Der Mietvertrag wird mit dem Sohn abgeschlossen, und die Eltern werde ich wohl Bürgen lassen.
Wofür sollen die Eltern bürgen?
Die Miete, Kaution, Kostenübernahme bei Sachbeschädigung, Kostenübernahme im Fall eines Rechtsstreits mit dem Mieter?
Sry, wenn ich so "deppert" nachfrage, aber es gibt verschiedene Arten wie und für was gebürgt werden kann, ebenso unter welchen Umständen eine Bürgschaft zum tragen kommt und welcher Formalismus dafür eingehalten werden muss.
.
Einen Bürgen haben, das klingt erst mal gut. Bei genauerem Hinsehen, ist es gar nicht so selten, dass eine Bürgschaft nicht zum tragen kommt, weil vom juristischen Laien "falsch" formuliert für das was man eigentlich ausdrücken möchte.
Hauptmieter, der an seine Mitbewohner untervermieten darf, ist nur eine Variante einer WG-Vermietung. Bei dieser Form hast du nur einen Vertragspartner, der alleiniger Ansprechpartner ist und alleine in der der Haftung steht. Du hast praktisch keine Mitsprache an wen untervermietet wird und gibst das völlig aus der Hand.
Das ist vor Allem bei Wechsel der Untermieter für dich angenehm, weil du keine Arbeit damit hast.
In meinen WGs stehen alle WGler im Mietvertrag. Sie haften Gesamtschuldnerisch als Mieter, also Jeder für Jeden. Jeder ist Ansprechpartner für mich.
Untervermietung ist kein Thema, außer befristet, z.B. bei Auslandaufenthalten oder als Testphase, wenn ein WGler aus dem Vertrag austeigen möchte und ein Nachfolger gesucht wird, der dann an Stelle des ausscheidenden Mieters in den Vertrag eintritt.
Vorteil für mich: mehr haftende Mieter, geringes Risiko bei finanziellen Problemen einzelner Vertragspartner, ich entscheide am Ende wen ich ich den Vertrag aufnehme
Nachteil: mehr Arbeit, wenn ein Wechsel innerhalb der WGler ansteht, Risiko, wenn man sich nicht auf einen "Nachmieter" einigen kann, dass die gesamte WG aufgelöst wird.