alexis
Benutzer
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Guten Abend,
ich habe gerade einen Artikel online gelesen, in dem es lautet:
Der Vermieter darf bei nicht geleisteten Mietzahlungen und somit nicht geleisteter Nebenkosten die Energiezufuhr abstellen (Wasser, Strom, Gas usw..)
Hat jemand davon gegört ?
Freue mich auf pos. Antworten !
ich habe gerade einen Artikel online gelesen, in dem es lautet:
Der Vermieter darf bei nicht geleisteten Mietzahlungen und somit nicht geleisteter Nebenkosten die Energiezufuhr abstellen (Wasser, Strom, Gas usw..)
Hat jemand davon gegört ?
Freue mich auf pos. Antworten !