Welche Farbe beim Auszug?

Diskutiere Welche Farbe beim Auszug? im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Ich wohne in einer Wohnung in der ich am 1.2.2005 eingezogen bin und die ich zum 1.7.2006 verlassen werde. Ich habe nun ein kleines...
  • Welche Farbe beim Auszug? Beitrag #1

Nachti

Hallo

Ich wohne in einer Wohnung in der ich am 1.2.2005 eingezogen bin und die ich zum 1.7.2006 verlassen werde.

Ich habe nun ein kleines Problem und einen Streitfall mit meinem Vermieter wie ich die Wohnung beim Auszug zu übergeben habe.
Im Mietvertrag steht das übliche:
Die Wohnung wurde renoviert übergeben.
alle 3 Jahre...
alle 5 Jahre...
etc. Bei Auszug müssen obige Arbeiten durchgeführt werden oder anteilig blabla.

Kennt jeder.
Nun habe ich vor kurzem (2 Monate her) fast die gesammte Wohnung in hellem titangelb gestrichen. Mein Vermieter antwortet auf die Frage, ob man sich bei der Fabe nicht einigen könnte: "Alles weiß!" Scheinbar ist sein Wortschatz nicht der größte. Seis drum.

Ich habe nun von einem Bekannten gehört, dass es genügt die Wohnung in einer einheitlichen, hellen Farbe zu streichen.
In meinem Mietvetrag steht zu bestimmten Farben nichts.
Kann ich nun die restlichen Räume auch in dem hellen titangelb streichen oder muss es vom gesetz her weiß sein. Weiß ist schließlich auch nicht gleich weiß.
Und wenn ja, sollte ich dann Türen, Heizungen etc. in derselben Farbe oder die dann in weiß streichen.

Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen, da ich dadurch viel Arbeit sparen könnte, von Geld mal abgesehen.

Gruß
Nachti
 
  • Welche Farbe beim Auszug? Beitrag #2

Capo

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Heizkörper sind (fachmännisch) in weiss zu streichen. (wegen der Energieeinsparung).

Der rest ist per Gesetz oder Urteil nicht geregelt. Wenn es weiss sein soll, würde ich das auch machen. Warum willst du unbedingt einen Farbton?
Das hört sich für mich so an:
"Es wird weiss gestrichen und wenn die Farbe nicht denkend ist, auch okay"
"Wie kann ich den Vermieter ärgern und trotzdem im Recht sein?"

Da du nichts bezahlen willst beim Auszug, solltest du alles weiss streichen und den Vermieter nicht auf die Probe stellen. (was könnte man an dem Ausdruck "Alles weiss" auch falsch auffassen ;) )

Unabhängig davon: Denke mal darüber nach (oder frage den Vermieter) was es kostet, wenn du nicht mehr streichst. So teuer wird das nicht, da du (wegen der letzten Renovierung, die du hoffentlich nachweisen kannst) nur einen Anteil der gesamten Ren-Kosten tragen musst.
 
  • Welche Farbe beim Auszug? Beitrag #3

Nachti

Ich will es in dem anderen Farbton lassen, weil der Vermieter mich seit dem Einzug nur verarscht hat und nun auch noch die Frechheit besitzt von mir bei einer renovierten Wohnung zu verlangen, dass ich sie komplett nochmal streiche.
Ganz ehrlich, ich habe keine Lust ihm noch mehr in den Rachen zu werfen und weil ich genügend Farbe über habe wollte ich mir nicht nochmal weiße kaufen.
Er will von mir nachgewiesen haben, wann ich die Türen und fenster gestrichen habe. Das habe ich getan. Daraufhin hat er auf den tag genau ausgerechnet, was er noch von mir an Geld verlangen kann, dabei sehen die Türen aus wie neu, ich bin nichtraucher und bis zum Auszug würden sie sich kein Stück verändern. Ich muss quasi nochmal Farbe kaufen und ihm den Kaufbeleg zeigen. Ich frag mich ganz ehrlich was das soll.

Gruß
Nachti
 
  • Welche Farbe beim Auszug? Beitrag #4

RMHV

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Original von Nachti
Ich will es in dem anderen Farbton lassen, weil der Vermieter mich seit dem Einzug nur ver???t hat und nun auch noch die Frechheit besitzt von mir bei einer renovierten Wohnung zu verlangen, dass ich sie komplett nochmal streiche.
Ganz ehrlich, ich habe keine Lust ihm noch mehr in den Rachen zu werfen und weil ich genügend Farbe über habe wollte ich mir nicht nochmal weiße kaufen.
Er will von mir nachgewiesen haben, wann ich die Türen und fenster gestrichen habe. Das habe ich getan. Daraufhin hat er auf den tag genau ausgerechnet, was er noch von mir an Geld verlangen kann, dabei sehen die Türen aus wie neu, ich bin nichtraucher und bis zum Auszug würden sie sich kein Stück verändern. Ich muss quasi nochmal Farbe kaufen und ihm den Kaufbeleg zeigen. Ich frag mich ganz ehrlich was das soll.

Gruß
Nachti

Es liegt in der Natur der Sache, dass in einem Forum niemand verbindlich bewerten kann, ob eine vorhandene Farbe für dem Vermieter zumutbar ist. Hier erleben wir den durchaus häufigen Fall, dass sich die Bewertungen der Parteien aus der jeweiligen Interessenlage heraus unterscheiden. Die "Frechheit" des Vermieters beschränkt sich also zunächst darauf, dass er sich Farbvorstellungen erlaubt, die nicht mit denen des Mieter übereinstimmen. Notfalls wird das Zuständige Gericht die Streitfrage endgültig entscheiden.
Sollte die Entscheidung zu Gunsten des Vermieters ausfallen, wird der Mieter für den einen oder anderen eingesparten Eimer weißer Farbe vielleicht viel Geld bezahlen müssen.

Dass der Vermieter einen Nachweis über die Durchführung von Schönheitsreparaturen haben will, ist grundsätzlich sein gutes Recht. Wenn neben der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter auch eine Teilabgeltung wirksam vereinbart wurde, steht dem Vermieter für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen auch eine Zahlung zu. Diese Zahlungsverpflichtung kann der Mieter durch Ausführung der Schönheitsreparaturen, nicht aber durch vorzeigen eines Kaufbelegs für Farbe, abwenden.

Was das soll ist eigentlich ganz einfach: der Vermieter ist der Auffassung, dass er aus dem Mietvertrag einen Anspruch hat und besitzt die "Frechheit", vom Mieter Vertragserfüllung zu verlangen.
 
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