User09
Hallo,
ich habe eine Frage:
Unser Mieter hat bei Auszug festgestellt, dass sein Hausrat, der im Keller abgestellt war (Schränke, Kisten mit Kleidung) verschimmelt ist.
Laut einem Urteil des Landgerichts Gera haftet dafür der Vermieter..
Kommt da die Haus-Haftpflicht zum Tragen?
Wer kennt sich damit aus?
Schon mal vorab vielen Dank für Antworten.
Lieben Gruß
von
einem ratlosen Vermieter
ich habe eine Frage:
Unser Mieter hat bei Auszug festgestellt, dass sein Hausrat, der im Keller abgestellt war (Schränke, Kisten mit Kleidung) verschimmelt ist.
Laut einem Urteil des Landgerichts Gera haftet dafür der Vermieter..
Kommt da die Haus-Haftpflicht zum Tragen?
Wer kennt sich damit aus?
Schon mal vorab vielen Dank für Antworten.
Lieben Gruß
von
einem ratlosen Vermieter