Nachti
Hallo
Ich wohne in einer Wohnung in der ich am 1.2.2005 eingezogen bin und die ich zum 1.7.2006 verlassen werde.
Ich habe nun ein kleines Problem und einen Streitfall mit meinem Vermieter wie ich die Wohnung beim Auszug zu übergeben habe.
Im Mietvertrag steht das übliche:
Die Wohnung wurde renoviert übergeben.
alle 3 Jahre...
alle 5 Jahre...
etc. Bei Auszug müssen obige Arbeiten durchgeführt werden oder anteilig blabla.
Kennt jeder.
Nun habe ich vor kurzem (2 Monate her) fast die gesammte Wohnung in hellem titangelb gestrichen. Mein Vermieter antwortet auf die Frage, ob man sich bei der Fabe nicht einigen könnte: "Alles weiß!" Scheinbar ist sein Wortschatz nicht der größte. Seis drum.
Ich habe nun von einem Bekannten gehört, dass es genügt die Wohnung in einer einheitlichen, hellen Farbe zu streichen.
In meinem Mietvetrag steht zu bestimmten Farben nichts.
Kann ich nun die restlichen Räume auch in dem hellen titangelb streichen oder muss es vom gesetz her weiß sein. Weiß ist schließlich auch nicht gleich weiß.
Und wenn ja, sollte ich dann Türen, Heizungen etc. in derselben Farbe oder die dann in weiß streichen.
Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen, da ich dadurch viel Arbeit sparen könnte, von Geld mal abgesehen.
Gruß
Nachti
Ich wohne in einer Wohnung in der ich am 1.2.2005 eingezogen bin und die ich zum 1.7.2006 verlassen werde.
Ich habe nun ein kleines Problem und einen Streitfall mit meinem Vermieter wie ich die Wohnung beim Auszug zu übergeben habe.
Im Mietvertrag steht das übliche:
Die Wohnung wurde renoviert übergeben.
alle 3 Jahre...
alle 5 Jahre...
etc. Bei Auszug müssen obige Arbeiten durchgeführt werden oder anteilig blabla.
Kennt jeder.
Nun habe ich vor kurzem (2 Monate her) fast die gesammte Wohnung in hellem titangelb gestrichen. Mein Vermieter antwortet auf die Frage, ob man sich bei der Fabe nicht einigen könnte: "Alles weiß!" Scheinbar ist sein Wortschatz nicht der größte. Seis drum.
Ich habe nun von einem Bekannten gehört, dass es genügt die Wohnung in einer einheitlichen, hellen Farbe zu streichen.
In meinem Mietvetrag steht zu bestimmten Farben nichts.
Kann ich nun die restlichen Räume auch in dem hellen titangelb streichen oder muss es vom gesetz her weiß sein. Weiß ist schließlich auch nicht gleich weiß.
Und wenn ja, sollte ich dann Türen, Heizungen etc. in derselben Farbe oder die dann in weiß streichen.
Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen, da ich dadurch viel Arbeit sparen könnte, von Geld mal abgesehen.
Gruß
Nachti