Wer erteilt Aufträge an Handwerker? Was tun bei eigenmächtigen Handlungen einzelner?

Diskutiere Wer erteilt Aufträge an Handwerker? Was tun bei eigenmächtigen Handlungen einzelner? im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Wir wohnen in einem Haus mit drei Parteien. Zwei Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt, die dritte (Dachwohnung) von der Tochter des...
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wonti

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Wir wohnen in einem Haus mit drei Parteien. Zwei Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt, die dritte (Dachwohnung) von der Tochter des Eigentümers. Als es einen Schaden am Dach gab, wurde vom Verwalter gesagt, dass sie den Termin mit dem Dachdecker absrechen sollen, da der Zugang zum Dach nur über deren Wohnung möglich ist.
Der Auftrag wurde von ihr eigenmächtig ohne Rücksprache mit Eigentümern oder Verwaltung (was in diesem Fall das gleiche ist) ausgeweitet. Die Rechnung bekamen wir dann als Verwalter kommentarlos in den Briefkasten. Nach Rücksprache sagt sie nur: "Das musste sowieso gemacht werden. Außerdem haben die festgestellt, dass ein Fallrohr tropft." Es wurde abgemacht, dass sie sich melden, wenn die Sache, die sie noch vorbereitend zu erledigen haben fertig ist, der Verwalter (mein Mann) die Dachdecker ruft. Welche Sache das war, weiss ich seit heute. Sie haben versucht das Dach vom Marder zu befreien.
Absprache hin oder her; die Dachdecker wurden wieder von ihr angerufen. Die Arbeiten wollte mein Mann beaufsichtigen aus verschiedenen Gründen. Heute bekommen wir wieder die Rechnung kommentarlos auf ihren Namen ausgestellt in den Briefkasten; Auftrag: Marder. Das Fallrohr steht auch drauf.
Es gab noch einen Fall, wo sie meinte, wir sollten froh sein, dass sie da angerufen hätte.
Nun meine Frage: In der Eigentümerversammlung wurde klar besprochen, dass alles was kein Notfall ist vom Verwalter in Auftrag gegeben wird, der dann verschiedene Angebote einholt. Jetzt muss mein Mann in der Eigentümerversammlung eine Rechnung von fast 3000 € vertreten, die ohne Rücksprache zustande kam. Das gibt Ärger; Normalerweise vom Vater der Auftraggeberin. Der hinterfragt jede Ausgabe.
Zu unsere Absicherung: Kennt jemand einen Text, in das klar steht, welche Befugnisse ein einzelner Eigentümer hat bzw. dass er nicht einfach Aufträge erteilen kann.
Die Rechnung müssen wir wohl mal wieder bezahlen. Aber das kann nicht so weitergehen; Einsicht ist nicht zu erwarten.
Ich hoffe, jemand hat eine Idee.
 
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Beluga

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In der Tat kann man dankbar sein, wenn ein Eigentümer ehrenamtlich aktiv für Gemeinschaft nützliches tut. Das spart sogar Zeit und Geld. :respekt

Aber wenn etwas schief geht oder nicht passt, dann gibt es viel Ärger. :motzki

Prüfe die beauftragten Arbeiten, ob diese zumindest für die Gemeinschaft zweckdientlich sind. :top

Die nicht akzeptable Arbeiten müssen die andere Eigentümer nicht
hinnehmen. - Dann schicke die betr. Rechnung an Auftragnehmer zurück,
der die Rechnung erneut an seinen übereifrigen Auftraggeber stellen soll. :error
- eine Lektion für das Aktionismus
 
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lostcontrol

lostcontrol

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mir ist die konstellation nicht ganz klar.
3 parteien, davon werden 2 von den eigentümern bewohnt und 1 von der tochter des eigentümers.
also gehört das ganze haus einem eigentümer?
und wird auch von den eigentümern bewohnt?
wie kommt ihr dann da ins spiel? oder seid ihr selbst eigentümer einer der drei wohnungen?
wenn das haus einem eigentümer gehört, und der seine tochter in einer der wohnungen wohnen lässt, warum sollte er sie dann nicht mit der arbeit, die anfällt beauftragen (bzw. sich darum zu kümmern), zumal man durch ihre wohnung muss, wenn man dort arbeiten will?
 
