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Diskutiere weitervermietung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hi! ich habe vor mir eine eigene Wohnung zu mieten. Das Problem ist, dass ich im Moment auf meiner Berufsschule Blockunterricht habe, und deswegen...
  • weitervermietung Beitrag #1

der_kleine

hi!
ich habe vor mir eine eigene Wohnung zu mieten. Das Problem ist, dass ich im Moment auf meiner Berufsschule Blockunterricht habe, und deswegen manchmal 1-2 Wochen weg bin. Deswegen habe ich geplant die Wohnung oder evtl. ein Zimmer der Wohnung durchgehend an einen Freund zu vermieten, der auch eine Wohnung sucht. Ich will auf jeden Fall alle möglichen Probleme ausschliessen und einen Mietvertrag erstellen, da ich sicher gehen will, dass mein Freund die komplette Haftung für sein Zimmer übernimmt und ich nichts damit zu tun habe, was er dort tut. Der Vertrag ist bereits erstellt und mein Fraund ist bereit ihn zu unterzeichnen. Ich habe nun vor zu einem Notar zu gehen und ihn dort notariell beglaubigen zu lassen.
Nun meine Frage: Ist der Vertrag rechtskräftig und unanfechtbar, wenn er vom Notar unterzeichnet ist, oder müssen der Vermieter oder andere Personen ihn auch unterzeichen?
Ich freue mich über jede Antwort!
 
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  • weitervermietung Beitrag #2

Heizer

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Der Notar ist total überflüssig. Ein Vertrag ist auch gültig wenn nur jemand im richtigen Moment mit dem Kopf nickt. o.ä. Siehe Versteigerungen.

Das Problem wird aber Dein Vermieter sein.Dieser muß Deinem Vorhaben nämlich zustimmen. Tut er das nicht kannst Du nix machen. Die Zustimmung würde ich mir schriftlich geben lassen zur Sicherheit. Erst wenn die vorliegt würde ich Deinen Freunt den Vertrag unterschreiben lassen. 2 Exemplare, eins für Dich eins für Deinen Freund.
 
  • weitervermietung Beitrag #3

der_kleine

danke. hast mir sehr geholfen
 
  • weitervermietung Beitrag #4

Insolvenzprofi

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1
Original von der_kleine
hi!
ich habe vor mir eine eigene Wohnung zu mieten. Das Problem ist, dass ich im Moment auf meiner Berufsschule Blockunterricht habe, und deswegen manchmal 1-2 Wochen weg bin. Deswegen habe ich geplant die Wohnung oder evtl. ein Zimmer der Wohnung durchgehend an einen Freund zu vermieten, der auch eine Wohnung sucht. Ich will auf jeden Fall alle möglichen Probleme ausschliessen und einen Mietvertrag erstellen, da ich sicher gehen will, dass mein Freund die komplette Haftung für sein Zimmer übernimmt und ich nichts damit zu tun habe, was er dort tut. Der Vertrag ist bereits erstellt und mein Fraund ist bereit ihn zu unterzeichnen. Ich habe nun vor zu einem Notar zu gehen und ihn dort notariell beglaubigen zu lassen.
Nun meine Frage: Ist der Vertrag rechtskräftig und unanfechtbar, wenn er vom Notar unterzeichnet ist, oder müssen der Vermieter oder andere Personen ihn auch unterzeichen?
Ich freue mich über jede Antwort!

wofür willst du zum Notar? denn eine Vollsteckungsunterwerfung in Mietvertägen ist unwirksam...

es ist zusätzlich unabdingbar, dass deine pflichten als hauptmieter aufgehoben werden... siehe dazu 536c, 540, 553 BGB
 
  • weitervermietung Beitrag #5

CS Immobilien

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Eine Untervermietung ist, wie heizer schon sagte, nur vom Vermieter zu genehmigen. Sonst kannst du dir den Vertrag mit deinem Freund knicken.

Notar ist nur eine teuer Angelgenheit. Der Notarvertrag hilft dir bei einer Kündigung oder sonstiges auch nicht weiter. Das Geld für den Notar ist nur raus geschmiessenes Geld.
 
  • weitervermietung Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

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wenn das ein freund von dir ist, dem du vertraust - dann verzichte einfach auf das ganze gedöns und mach's einfach.
am besten fragst du natürlich deinen vermieter, ob er damit einverstanden ist.

wenn du mit dem kram zu einem notar gehst, lacht der dich aus und erklärt dir, dass du ihn dafür nicht brauchst - die rechnung für die beratung wird er dir aber trotzdem stellen, und die ist bestimmt so hoch wie 1-2 wochen vermietung an deinen kumpel.

was ist es denn für eine bude?
wenn's 'ne möblierte studentenbude ist, dann lass die finger davon - du wirst nix sparen bzw. gewinnen.
 
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