Wer zahlt die Küche

Diskutiere Wer zahlt die Küche im Hausratversicherung Forum im Bereich Versicherungsforum; Hallo! Ich habe einen Wasserschaden, die Küchenmöbel sind zerstört. Die Sanierung der Räume zahlt der jetzige Vermieter. Der frühere Vermieter hat...
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #1

Blomsterine

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Hallo!
Ich habe einen Wasserschaden, die Küchenmöbel sind zerstört. Die Sanierung der Räume zahlt der jetzige Vermieter.
Der frühere Vermieter hat mir damals eine hochwertige Küche eingebaut ( nicht im Vertrag vermerkt).
Der neue Vermieter will keine neue Küche stellen, bietet 500€ Kulanz. Das reicht aber nicht, im Vergleich mit der alten Küche.
Die Versicherung will nicht zahlen, da die alte Küche ja nicht mir gehört und sie ja nur meinen Hausrat zahlen.
Habe schon überlegt, den alten Vermieter zu fragen, ob er mir die Küche überträgt. Macht das jetzt noch Sinn? Hat noch jemand ne Idee?
Die alte Küche hat mein Wert von so 2500 €... Da bleibe ich auf ne Menge Schulden sitzen ( bis jetzt so 1500€...)
Vielen Dank für Rat und Tat!
 
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  • Wer zahlt die Küche Beitrag #2
GSR600

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Hallo,
da sollte eigentlich Deine Hausratversicherung zuständig sein.
Kann Dir der alte Vermieter keine Kaufbeleg ausstellen?
Wichtig wäre was im Notarvertrag zur Küche vermerkt wurde.
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #3

Newbie15

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Wem soll die Küche denn gehören, wenn der Vermieter 500 € dazu gibt? Ihm oder dir?

Du solltest einen Nachweis auftreiben, dass die Küche mitvermietet war. Dann muss der neue Vermieter ebenfalls eine Küche stellen. Alte Wohnungsanzeige (google vergisst nie, vielleicht findet man sie noch), alten Vermieter kontaktieren, Zeugen beschaffen,...
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #4

Blomsterine

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Danke für Eure Ideen. Der alte Vermieter sagt, wenn im Übergabeprotokoll nichts von einer Küche steht, dann ist sie meine, auch wenn er sie eingebaut haben. Ich soll beim neuen Akteneinsicht beantragen, ob da noch was steht. Wenn die Küche mir gehört, dann ist es ja gut, weil dann zahlt meine Hausratversicherung.
In meinem Protokoll steht nichts, nur die Räume an sich und die Zählerstände. Das Protokoll zum Zustand der Wohnung finde ich gerade nicht, aber das müsste ja in der Akte sein.... obwohl, am besten ist es wohl nicht da...
Vielleicht habe ich ja Glück...
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #5
Pitty

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Ach, Laminatböden schreibe ich auch nicht in das Übergabeprotokoll. Das kann der Mieter bei Verschleiß selber entsorgen.

Was machst Du eigentlich für einen Verlust wenn Du eine Küche geschenkt bekommst? Bis Dato hattest Du eine kostenlose Mitbenutzung. Wenn Deine Hausrat nicht zahlt ist das wohl Dein Problem.
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #6
Andres

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Der alte Vermieter sagt, wenn im Übergabeprotokoll nichts von einer Küche steht, dann ist sie meine, auch wenn er sie eingebaut haben.

Diese Aussage ist definitiv falsch.


Wenn die Küche mir gehört, dann ist es ja gut, weil dann zahlt meine Hausratversicherung.

Ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich den Vermieter so einfach aus seinen Pflichten entlassen will. Im Moment mag das als guter Deal erscheinen (deine Hausratversicherung zahlt meist den Wiederbeschaffungswert, die Haftpflicht des Vermieters wahrscheinlich nur den Zeitwert), aber die Instandhaltung deiner eigenen Küche zahlst du selbst. Und was machst du mit der Küche, wenn du mal umziehst? Passt sie in die neue Wohnung? Findest du sonst einen Käufer zu einem akzeptablen Preis und zum richtigen Zeitpunkt?

Nebenbei: Ist die Kostenübernahme durch die eigene Hausratversicherung bereits klar? Nicht dass durch die neu "erworbene" Küche plötzlich Unterversicherung vorliegt ...


