Wer muss für Ruhe sorgen?

Diskutiere Wer muss für Ruhe sorgen? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich brauche dringend Rat: wir haben in einem Gewerbe-Mischgebiet ein Stockwerk unseres Geschäftshauses an eine Tanzschule vermietet. Nun...
  • Wer muss für Ruhe sorgen? Beitrag #1

timshal

Hallo,
ich brauche dringend Rat:
wir haben in einem Gewerbe-Mischgebiet ein Stockwerk unseres Geschäftshauses an eine Tanzschule vermietet. Nun kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn (Eigentumswohnung). Sie fühlen sich durch den Lärm belästigt. Die Tanzschule hat zur Auflage, dass sie die Fenster Richtung Wohnhaus geschlossen halten sollen (steht leider nicht im Mietvertag) und ab 22 Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke sein (steht im Mietvertag). Leider halten sie sich nicht immer daran, obwohl wir sie schon mehrfach dazu aufgefordert haben (mündlich und schriftlich). Der Nachbar erwartet von uns, dass wir für Ruhe sorgen.
Nun ist meine Frage, ob wir als Vermieter wirklich dafür zu sorgen haben, dass der Nachbar Ruhe hat (tasgsüber) oder müssen die zwei Streithähne dies untereinander ausmachen.
Wir haben dem Mieter empfohlen, eine Klimaanlage einzubauen. Wer muss die Kosten dafür tragen, der Mieter oder wir?
Für Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.
 
  • Wer muss für Ruhe sorgen? Beitrag #2

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Wegen der Klimaanlage:
Wenn du es bezahlst, kannst du die Miete entsprechend erhöhen.
Wenn der Mieter sie einbaut, eben nicht. Da es Gewerbe ist, sollte der Mieter die einbauen; wäre für beide Seiten geschickter.

Wegen dem Lärm:
Der Nachbar soll ruhig klagen. Ohne Protokoll wird das nix. Hat er eines erstellt, bekommt die Tanzschule einen auf den Deckel und gut is.
War die Polizei schon wegen Ruhestörung (in einem Mischgebiet *kopfschüttel*)
vor Ort?
An deiner Stelle würde ich die Tanzschule bei dem nächsten Verstoß abmahnen und das war es dann. Scheint mir eine normale Nachbarstreiterei zu sein.
 
  • Wer muss für Ruhe sorgen? Beitrag #3

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
Original von capo

Wegen dem Lärm:
Der Nachbar soll ruhig klagen. Ohne Protokoll wird das nix. Hat er eines erstellt, bekommt die Tanzschule einen auf den Deckel und gut is.
War die Polizei schon wegen Ruhestörung (in einem Mischgebiet *kopfschüttel*)
vor Ort?
An deiner Stelle würde ich die Tanzschule bei dem nächsten Verstoß abmahnen und das war es dann. Scheint mir eine normale Nachbarstreiterei zu sein.

absolut richtig aber eines noch, du musst aufpassem, denn als vermieter bistz du grundsätzlich dazu verpflichtet den bestimmungsgemäßen gebrauch durchzusetzen (für den mieter), er könnte nun die miete mindern um bis zu maximal 15%... ich würde mich strategisch nun mit den Mieter zusammen drum kümmern, bevor er so ein minderungsrecht nach 536 BGB spitz bekommt.
 
  • Wer muss für Ruhe sorgen? Beitrag #4

timshal

Aber warum sollte denn der Mieter die Miete kürzen? Weil er die Fenster nicht öffnen darf? Es gibt noch jede Menge andere Fenster im Raum, die nicht in Richtung Nachbar gehen und die darf er aufmachen. Ihm wurde von vornherein gesagt, dass im Haus und nebenan Wohnungen sind, auf die Rücksicht genommen werden muss.

Der Nachbar hat tatsächlich schon die Polizei gerufen. Leider hat er das vorher bei der Tanzschule angekündigt und als die Polizei kam war Ruhe.

