Wer trägt Austausch- und Renovierungskosten?

Diskutiere Wer trägt Austausch- und Renovierungskosten? im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich stelle mir als Vermieter folgende Fragen: Mein Mieter möchte gerne ein oder zwei zusätzliche Steckdosen im Bad haben. Wer trägt dafür...
  • Wer trägt Austausch- und Renovierungskosten? Beitrag #1

Rooney

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Hallo,

ich stelle mir als Vermieter folgende Fragen:

Mein Mieter möchte gerne ein oder zwei zusätzliche Steckdosen im Bad haben. Wer trägt dafür die anfallenden Kosten? Ist das aus Gründen der Sicherheit überhaupt erlaubt?

Die Armaturen im Bad sind zwar älteren Datums, aber voll funktionsfähig. Muss ich die Kosten für einen Austausch (Mischbatterien) übernehmen?

Muss ich mich an den Kosten für einen neuen Bodenbelag beteiligen oder ist das eher eine freiwillige Leistung von mir (schließlich wird der Wohnwert dadurch gesteigert)?

Der Mieter möchte die Holzdecke, die er selbst eingebaut hat, erneuern. Muss ich mich an den Kosten beteiligen oder ist es nicht seine Pflicht, für einen ordentlichen Zustand zu sorgen?

Vielen Dank!
 
  • Wer trägt Austausch- und Renovierungskosten? Beitrag #2

Capo

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Zusätzliche Steckdosen? Darf der Mieter natürlich einbauen. Denn der bezahlt das auch.
Den Boden darf auch der Mieter bezahlen. Er darf ihn auch wieder ausbauen, wenn er auszieht. (sofern das bei der Erlaubnis drinsteht...)
Neue Arm? Darf der Mieter ebenfalls einbauen und bezahlen. Wenn es wirtschaftl Sinn macht, darf getauscht werden. (Ersatzteil für alt ist teurer, als neueinbau neue Arm)
Die holzdecke darf der Mieter bezahlen, erneuern, kaputt machen und entsorgen.
Ihm gehört die Decke und der Boden. Somit hast du damit nichts zu tun. Weder Mieterhöhungen wegen erhöhtem Wohnwert, noch instandhaltung desselben.
 
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