast du den Mitvermieteten Kabelanschluss bereitzustellen. Den Zugang zur Nutzung ist ein Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter, Ausnahme ist, der Sammelvertrag. Aufgrund technischen wie juristischen Unzulänglichkeit dieses Konstruktes, macht es Sinn sich davon zu trennen.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #36

Hutchinson Hatch

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Den Zugang zur Nutzung ist ein Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter, Ausnahme ist, der Sammelvertrag. Aufgrund technischen wie juristischen Unzulänglichkeit dieses Konstruktes, macht es Sinn sich davon zu trennen.

Was aber in verschiedenen WEGs aufgrund der Zusammensetzung der Eigentümer zum Scheitern verurteilt ist. In meiner WEG bin als Vermieter ohnehin eher ein Exot, und mit dem Vorschlag, das Kabelfernsehen "abzuschaffen", habe ich mich nicht unbedingt beliebter gemacht. Zudem hatte ich das Gefühl, dass die meisten Vermieter sich mit dem Thema überhaupt noch nicht auseinandergesetzt hatten; somit hatte ich auch argumentativ keine Mitstreiter auf der JHV.

Mein Mieter möchte das Kabelfernsehen ohnehin weiternutzen, und beim aktuellen Mietvertrag habe ich die zusätzlichen Kosten eingepreist, da ich eine solche Konstellation vorausgeahnt habe.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #37

Ferdl

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  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #38

Hutchinson Hatch

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da muss man im Vorfeld schon Vorarbeiten, Mitstreiter suchen, alternativen aufzeigen, sonst wird das nix.

Gute Idee. Wie komme ich an die Adressen der Vermieter? Die Hausverwaltung gibt aufgrund des Datenschutzes keine heraus, und wenn über die Hälfte der vermietenden Eigentümer der Versammlung fernbleibt, ist das ebenfalls nicht fördernd.

Klar, man kann einen Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen, aber bei einem Stimmenverhältnis von ca. 50:5 für die Selbstbewohner dürfte das ziemlich aussichtlos sein. Aber ich will nicht meckern, die Selbstbewohner haben mehr Vor- als Nachteile für die gesamte WEG, die Kröte Kabelgebühren schlucke ich dafür gerne.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #39
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Gute Idee. Wie komme ich an die Adressen der Vermieter? Die Hausverwaltung gibt aufgrund des Datenschutzes keine heraus,

Aktuelle Eigentümerliste verlangen, die musst Du (als Mitglied der WEG) von der Hausverwaltung bekommen, da gibt es keinen Datenschutz.
 
  • Wegfall des Nebenkostenprivilegs - Kündigung von Kabelanschlüssen Beitrag #40

Hutchinson Hatch

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Aktuelle Eigentümerliste verlangen, die musst Du (als Mitglied der WEG) von der Hausverwaltung bekommen, da gibt es keinen Datenschutz.

Danke für die Auskunft, das wußte ich in der Tat noch nicht. Trotzdem ist es hoffnunglos aufgrund der Stimmenverteilung. Mein Vorschlag wurde nur mit Missgunst bedacht bei der JHV, undenkbar dass ich 50% überzeugt bekomme.
 
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