Ich habe nur keine Lust mehr, der Prellbock zwischen diesen Streithähnen zu sein, die nicht mehr in der Lage sind normal mit einander zu reden. Und jeder erwartet von uns, dass wir ihr Interresse durchsetzen.

Ich würde am liebsten mich ganz raushalten und ihnen sagen, sie sollen das unter sich ausmachen.
 
  • Wer muss für Ruhe sorgen? Beitrag #5

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Raushalten kannst du dich nicht. Du bist Eigentümer!
Wenn der Mieter nicht spurt, musst du ihn in die Schranken weisen.

Die Mietminderung bezieht sich auf die nachträglich nicht vertragsgemäße Nutzung.
soll heißen, der Mieter kann die Räume nicht wie im Vertrag festgehalten nutzen. somit ergibt sich ein Recht auf Minderung. Gerade bei Gewerbe ist ja der Vertrag maßgebend und nach dem darf die Tanzschule "mucke" machen, wann sie will.

Solange es also keine Beweise für die Ruhestörung gibt (sog Lärmprotokoll), kannst du dich zurückhalten, aber beobachten würde ich das auf alle Fälle.
Vielleicht kommt ja eine Lärmschutzmaßnahme auf dich zu...
 
  • Wer muss für Ruhe sorgen? Beitrag #6

Insolvenzprofi

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
09.06.2006
Beiträge
923
Zustimmungen
1
Original von capo

Die Mietminderung bezieht sich auf die nachträglich nicht vertragsgemäße Nutzung.
soll heißen, der Mieter kann die Räume nicht wie im Vertrag festgehalten nutzen. somit ergibt sich ein Recht auf Minderung. Gerade bei Gewerbe ist ja der Vertrag maßgebend und nach dem darf die Tanzschule "mucke" machen, wann sie will.

achso, ich dachte du wärst Vermieter von den Wohnraummieter, der miete wegen Lärmbelästigung mindern könnte... mein fehler, die antwort von capo ist absolut korrekt
 
Thema:

Wer muss für Ruhe sorgen?

Wer muss für Ruhe sorgen? - Ähnliche Themen

Psychoterror durch Vermieterin: Ich bin mit meiner Vermieterin immer sehr gut und problemlos zurecht gekommen. Das änderte sich vor ein paar Monaten als ein Flüchtling in die...
Vermieter erstellt keine NK/BK-Abrechnung - Will nun aber die Vorauszahlung erhöhen..: .. Was tun? ---------------------------------------------------------------------- Hallo, ich bin Armin und komme aus Düsseldorf. Das...
Hilfe, ganz Dringend, wer kennt sich aus mit der Kündigung eines Mieters?: Hilfe, Dringend, wer kennt sich aus? mein Problem: Vor 4 Jahren hab ich ein 3 Familienhaus gekauft. Eine Wohnung im EG war vermietet. Diesen...

Sucheingaben

Ruhestörung durch Tanzschule

,

muss vermieter für ruhe sorgen

,

vermieter muss für ruhe sorgen

,
lärmbelästigung durch tanzstudio
, lärmbelästigung durch tanzschule, Lärm Tanzschule, ruhestörung mischgebiet, tanzschule lärmbelästigung, Ruhestörung gewerbemischgebiet, Vermieter muß für Ruhe sorgen, lärmbelästigung tanzschule, tanzschule lärm, Lärmschutz Tanzschule, tanzschule ruhestörung, muss der vermieter für ruhe sorgen, lärmpegel tanzschule, lärm von tanzschule, lärmschutzverordnung tanzschule, lärmbelästigung durch tonstudio in gewerberäumen, tanzschulen lärm was tun, Lärm vom Nachbarhaus wegen Baletschule, der vemieter muß für ruhe, ruhestörung in einem mischgebiet, vermieter muß ruhe sorgen, ruhe mischgebiet
Oben