csveni33
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In einem Mehrfamilienhaus gebe es im Keller eine allgemeine Waschküche in der die
Eigentümer/Mieter ihre Waschmaschine hinstellen können.
Angenommen die Wasseruhr eines Stellplatzes ist ausserhalb der Eichfrist und muss ausgetauscht werden.
Wer zahlt das? Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG oder das Wasserversorgungsunternehmen?
Weiterhin angenommen der Wasseranschluss für den Wasserzu-/ablauf eines Stellplatzes sei defekt und muss repariert werden.
Wer zahlt die Reparatur: Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG?
Claudia
Eigentümer/Mieter ihre Waschmaschine hinstellen können.
Angenommen die Wasseruhr eines Stellplatzes ist ausserhalb der Eichfrist und muss ausgetauscht werden.
Wer zahlt das? Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG oder das Wasserversorgungsunternehmen?
Weiterhin angenommen der Wasseranschluss für den Wasserzu-/ablauf eines Stellplatzes sei defekt und muss repariert werden.
Wer zahlt die Reparatur: Der Eigentümer des Stellplatzes oder die WEG?
Claudia