Wer muss den Anwalt bezahlen?

Diskutiere Wer muss den Anwalt bezahlen? im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Leute, habe mal eine Frage: Habe meinem Mieter, der mich und meine Nachbarschaft durch seine Rücksichtslosichkeit und seine...
  • Wer muss den Anwalt bezahlen? Beitrag #1

tictac

Hallo Leute,
habe mal eine Frage:

Habe meinem Mieter, der mich und meine Nachbarschaft durch seine Rücksichtslosichkeit und seine Extermpartyfähigkeit bei Nacht schier um den Verstand gebracht hat, blauäugig nach einem Jahr Mietverhältnis, ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Da eine Grundkommunikation noch vorhanden war wurde mir der baldige Auszug auch mündlich und per SMS bestätigt (Ausdruck liegt vor).Jedoch wollte der Mieter Geld sparen und hatte wohl sofort eine neue Wohnung in Aussicht.Er wollte die 2 restlichen Monate sparen und fragte mich ob er noch bezahlen müsse. Dies bejahte ich weil er mich so geärgert hatte.
3 Tage später kam ein Schreiben vom Anwalt mit Widerspruch gegen die Kündigung und Forderung zur Begleichung der Kosten.
Nun meine Frage:
Muss ich diese Kosten tragen obwohl ich jederzeit gesprächsbereit war und man mir gégenüber immer beweisbar versichert hat auszuziehen?
Dass so eine Kündigung wohl nicht haltbar ist steht ausser Frage, und muss wohl entweder zurückgezogen werden oder es muss auf Miete verzichtet werden, sozusagen als Versüssung des Abschiedes( Dies wird in dem Anwaltschreiben auch angedeutet).
Meine Frage bezieht sich aber nur auf die Begleichung der gegnerischen Anwaltskosten.
Was kann an zusätzlichen Kosten auf mich zukommen, wenn ich diese Kostenübernahme ablehne?
Danke schon im Voraus
 
  • Wer muss den Anwalt bezahlen? Beitrag #2

Capo

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Da wird wohl nix dran zu rütteln sein. Du trägst diese Kosten, da diese Kü wohl kaum durchführ bar ist. Also bist du nicht im Recht und die Gegenseite des "gewinners" zahlt die Zeche. Ausnahme: Es gibt eine ausergerichtl Einigung.

Wenn du also nicht zahlst, wird dein Kostenanteil nur mehr.
An deiner Stelle würde ich auf die Einigung eingehen und das damit nicht so kostenintensiv machen.

Die Gesprächsbereitsschaft hat mit der Kü nix zu tun. Auch die "Auszugsbereitsschaft" schmälert deine Kosten nicht im geringsten.

Ich würde behapten, dass der Anwalt:
1. wegen der Gesprächsbereitschaft dir diesen Vorschlag macht
2. Sein Geld trotzdem haben will
 
  • Wer muss den Anwalt bezahlen? Beitrag #3

Sachsenland

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Hallo tictac
Du hast gefragt wer die Anwaltskosten wegen der Kündigung bezahlen muß. Wie ist die Sache nun ausgegangen? Hast Du bezahlt?

Ich persönlich habe einen Anwalt eingeschaltet und die Anwaltskosten für vorgerichtliche Leistungen konnten nicht in meiner Forderung an den Mieter geltend gemacht werden. Passt irgendwie nicht zusammen.

Viele Grüße
Sachsenland
 
  • Wer muss den Anwalt bezahlen? Beitrag #4

Jerry

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In solchen Fällen zahlt immer der, der den Einsatz des Anwalts zumindest dringend erforderlich gemacht hat. Ein Kündigungs-Widerspruch ist u.U. nur mit anwaltlicher Hilfe zu stemmen, sonst bringt sich auch ein Mieter in ziemliche Probleme. Eine rechtlich halbwegs haltbare Kündigung (= unter Angabe von Gründen, wobei diese Gründe auch eine Kündigung begründen können sollten und nicht nur aus der Luft gegriffen sein dürfen - kann man auch ohne Jura-Diplom recht gut im Gesetz nachlesen) kann man ohne Anwalt bauen. Tut man's doch mit, kostet es das eigene Geld. War die Kündigung einigermaßen in Ordnung, der Mieter widerspricht und man geht seinerseits als Vermieter zum Anwalt zahlt im Zweifel der Unterlegene die Gesamtrechnung.

Jerry
 
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Wer muss den Anwalt bezahlen?

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