wonti
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Wir wohnen in einem Haus mit drei Parteien. Zwei Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt, die dritte (Dachwohnung) von der Tochter des Eigentümers. Als es einen Schaden am Dach gab, wurde vom Verwalter gesagt, dass sie den Termin mit dem Dachdecker absrechen sollen, da der Zugang zum Dach nur über deren Wohnung möglich ist.
Der Auftrag wurde von ihr eigenmächtig ohne Rücksprache mit Eigentümern oder Verwaltung (was in diesem Fall das gleiche ist) ausgeweitet. Die Rechnung bekamen wir dann als Verwalter kommentarlos in den Briefkasten. Nach Rücksprache sagt sie nur: "Das musste sowieso gemacht werden. Außerdem haben die festgestellt, dass ein Fallrohr tropft." Es wurde abgemacht, dass sie sich melden, wenn die Sache, die sie noch vorbereitend zu erledigen haben fertig ist, der Verwalter (mein Mann) die Dachdecker ruft. Welche Sache das war, weiss ich seit heute. Sie haben versucht das Dach vom Marder zu befreien.
Absprache hin oder her; die Dachdecker wurden wieder von ihr angerufen. Die Arbeiten wollte mein Mann beaufsichtigen aus verschiedenen Gründen. Heute bekommen wir wieder die Rechnung kommentarlos auf ihren Namen ausgestellt in den Briefkasten; Auftrag: Marder. Das Fallrohr steht auch drauf.
Es gab noch einen Fall, wo sie meinte, wir sollten froh sein, dass sie da angerufen hätte.
Nun meine Frage: In der Eigentümerversammlung wurde klar besprochen, dass alles was kein Notfall ist vom Verwalter in Auftrag gegeben wird, der dann verschiedene Angebote einholt. Jetzt muss mein Mann in der Eigentümerversammlung eine Rechnung von fast 3000 € vertreten, die ohne Rücksprache zustande kam. Das gibt Ärger; Normalerweise vom Vater der Auftraggeberin. Der hinterfragt jede Ausgabe.
Zu unsere Absicherung: Kennt jemand einen Text, in das klar steht, welche Befugnisse ein einzelner Eigentümer hat bzw. dass er nicht einfach Aufträge erteilen kann.
Die Rechnung müssen wir wohl mal wieder bezahlen. Aber das kann nicht so weitergehen; Einsicht ist nicht zu erwarten.
Ich hoffe, jemand hat eine Idee.
Der Auftrag wurde von ihr eigenmächtig ohne Rücksprache mit Eigentümern oder Verwaltung (was in diesem Fall das gleiche ist) ausgeweitet. Die Rechnung bekamen wir dann als Verwalter kommentarlos in den Briefkasten. Nach Rücksprache sagt sie nur: "Das musste sowieso gemacht werden. Außerdem haben die festgestellt, dass ein Fallrohr tropft." Es wurde abgemacht, dass sie sich melden, wenn die Sache, die sie noch vorbereitend zu erledigen haben fertig ist, der Verwalter (mein Mann) die Dachdecker ruft. Welche Sache das war, weiss ich seit heute. Sie haben versucht das Dach vom Marder zu befreien.
Absprache hin oder her; die Dachdecker wurden wieder von ihr angerufen. Die Arbeiten wollte mein Mann beaufsichtigen aus verschiedenen Gründen. Heute bekommen wir wieder die Rechnung kommentarlos auf ihren Namen ausgestellt in den Briefkasten; Auftrag: Marder. Das Fallrohr steht auch drauf.
Es gab noch einen Fall, wo sie meinte, wir sollten froh sein, dass sie da angerufen hätte.
Nun meine Frage: In der Eigentümerversammlung wurde klar besprochen, dass alles was kein Notfall ist vom Verwalter in Auftrag gegeben wird, der dann verschiedene Angebote einholt. Jetzt muss mein Mann in der Eigentümerversammlung eine Rechnung von fast 3000 € vertreten, die ohne Rücksprache zustande kam. Das gibt Ärger; Normalerweise vom Vater der Auftraggeberin. Der hinterfragt jede Ausgabe.
Zu unsere Absicherung: Kennt jemand einen Text, in das klar steht, welche Befugnisse ein einzelner Eigentümer hat bzw. dass er nicht einfach Aufträge erteilen kann.
Die Rechnung müssen wir wohl mal wieder bezahlen. Aber das kann nicht so weitergehen; Einsicht ist nicht zu erwarten.
Ich hoffe, jemand hat eine Idee.