jayem29
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Wir sind am 29.12.06 aus unser Wohnung gezogen. Es wurde gemeinsam mit dem Makler (der auch den Einzug gemacht hat) ein Übergabeprotokoll gemacht. An sich alles i.O.
Beim Auszug haben wir wirklich im niedrigen Treppenhaus drei kleine Macken an der Decke hinterlassen, die ich aber noch am gleichen Tag wieder zugespachtelt und in weiss (Deckenfarbe) übergemalt habe. Natürlich kann ich mit Lupe das noch erkennen (weiss ich nicht immer weiss, aber sonst nicht!
Dieser "Schaden" wurde aber nicht im Übergabeprotoll festgehalten, sondern im Gegenteil vermerkt, alles sei im Treppenhaus i.O. Komischerweise habe ich meine Kaution noch nicht zurückbekommen! Das Übergabeprotoll habe ich aber unterschrieben zugeschickt bekommen.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Verwaltungsgesellschaft des Hauses weil von den 5 Wohnungen 3 Eigentumswohnungen sind und in einer wohnt ein richtiger Klugsch... der diese Arie auch angefangen hat.
Die Verwaltungsgesellschaft weist mich auf die Beschädigung im Treppenhaus durch meinen Auszug hin. Sie nimmt auch Stellung zum Makler mit den Worten: "... von dem Makler, welcher Ihre Wohnung abgenommen hat, haben wir hier leider keine Hilfe erhalten". Nun möchten die meine Haftpflichtversicherung wissen, damit der "Schaden" behoben werden kann.
Wer hat Recht: Mein unterschriebenes Übergabeprotoll (anwesend: mein Schwager, meine Frau, Makler, Nachmieter mit Ehefrau und ich) oder der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft?
Danke für Eure Hilfe!
ich habe eine Frage:
Wir sind am 29.12.06 aus unser Wohnung gezogen. Es wurde gemeinsam mit dem Makler (der auch den Einzug gemacht hat) ein Übergabeprotokoll gemacht. An sich alles i.O.
Beim Auszug haben wir wirklich im niedrigen Treppenhaus drei kleine Macken an der Decke hinterlassen, die ich aber noch am gleichen Tag wieder zugespachtelt und in weiss (Deckenfarbe) übergemalt habe. Natürlich kann ich mit Lupe das noch erkennen (weiss ich nicht immer weiss, aber sonst nicht!
Dieser "Schaden" wurde aber nicht im Übergabeprotoll festgehalten, sondern im Gegenteil vermerkt, alles sei im Treppenhaus i.O. Komischerweise habe ich meine Kaution noch nicht zurückbekommen! Das Übergabeprotoll habe ich aber unterschrieben zugeschickt bekommen.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben von der Verwaltungsgesellschaft des Hauses weil von den 5 Wohnungen 3 Eigentumswohnungen sind und in einer wohnt ein richtiger Klugsch... der diese Arie auch angefangen hat.
Die Verwaltungsgesellschaft weist mich auf die Beschädigung im Treppenhaus durch meinen Auszug hin. Sie nimmt auch Stellung zum Makler mit den Worten: "... von dem Makler, welcher Ihre Wohnung abgenommen hat, haben wir hier leider keine Hilfe erhalten". Nun möchten die meine Haftpflichtversicherung wissen, damit der "Schaden" behoben werden kann.
Wer hat Recht: Mein unterschriebenes Übergabeprotoll (anwesend: mein Schwager, meine Frau, Makler, Nachmieter mit Ehefrau und ich) oder der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft?
Danke für Eure Hilfe!