Löwenzahn
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Hallo!
Wir vermieten zwei Wohnungen. In die eine ist gerade ein neuer Mieter eingezogen, der 470 Euro Kaltmiete zahlt. Nun soll auch für die andere Wohnung die Miethöhe angepasst werden (Erhöhung von 410 auf 470 Euro). Die Mieterin wohnt inzwischen 9 Jahre darin und bis auf eine Glättung der Beträge wegen der Euro-Umstellung (weniger als 10 Euro) hat es bisher keine Mieterhöhung gegeben.
Jetzt habe ich gelesen, dass man zum Beispiel drei Vergleichswohnungen nennen muss, bei denen die angestrebte Miete schon gezahlt wird. Wie macht man das bzw. wie findet man diese Wohnungen? Müssen das alle drei 3-Zimmer-Wohnungen mit Balkon und Elektroheizung sein?
Weil die Mieter in letzter Zeit öfters mal etwas zu meckern hatten vermute ich, dass sie sich eine neue Wohnung suchen werden, wenn die Miete erhöht wird. Ich habe gelesen, dass der Mieter eine Überlegungsfrist hat (Monat der Zustellung des Mieterhöhungsschreibens + 2 weitere Monate), in der er auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann (Ende des Mietverhältnisses zwei Monate später). Angenommen, die Mieter bekommen das Mieterhöhungsschreiben noch im Oktober, dann müssten sie doch ab 1.1.2007 die höhere Miete zahlen oder bis zum 31.12. kündigen, oder? Und bei Kündigung würde das Mietverhältnis Ende Februar enden?
Gruß
Löwenzahn
Wir vermieten zwei Wohnungen. In die eine ist gerade ein neuer Mieter eingezogen, der 470 Euro Kaltmiete zahlt. Nun soll auch für die andere Wohnung die Miethöhe angepasst werden (Erhöhung von 410 auf 470 Euro). Die Mieterin wohnt inzwischen 9 Jahre darin und bis auf eine Glättung der Beträge wegen der Euro-Umstellung (weniger als 10 Euro) hat es bisher keine Mieterhöhung gegeben.
Jetzt habe ich gelesen, dass man zum Beispiel drei Vergleichswohnungen nennen muss, bei denen die angestrebte Miete schon gezahlt wird. Wie macht man das bzw. wie findet man diese Wohnungen? Müssen das alle drei 3-Zimmer-Wohnungen mit Balkon und Elektroheizung sein?
Weil die Mieter in letzter Zeit öfters mal etwas zu meckern hatten vermute ich, dass sie sich eine neue Wohnung suchen werden, wenn die Miete erhöht wird. Ich habe gelesen, dass der Mieter eine Überlegungsfrist hat (Monat der Zustellung des Mieterhöhungsschreibens + 2 weitere Monate), in der er auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann (Ende des Mietverhältnisses zwei Monate später). Angenommen, die Mieter bekommen das Mieterhöhungsschreiben noch im Oktober, dann müssten sie doch ab 1.1.2007 die höhere Miete zahlen oder bis zum 31.12. kündigen, oder? Und bei Kündigung würde das Mietverhältnis Ende Februar enden?
Gruß
Löwenzahn