Ach, Laminatböden schreibe ich auch nicht in das Übergabeprotokoll. Das kann der Mieter bei Verschleiß selber entsorgen.

Warum sollte er?


Was machst Du eigentlich für einen Verlust wenn Du eine Küche geschenkt bekommst? Bis Dato hattest Du eine kostenlose Mitbenutzung. Wenn Deine Hausrat nicht zahlt ist das wohl Dein Problem.

Frage und Antwort in einem Absatz. Sehr schön.

Und ob es wirklich "kostenlose Mitbenutzung" (wer waren eigentlich die anderen Nutzer?) oder nicht doch eher in die Kaltmiete still einkalkuliert war, weiß hier auch niemand.
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #7

Papabär

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Der alte Vermieter sagt, wenn im Übergabeprotokoll nichts von einer Küche steht, dann ist sie meine, auch wenn er sie eingebaut haben.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Korrekt! Hier wird jedoch im Streitfall zu belegen sein, dass die Küche bereits bei Vertragsbeginn Bestandteil der Mietsache war.

Zwar habe ich mich jetzt schon eine Weile nicht mehr mit Versicherungsfällen beschäftigen müssen, aber wäre es nicht ein Fall für die Wohngebäudeversicherung? (Natürlich vorausgesetzt, dass die Küche fest mit dem Gebäude verbunden ist).
Dann wäre es imho nämlich unerheblich wem die Küche gehört oder wer den Wasserschaden zu verantworten hat. Ich meine, der Schaden sollte zumindest vorsorglich dort angemeldet werden - und wenn es nur um die schriftliche Abweisung des Anspruchs geht.
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #8
Andres

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Zwar habe ich mich jetzt schon eine Weile nicht mehr mit Versicherungsfällen beschäftigen müssen, aber wäre es nicht ein Fall für die Wohngebäudeversicherung? (Natürlich vorausgesetzt, dass die Küche fest mit dem Gebäude verbunden ist).

Denkbar, aber:
  • Den ersten Ausschluss hast du schon selbst genannt.
  • Falls Leitungswasserschaden: Sind die überhaupt versichert?
  • Falls durch Niederschlag ohne Sturm oder Hagel verursacht: Sind Elementarschäden überhaupt versichert?
  • Falls Elementarschäden versichert sind: Entstand der Schaden durch Starkregen (eher nicht versichert) oder durch eine daraus resultierende Überschwemmung (meist versichert)?
  • Ist die Wiederbeschaffung in gleicher Ausführung geplant? Die Gebäudeversicherung zahlt zunächst nur den Zeitwert, erst bei tatsächlichem Wiederaufbau auf dem gleichen Niveau den Wiederbeschaffungswert.
Diesen ganzen Zirkus spart man sich in der Hausratversicherung. Dafür muss man sich eben bei den Eigentumsverhältnissen auf eine Variante festlegen.
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #9

Matteo

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Korrekt! Hier wird jedoch im Streitfall zu belegen sein, dass die Küche bereits bei Vertragsbeginn Bestandteil der Mietsache war.
So wie sich das für mich darstellt ist diese Küche Vertragsgegenstand. Und zwar völlig schnuppi, ob die schon bei Vertragsbeginn in der Wohnung drin war, oder erst später vom Vermieter eingebaut wurde. Kurzum, bei Zerstörung, in diesem Fall durch den Wasserschaden, hat der Vermieter gleichwertigen Ersatz einzubauen. Und wenn er sich ziehrt gibts Mietminderung, wegen Mangel an der Mietsache. Es spielt auch keine Rolle, ob die Küche irgendwo extra im Mietvertrag aufgeführt ist, oder nicht.
Überdies gibts in diesem Forum einen Thread, wo die Vermieter, die Elektrogeräte, der Küche, als Mietvertragsgegenstand ausschließen möchten. Auch das geht nicht.
 
  • Wer zahlt die Küche Beitrag #10

ehrenwertes Haus

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@Matteo,

meinst du wirklich, dass das Thema nach fast 5 Jahren noch nicht durch ist?
Ich denke schon, sonst hätte sich der/die TE bestimmt nochmal gemeldet.
 
Thema:

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