der_kleine
hi!
ich habe vor mir eine eigene Wohnung zu mieten. Das Problem ist, dass ich im Moment auf meiner Berufsschule Blockunterricht habe, und deswegen manchmal 1-2 Wochen weg bin. Deswegen habe ich geplant die Wohnung oder evtl. ein Zimmer der Wohnung durchgehend an einen Freund zu vermieten, der auch eine Wohnung sucht. Ich will auf jeden Fall alle möglichen Probleme ausschliessen und einen Mietvertrag erstellen, da ich sicher gehen will, dass mein Freund die komplette Haftung für sein Zimmer übernimmt und ich nichts damit zu tun habe, was er dort tut. Der Vertrag ist bereits erstellt und mein Fraund ist bereit ihn zu unterzeichnen. Ich habe nun vor zu einem Notar zu gehen und ihn dort notariell beglaubigen zu lassen.
Nun meine Frage: Ist der Vertrag rechtskräftig und unanfechtbar, wenn er vom Notar unterzeichnet ist, oder müssen der Vermieter oder andere Personen ihn auch unterzeichen?
Ich freue mich über jede Antwort!
ich habe vor mir eine eigene Wohnung zu mieten. Das Problem ist, dass ich im Moment auf meiner Berufsschule Blockunterricht habe, und deswegen manchmal 1-2 Wochen weg bin. Deswegen habe ich geplant die Wohnung oder evtl. ein Zimmer der Wohnung durchgehend an einen Freund zu vermieten, der auch eine Wohnung sucht. Ich will auf jeden Fall alle möglichen Probleme ausschliessen und einen Mietvertrag erstellen, da ich sicher gehen will, dass mein Freund die komplette Haftung für sein Zimmer übernimmt und ich nichts damit zu tun habe, was er dort tut. Der Vertrag ist bereits erstellt und mein Fraund ist bereit ihn zu unterzeichnen. Ich habe nun vor zu einem Notar zu gehen und ihn dort notariell beglaubigen zu lassen.
Nun meine Frage: Ist der Vertrag rechtskräftig und unanfechtbar, wenn er vom Notar unterzeichnet ist, oder müssen der Vermieter oder andere Personen ihn auch unterzeichen?
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