Wer zahlt was? EILT

Diskutiere Wer zahlt was? EILT im Kleinreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; wer zahlt was (EILT !) In meinem Miethaus passiert gerade Rohrbruch. :? die Gebäudeversicherung läßt mit der Schadenaufnahme tagelang warten...
  • Wer zahlt was? EILT Beitrag #1

Beluga

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wer zahlt was (EILT !)

In meinem Miethaus passiert gerade Rohrbruch. :?
die Gebäudeversicherung läßt mit der Schadenaufnahme tagelang warten.
Mit Welchen Reparaturmaßnahmen darf ich sofort anfangen, und bei welchen
muß ich auf die Genehmigung/Gutachten abwarten ?
Da ich keine Ahnung vom Bau habe, wer zahlt die Aufwendungen (Zeit, Fahrkosten, Schreibauslagen...) für die Schadenverwaltung/-Beratung/
-Bauleitung ?
Darf der Ratgeber mein eigene Familienmitglied sein ?

Wer kann mir prompte Rat geben ? Danke ! :help
 
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  • Wer zahlt was? EILT Beitrag #2

Caro

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Hi Christian,

ich hatte meiner Schwester des öfteren gesagt, sie kann die Miete kürzen, da der Schaden über Monate verlaufen ist. Kaum war eine Stelle dicht, kam das Wasser aus einer anderen Lecktage in der Wand. Letzendlich wurden komplett neue Rohre verlegt. Sie hatte zwei große Gebläse in die Wohnung gestellt bekommen die ziemlich laut waren.

Nach vier Monaten ist sie auf Drängen endlich zur Verwaltung gegangen, dass das so nicht weiter gehen kann. Ihr wurde sofort eine andere Wohnung angeboten, die sie annahm.
Mit der Umlegung der Kosten für die Gebläse mit einem Zwischenzähler kenn ich mich nicht aus. Sorry - und das die Kosten dann auch von der Versicherung übernommen werden ist interessant!
Eine Abrechnung hat sie noch nicht erhalten, aber ich werde es ihr so weitergeben. So wie ich sie kenne wird sie es zahlen und gut :gehtnicht
 
  • Wer zahlt was? EILT Beitrag #3
Martens

Martens

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RE: wer zahlt was (EILT !)

moin Beluga,

vielleicht hättest Du einen neuen thread eröffnen können? Mal sehen, ob die guten Geister hier das sortieren...

Was Du sofort machen mußt und darfst sind Notmaßnahmen, also den Klempner bestellen, undichte Stelle abdichten, Wasser abpumpen und meinem Verständnis nach auch trocknen lassen.

Der Vorteil einer erfahrenen Hausverwaltung liegt darin, daß diese weiß, was zu tun ist und gleichzeitig mit der Versicherung ein Abkommen hat, das die Arbeiten beschleunigt.

Wir schreiben beispielsweise nie Schadensmeldungen, wir geben die Reparatur in Auftrag, bezahlen den Handwerker vom Hauskonto und reichen die Rechnung(en) der Versicherung ein, die dann erstattet. Problemquote liegt unter 1%

Ist jedoch absehbar, daß der Schaden größer als 3000-5000 Euro wird, vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit einem für die Versicherung tätigen Sachverständigen, der dann am nächsten Tag antanzt.

Mit dem Sachverständigen werden vor Ort bereits die weiteren Schritte abgestimmt, die Versicherung hält sich an dessen Empfehlungen und die mit ihm getroffenen Absprachen.

Den ganzen Organisationsaufwand (Regiekosten genannt) zur Schadensbeseitigung zahlt der Eigentümer, entweder macht er es selbst oder aber er zahlt seine Verwaltung dafür.
Die Koordinierung solcher Maßnahmen gehört meist zu den Grundleistungen einer Hausverwaltung und muß nicht separat vergütet werden.

Sind - z.B. nach einem Teilabbrand des Hauses - Architektenleistungen nötig, werden die von der Gebäudeversicherung erstattet.

Mein Rat also: hau 'rein, mach was nötig ist, damit die Anlage wieder läuft, informiere ggfs. die Versicherung parallel über die getroffenen Entscheidungen "morgen werde ich die Fa. xyz mit Trocknungsmaßnahmen beauftragen" und los geht's. Es ist fast immer Eile geboten.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Wer zahlt was? EILT Beitrag #4

Beluga

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RE: wer zahlt was (EILT !)

Zunehmend versuchen die Versicherung ihre Leistungen zu minimieren.
Es ist schon mal vorgekommen, dass sie die Reparaturkosten so niedrig schätzen lassen, dass dafür kein Handwerker bereit ist die Reparatur auszu-
führen.

Um nicht von Handwerker oder Versicherungen übervorteilt zu werden, braucht man vor allem im Schadenfall verschiedene Fachmänner. Denn selbst die Handwerker zu beauftragen muß man auch von Ausschreibung Ahnung haben. Die Fachleute arbeiten/geben aber nicht umsonst Rat.

Ein Hausverwalter ist nicht Allround-Wisser/Könner, versteht nicht unbedingt etwas vom Bau, in meisten Fällen nur von Finanzen oder Verwaltung.
Durch das schlechte Mietrecht, können viele Eigentümer keinen Hausverwalter mehr leisten, also haben ihre Miethäuser selbst verwalten müssen.

:wisper
 
  • Wer zahlt was? EILT Beitrag #5
Martens

Martens

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moin Beluga,

grundsätzlich stimme ich Dir zu, man muß schon wissen, was man tut. Jedoch benötigt man üblicherweise für die Beseitigung eines Rohrbruchs samt Folgearbeiten weder einen Architekten, noch eine Ausschreibung.

Erst wenn größere Abriß- und Aufbauarbeiten nötig sind, würde ich diesen Weg empfehlen, bis dahin kann der Handwerker schon selbst sehen, was nötig ist.

Es gab und gibt immer Halunken, aber genauso gibt es auch zuverlässige und ehrliche Menschen, mit denen man vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeiten kann.

Wie ein Eigentümer hier neulich schrieb, die Kosten der Verwaltung (egal ob selbst ausgeführt oder fremdvergeben) gehören in die Kalkulation einer Immobilie, das ist auch in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen so vorgesehen.

Wenn die ursprüngliche Kalkulation später einmal nicht mehr funktioniert, muß man sich erneut Gedanken machen.

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
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