Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ?

Diskutiere Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Abend, ich habe gerade einen Artikel online gelesen, in dem es lautet: Der Vermieter darf bei nicht geleisteten Mietzahlungen und somit...
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #1

alexis

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Guten Abend,
ich habe gerade einen Artikel online gelesen, in dem es lautet:
Der Vermieter darf bei nicht geleisteten Mietzahlungen und somit nicht geleisteter Nebenkosten die Energiezufuhr abstellen (Wasser, Strom, Gas usw..)

Hat jemand davon gegört ?

Freue mich auf pos. Antworten !
 
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #2

Capo

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Das wäre eine Sensation, denn bisher war das strengstens untersagt...

Ein Link wäre an dieser Stelle sinnvoll
 
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #3

alexis

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Hallo Capo,
hier der Link:
http://www.mietnomade.com/vermieter/gastebuch.php
dann unter dem Artikel: "Endlich wirksames Mittel gerichtlich bestätigt"
sehr weit unten!
Habe nicht komplett gelesen, aber kannst ja mal reinschauen.
In meinem Fall: Mieter bekommt morgen nach 2x nicht gezahlter Miete (akzeptiert auch keine goldenen Brücken), ist nie erreichbar, ruft nicht zurück usw. .....
Werde ich wohl den Urkundenprozess anstreben.
Soll am schnellsten gehen.
Ansonsten bediene ich mich der bekannten "Entmietungs"-Unternehmen.

Gruß
 
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #4

Capo

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Hätte mich jetzt wirklich gewundert, wenn das so gestimmt hätte.
In deinem Text geht es um Gewerbe. Das ist etwas völlig anderes.
Wenn du deinem Mieter das Wasser abstellt, kannst zivilrechtl haftbar gemacht werden...

Dieses Urteil steht noch aus...
 
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #5

alexis

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habe zu ende gelesen, aber wollte Dir trotzdem den Artikel senden.
DENN, wir können ja Hoffnung haben !!!

Schönes Wochenende !
 
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #6

Capo

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und wie selbstverständlich steht drin, dass alle Richter und Amnwälte diese Regelung (unterbindung von Leistungen durch den Vermieter) verstehen, aber es eben rechtswidrig ist.
Das nenne ich doch mal ein durchdachtes Gesetz (es gibt ja noch mehr von der Sorte..)
Also seid vorsichtig, wenn ihr den Strom abdreht.


Ich habe mal von jemandem gehört, der hatte unerklärliche TV ausfälle. Selbst der Handwerker hat nur nach langer Suche den Kurzschluss gefunden. (war eben ein langes Kabel) Was so alles bei einem Gewitter passieren kann.
 
  • Wenn Mieter nicht zahlt, Wasser abstellen ? Beitrag #7

Badboy

erkundige dich bei der zuständigen gemeinde dort gibt es eine Wasservorsorgungssatzung wenn dadrin steht das bei nicht zahlen der erhobenen Gebühren die Versorgung eingestellt werden kann machen die das sogar
 
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