Rooney
Neuer Benutzer
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Hallo,
ich stelle mir als Vermieter folgende Fragen:
Mein Mieter möchte gerne ein oder zwei zusätzliche Steckdosen im Bad haben. Wer trägt dafür die anfallenden Kosten? Ist das aus Gründen der Sicherheit überhaupt erlaubt?
Die Armaturen im Bad sind zwar älteren Datums, aber voll funktionsfähig. Muss ich die Kosten für einen Austausch (Mischbatterien) übernehmen?
Muss ich mich an den Kosten für einen neuen Bodenbelag beteiligen oder ist das eher eine freiwillige Leistung von mir (schließlich wird der Wohnwert dadurch gesteigert)?
Der Mieter möchte die Holzdecke, die er selbst eingebaut hat, erneuern. Muss ich mich an den Kosten beteiligen oder ist es nicht seine Pflicht, für einen ordentlichen Zustand zu sorgen?
Vielen Dank!
ich stelle mir als Vermieter folgende Fragen:
Mein Mieter möchte gerne ein oder zwei zusätzliche Steckdosen im Bad haben. Wer trägt dafür die anfallenden Kosten? Ist das aus Gründen der Sicherheit überhaupt erlaubt?
Die Armaturen im Bad sind zwar älteren Datums, aber voll funktionsfähig. Muss ich die Kosten für einen Austausch (Mischbatterien) übernehmen?
Muss ich mich an den Kosten für einen neuen Bodenbelag beteiligen oder ist das eher eine freiwillige Leistung von mir (schließlich wird der Wohnwert dadurch gesteigert)?
Der Mieter möchte die Holzdecke, die er selbst eingebaut hat, erneuern. Muss ich mich an den Kosten beteiligen oder ist es nicht seine Pflicht, für einen ordentlichen Zustand zu sorgen?
Vielen Dank!