tictac
Hallo Leute,
habe mal eine Frage:
Habe meinem Mieter, der mich und meine Nachbarschaft durch seine Rücksichtslosichkeit und seine Extermpartyfähigkeit bei Nacht schier um den Verstand gebracht hat, blauäugig nach einem Jahr Mietverhältnis, ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Da eine Grundkommunikation noch vorhanden war wurde mir der baldige Auszug auch mündlich und per SMS bestätigt (Ausdruck liegt vor).Jedoch wollte der Mieter Geld sparen und hatte wohl sofort eine neue Wohnung in Aussicht.Er wollte die 2 restlichen Monate sparen und fragte mich ob er noch bezahlen müsse. Dies bejahte ich weil er mich so geärgert hatte.
3 Tage später kam ein Schreiben vom Anwalt mit Widerspruch gegen die Kündigung und Forderung zur Begleichung der Kosten.
Nun meine Frage:
Muss ich diese Kosten tragen obwohl ich jederzeit gesprächsbereit war und man mir gégenüber immer beweisbar versichert hat auszuziehen?
Dass so eine Kündigung wohl nicht haltbar ist steht ausser Frage, und muss wohl entweder zurückgezogen werden oder es muss auf Miete verzichtet werden, sozusagen als Versüssung des Abschiedes( Dies wird in dem Anwaltschreiben auch angedeutet).
Meine Frage bezieht sich aber nur auf die Begleichung der gegnerischen Anwaltskosten.
Was kann an zusätzlichen Kosten auf mich zukommen, wenn ich diese Kostenübernahme ablehne?
Danke schon im Voraus
habe mal eine Frage:
Habe meinem Mieter, der mich und meine Nachbarschaft durch seine Rücksichtslosichkeit und seine Extermpartyfähigkeit bei Nacht schier um den Verstand gebracht hat, blauäugig nach einem Jahr Mietverhältnis, ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Da eine Grundkommunikation noch vorhanden war wurde mir der baldige Auszug auch mündlich und per SMS bestätigt (Ausdruck liegt vor).Jedoch wollte der Mieter Geld sparen und hatte wohl sofort eine neue Wohnung in Aussicht.Er wollte die 2 restlichen Monate sparen und fragte mich ob er noch bezahlen müsse. Dies bejahte ich weil er mich so geärgert hatte.
3 Tage später kam ein Schreiben vom Anwalt mit Widerspruch gegen die Kündigung und Forderung zur Begleichung der Kosten.
Nun meine Frage:
Muss ich diese Kosten tragen obwohl ich jederzeit gesprächsbereit war und man mir gégenüber immer beweisbar versichert hat auszuziehen?
Dass so eine Kündigung wohl nicht haltbar ist steht ausser Frage, und muss wohl entweder zurückgezogen werden oder es muss auf Miete verzichtet werden, sozusagen als Versüssung des Abschiedes( Dies wird in dem Anwaltschreiben auch angedeutet).
Meine Frage bezieht sich aber nur auf die Begleichung der gegnerischen Anwaltskosten.
Was kann an zusätzlichen Kosten auf mich zukommen, wenn ich diese Kostenübernahme ablehne?
Danke schon im Voraus