timshal
Hallo,
ich brauche dringend Rat:
wir haben in einem Gewerbe-Mischgebiet ein Stockwerk unseres Geschäftshauses an eine Tanzschule vermietet. Nun kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn (Eigentumswohnung). Sie fühlen sich durch den Lärm belästigt. Die Tanzschule hat zur Auflage, dass sie die Fenster Richtung Wohnhaus geschlossen halten sollen (steht leider nicht im Mietvertag) und ab 22 Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke sein (steht im Mietvertag). Leider halten sie sich nicht immer daran, obwohl wir sie schon mehrfach dazu aufgefordert haben (mündlich und schriftlich). Der Nachbar erwartet von uns, dass wir für Ruhe sorgen.
Nun ist meine Frage, ob wir als Vermieter wirklich dafür zu sorgen haben, dass der Nachbar Ruhe hat (tasgsüber) oder müssen die zwei Streithähne dies untereinander ausmachen.
Wir haben dem Mieter empfohlen, eine Klimaanlage einzubauen. Wer muss die Kosten dafür tragen, der Mieter oder wir?
Für Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.
ich brauche dringend Rat:
wir haben in einem Gewerbe-Mischgebiet ein Stockwerk unseres Geschäftshauses an eine Tanzschule vermietet. Nun kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn (Eigentumswohnung). Sie fühlen sich durch den Lärm belästigt. Die Tanzschule hat zur Auflage, dass sie die Fenster Richtung Wohnhaus geschlossen halten sollen (steht leider nicht im Mietvertag) und ab 22 Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke sein (steht im Mietvertag). Leider halten sie sich nicht immer daran, obwohl wir sie schon mehrfach dazu aufgefordert haben (mündlich und schriftlich). Der Nachbar erwartet von uns, dass wir für Ruhe sorgen.
Nun ist meine Frage, ob wir als Vermieter wirklich dafür zu sorgen haben, dass der Nachbar Ruhe hat (tasgsüber) oder müssen die zwei Streithähne dies untereinander ausmachen.
Wir haben dem Mieter empfohlen, eine Klimaanlage einzubauen. Wer muss die Kosten dafür tragen, der Mieter oder wir?
Für Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.