  • Wer erteilt Aufträge an Handwerker? Was tun bei eigenmächtigen Handlungen einzelner? Beitrag #4

wonti

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Das Haus besteht aus drei Eigentumswohnungen, die jede einen anderen EIgentümer hat. Eine der Wohnungen gehört uns. Mein Mann ist der Verwalter in unserer Eigentümergemeinschaft. Die zweite Eigentümerin bewohnt ihre Wohnung auch selbst und oben wohnt halt die Tochter eines dritten Eigentümers.
Es wurde in der EIgentümerversammlung beschlossen, dass bis zu einer gewissenGrenze der Verwalter Handwerker mit Instandsetzungsarbeiten beauftragen kann. Es sollte aber möglichst alles vorher mit den drei Eigentümern besprochen werden. Begonnen hat das ganze mit einer Durchfeuchtung am Dach. Das war auch noch abgesprochen; dass aber plötzlich noch andere Arbeiten ausgeführt werden nicht mehr. Das z.B. das Dach noch irgendwie abgedichtet wird, damit der Marder nicht mehr durchkommt. Das wäre eine Sache gewesen, die gemeinsam besprochen werden sollte. Laut WEG kann ein einzelner Eigentümer auch nur im Notfall Aufträge für die Gemeinschaft aussprechen. Wenn das einreißt, gibt dann der nächste die Wärmeisolierung in Auftrag (ist jetzt etwas übertrieben). Aber wir haben jetzt eine dicke Rechnung die vorher nicht besprochen wurde.
 
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lostcontrol

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ok, dann ist mir das klar.

aber ich halte die anwesenheit eines marders sehr wohl für einen notfall, denn: so ein marder kann ziemlich üble und weitreichende schäden anrichten.
vom auto kennt man das ja.
auf einem dachboden kann marderverbiss aber ganz schnell zu kabelbränden führen! also ich hätte das auch sofort machen lassen.

aber klar - den anderen dann auch sofort bescheid zu geben, wäre wirklich kein problem gewesen.
 
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wonti

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Der Marder, bzw. Marder allgemein bewohnen unsere Dachböden, auch die in der Nachbarschaft, seit zig Jahren. Ein Kabelverbiss ist dort oben nicht möglich, dort liegen keine Kabel. In meinem Auto hat er allerdings schon einmal geknabbert. Der Marder wurde auch schon diverse Male weggebracht, es kommt aber immer wieder einer nach. Mit Notfällen sind Rohrbrüche oder so gemeint. Es wurde einmal kurz im Vorbeigehen angesprochen, ob man den Marder fangen lassen wollte. Wir hatten darauf gesagt, dass wir uns in der Nachbarschaft erkundigt hätten und dass es bereits mehrere Male erfolglos gemacht worden wäre. Das war im letzten Winter. Nun wurde die Dachdurchfeuchtung dazu ausgenutzt, dem Dachdeckerauftrag zu erweitern und Maßnahmen vorzunehmen, die seit Jahren nicht dringend waren. Es ist halt besonders ärgerlich, wenn sich gerade die Partei über Beschlüsse hinwegsetzt, die jeden Posten der Abrechnung hinterfragt und sogar über die Müllgebühren streitet. Es war aber nicht ein Einzelfall. Als letzten der Ferhsehempfang schlecht war (im ganzen Haus), wurde ohne nachzufragen gleich ein Fernsehdienst gerufen. War etwas peinlich; die Ursache war ein herausgezogener Stecker. Eine Rechung gab es bisher noch nicht. Mal sehen, was mit der geschehen soll.
 
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Martens

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moin Wonti,

mal ein paar Grundsätze:
Die WEG handelt durch ihren Verwalter.
Es ist einzelnen Eigentümern (oder deren Mietern und Angehörigen) nicht gestattet, Aufträge zu Lasten der WEG auszulösen (von Notmaßnahmen abgesehen).
Rechnungsempfänger müssen eindeutig sein, eine Rechnung an Frau XYZ wird nicht vom Verwalter der WEG bezahlt, sie ist ja an Frau XYZ gerichtet.

Der Verwalter muß den Überblick haben und behalten, anders gibt es nur Probleme.

Also sollte der Verwalter die Handwerksfirma bitten, die nach Ansicht des Verwalters notwendigen Arbeiten der WEG zu seinen Händen ordnungsgemäß in Rechnung zu stellen.
Die weiteren Arbeiten möge der Handwerker bitte der Auftraggeberin in Rechnung stellen und sich mit dieser über die Bezahlung einigen.

Also ganz klar: der Verwalter bezahlt keine Rechnungen von Arbeiten, von deren Notwendigkeit er nicht überzeugt ist.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
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