bojomojo
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 04.02.2022
- Beiträge
- 25
- Zustimmungen
- 0
Guten Morgen,
der Mieter hat mir mittgeteilt dass 3 Schaden entstehen, ich wollte aber euch fragen wer haftet für die.
Im Mietvertrag steht: "Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z.B Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 100 plus MwST EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind."
Schaden sind:
1. Das Parkettboden beim Wohnungseingang hebt sich. Wenn die Tür geöffnet oder geschlossen wird, schlägt sie auf den Boden. Man muss auf den Boden drücken, um die Tür zu öffnen oder zu schließen.
2. Der Handtüchwärmer im Bad funktioniert nicht
3. Das Dachflächenfenster im Bad hat am Rand schimmel am wand. Und der wand ist naß unter dem Fenster. (Hier hat der WEG einen Handwerker beauftragt, um das zu überprüfen. Wenn es ums Dach geht, dan übernimmt der WEG die Reparatur).
und noch dazu eine Frage, kann ein Vermieter eine Versicherung abschließen, die Reparaturen in der Wohnung abdeckt?
der Mieter hat mir mittgeteilt dass 3 Schaden entstehen, ich wollte aber euch fragen wer haftet für die.
Im Mietvertrag steht: "Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z.B Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 100 plus MwST EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind."
Schaden sind:
1. Das Parkettboden beim Wohnungseingang hebt sich. Wenn die Tür geöffnet oder geschlossen wird, schlägt sie auf den Boden. Man muss auf den Boden drücken, um die Tür zu öffnen oder zu schließen.
2. Der Handtüchwärmer im Bad funktioniert nicht
3. Das Dachflächenfenster im Bad hat am Rand schimmel am wand. Und der wand ist naß unter dem Fenster. (Hier hat der WEG einen Handwerker beauftragt, um das zu überprüfen. Wenn es ums Dach geht, dan übernimmt der WEG die Reparatur).
und noch dazu eine Frage, kann ein Vermieter eine Versicherung abschließen, die Reparaturen in der Wohnung abdeckt?