Aktuell beschäftigen wir uns wieder mit dem Thema. Bislang ist es bei uns so, dass wir den Mietern den Kabelanschluss zentral zur Verfügung stellen und die Betriebskosten, die seitens Vodafone in Rechnung gestellt werden, via Betriebskosten an die Mieter weitergeben -also der klassische Fall.
Inzwischen kommen immer neue Angebote für Gestattungs- und Betriebsverträge von Vodafone an, die im Monatstakt immer teurer werden. Wir möchten uns aber da komplett herausziehen, so dass wir keine Arbeit und keine Kosten mehr damit haben -die einstigen Erstellungskosten schreiben wir ab. Unsere Präferenz ist, dass wir die Benutzung der vorhandenen Kabel genehmigen, aber keinen Vertrag mit irgendwem eingehen, nicht mehr für die Betriebsfähigkeit der Anlage einstehen müssen und auch keine pauschalen Gestattungsverträge über irgendwelche Bau- oder Installationsarbeiten abschließen, die stets Teil der Angebote sind.
Außerdem sehe ich eine weitere Gefahr: Zweck des Gesetzes ist, den Mietern die freie Wahl des Anbieters zu ermöglichen, um den Markt zu öffnen. Schließt nun der Vermieter einen (Exklusiv-) Vertrag mit einem bestimmten Anbieter ab, verhindert er damit diesen Zweck (was wohl das Ziel der Angebote ist). Dabei kann ich mir gut vorstellen, dass es Klagen gegen solche Verträge geben wird, die am Ende erfolgreich sein werden. Dann hätte der Vermieter ein neues Problem.
In der Summe würden wir am liebsten den Mietern schreiben, dass zum 30.06.2024 die Kabel-TV-Versorgung und die darauf gründende BK-Umlage von unserer Seite aufgrund der Gesetzesänderung entfällt und sie sich selbst um einen Versorgungsvertrag mit einem Versorger ihrer Wahl kümmern mögen. Dazu darf der Versorger die vorhandenen Kabel nutzen, aber keine Kabel selbst legen; etwaig erforderliche Maßnahmen bedürfen der Genehmigung unter Bedingungen im Einzelfall. Grund für letzteres ist die vergleichsweise aufwendige Planung und Umsetzung der Installation, die teils noch in Betrieb befindliche Öfen (→Verlegung in alten Schornsteinen) und die Schonung der Stukkaturen im gepflegten Altbau sowie das Erscheinungsbild im allgemeinen besonders berücksichtigen. Aus gutem Grund haben wir übrigens eine Sternverkabelung, denn bei einer Baumverkabelung genügt ein einziges defektes angeschlossenes Gerät, um bspw. Netzspannung auf die Abschirmung zu geben. BTST, das ist gefährlich und würde ggf. Haftungsfragen aufwerfen.
Nun stellt sich die Frage, wie man die Kündigung den Mietern gegenüber rechtssicher begründet. Geht das mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, oder genügt ein einfacher Verweis auf das Gesetz -wie macht man das am besten? Welche Quellen/Paragafen wären anzuführen?
Und: ist man als Vermieter womöglich verpflichtet, weiterhin Kabel-TV zur Verfügung zu stellen, vielleicht sogar, entsprechende Verträge abzuschließen (das denke ich zwar nicht, wurde aber schon öfter mal überrascht)?