Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche?

Diskutiere Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche? im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; In einem Mehrfamilienhaus gebe es im Keller eine allgemeine Waschküche in der die Eigentümer/Mieter ihre Waschmaschine hinstellen können...
  • Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche? Beitrag #1

csveni33

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In einem Mehrfamilienhaus gebe es im Keller eine allgemeine Waschküche in der die
Eigentümer/Mieter ihre Waschmaschine hinstellen können.

Angenommen die Wasseruhr eines Stellplatzes ist ausserhalb der Eichfrist und muss ausgetauscht werden.
Wer zahlt das? Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG oder das Wasserversorgungsunternehmen?

Weiterhin angenommen der Wasseranschluss für den Wasserzu-/ablauf eines Stellplatzes sei defekt und muss repariert werden.
Wer zahlt die Reparatur: Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG?

Claudia
 
  • Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche? Beitrag #2
Fremdling

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Nachfrage: Wann und wie sind die Stellplätze (mit Wasserzähler pro Stellplatz/Wohnung?) entstanden? Was steht darüber in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung bzw. im Beschluss zur Herstellung, falls nachgerüstet wurde?
Wenn ich die Frage deuten und keine Regelung unterstellen darf: Der Eigentümer der Wohnung, welcher der Stellplatz zugeordnet ist.
 
  • Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche? Beitrag #3

csveni33

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In der Teilungserklärung steht dazu nichts.

Die Waschküche ist Gemeinschaftseigentum.
Die Stellplätze wurde vor ewigen Zeiten einzelnen Wohnungen zugeordnet ohne weitere Aussagen.
 
  • Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche? Beitrag #4
Darth_Vader

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Angenommen die Wasseruhr eines Stellplatzes ist ausserhalb der Eichfrist und muss ausgetauscht werden.
Wer zahlt das? Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG oder das Wasserversorgungsunternehmen?

Moin,

Wasseruhren sind als Messgeräte, die der Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern dienen, Gemeinschaftseigentum. Den Austausch muss also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tragen. Da aber alle Uhren betroffen sein dürften, zahlen alle Eigentümer alle Uhren. Nun könnte man noch über den Umlageschlüssel dieser Kosten streiten; nach WE; nach ME oder nach Anzahl verbauter Wasseruhren. ;)

Eventuell macht es Sinn, im Vorfeld zu prüfen, ob überhaupt der Wasserverbrauch nach Verbrauch abgerechnet wird. Bei mir handhabt das eine WEG nach Kopfzahl, und eine andere sogar nach ME-Anteil :crazy
 
  • Wer bezahlt neue Wasseruhr und Wasseranschluss in Waschküche? Beitrag #5
Fremdling

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In einem Mehrfamilienhaus gebe es im Keller eine allgemeine Waschküche in der die Eigentümer/Mieter ihre Waschmaschine hinstellen können.
In der Teilungserklärung steht dazu nichts.
Die Waschküche ist Gemeinschaftseigentum.
Die Stellplätze wurde vor ewigen Zeiten einzelnen Wohnungen zugeordnet ohne weitere Aussagen.
Sorry, m.E. fehlen hier für eine sinnige Antwort noch "ein paar" Details. Vorab die Frage: Existieren pro Wohnung bereits Warm- und Kaltwasserzähler oder handelt es sich bei dem Immobil um ein recht altes Mehrfamilienhaus, das noch keine Wasserzähler in den Wohnungen verbaut hat?
  1. Fließen die Anfangs- und Endbestände pro Abrechnungsjahr und damit die Verbräuche der Wasserzähler an den Stellplätzen in die Hausgeldabrechnung ein?
  2. Sind die Wasserzähler von der Gemeinschaft angeschafft, also gekauft oder gemietet?
  3. Erledigt die Heizkosten- und Wasserabrechnung ein Abrechnungsdienstleister?
  4. Wurde die Zähler ggf. in Eigenregie installiert, um eine individuelle Verrechnung untereinander "hinzuwurschteln"?
Bei 1. - 3. tendiere ich zur Zahlungspflicht für Eichung/Austausch seitens der WEG.
Bei 4. könnte jeder Zähler/Anschluss kostenpflichtige Angelegenheit des betreffenden Stellplatz-Nutzers sein.
 
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