Werbetafel -Außenbeleuchtung

Diskutiere Werbetafel -Außenbeleuchtung im Mietvertrag über Gewerberäume Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Guten Tag! Ich habe meine Räumlichkeiten an eine Tierarztpraxis vermietet. Die bereits existierenden Lampen(Werbetafeln vor Mietverhältnis)für die...
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #1

Vetman

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Guten Tag!
Ich habe meine Räumlichkeiten an eine Tierarztpraxis vermietet.
Die bereits existierenden Lampen(Werbetafeln vor Mietverhältnis)für die Werbetafeln an der Außenwand sind nun defekt.
Bin ich als Vermieter für deren Instandhaltung verantwortlich?
Bitte nur dezidierte Antworten.

Vielen Dank
vetman
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #2
Duncan

Duncan

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Bin ich als Vermieter für deren Instandhaltung verantwortlich?
Was hast du dazu im (Gewerbe-)Mietvertrag geregelt?
Es bestehen da die unterschiedlichsten Möglichkeiten.
A: Der Vermieter kümmert sich um alles und liquidiert entsprechend.
B: Der Vermieter macht gar nichts und der Mieter kümmert sich um alles und zahlt selbst.
C: Diverse Versionen dazwischen.

In meinen Gewerbemietverträgen gestatte ich meinen Gewerbemietern an genau bezeichneten Stellen Werbeanlagen auf eigene Kosten erstellen und unterhalten zu können, dass sie sich dabei jedoch an die baurechtlichen und die städtischen einschlägigen Auflagen halten müssen. In der Praxis macht man einen Vor-Ort-Termin, prüft Vorstellungen gegen das Mögliche und legt dann fest, was wie gemacht wird. Reparaturen, Reinigung und sonstige Instandhaltung trägt der Mieter.

Du hast hier alle Vor- und Nachteile des Gewerbemietrechts, dass von der vertraglichen Bindung von zwei Vollkaufleuten untereinander ausgeht. Also was habt ihr vereinbart?
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #3

Dschei2

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Habe extra nach "dezidiert" gegoogelt:
"bestimmt, entschieden; energisch"

Also deshalb würde ich jetzt energisch behaupten:
Wenn diese beleuchtete Werbung mit-vermietet wurde und keine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde (siehe Post #2), dann ist der Vermieter in der Pflicht.
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #4

Ferdl

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Die bereits existierenden Lampen(Werbetafeln vor Mietverhältnis)für die Werbetafeln an der Außenwand sind nun defekt.
Wenn dazu nichts vereinbart wurde, sind die Lampen mitvermietet, demnach der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich.
Ob diese Antwort keinen Widerspruch duldet :?
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #5

Vetman

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Vielen Dank !
Um Stress zu vermeiden werde ich die Lampen wechseln.
Ärgerlich , da der Mietvertrag von einer angeblich auf Mietrecht spezialisierten Anwältin aufgesetzt wurde. Im Vertrag ist nur die ordnungsgemäße Anbringung der Werbetafeln geregelt.
Nochmals vielen Dank!
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Ärgerlich , da der Mietvertrag von einer angeblich auf Mietrecht spezialisierten Anwältin aufgesetzt wurde. Im Vertrag ist nur die ordnungsgemäße Anbringung der Werbetafeln geregelt.
Was kann die Anwältin dafür, wenn der VM verpeilt auf die Beleuchtung der Tafeln hinzuweisen?
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #7

Aktionär

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Vielen Dank !
Um Stress zu vermeiden werde ich die Lampen wechseln.
Ärgerlich , da der Mietvertrag von einer angeblich auf Mietrecht spezialisierten Anwältin aufgesetzt wurde. Im Vertrag ist nur die ordnungsgemäße Anbringung der Werbetafeln geregelt.
Nochmals vielen Dank!

Vielleicht bezieht sich die Spezialisierung halt auf Wohnraum- und nicht Gewerbemietrecht. Würde mich nicht wundern.
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #8

Vetman

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  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #9
Fremdling

Fremdling

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Natürlich kann man erwarten, dass ein Profi die Instandhaltung im Vertrag regelt. Dafür wird er bezahlt!
Woher sollte die von Dir gewählte Profi-in wissen, dass Du Dich einiger Instandhaltungspflichten als Vermieter entledigen wolltest und die damit verbundenen Kosten nicht bereits bei der Kalkulation der Miete eingerechnet hast? Hättest Du das geäußert, ...
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #10

Aktionär

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Sarkasmus?
Natürlich kann man erwarten das ein Profi die Instandhaltung im Vertrag regelt. Dafür wird er bezahlt!
Wusste die Anwältin denn, dass es die Beleuchtung gibt und diesbezüglich Regelungsbedarf besteht? (@Fremdling war schneller)
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #11

ehrenwertes Haus

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Natürlich kann man erwarten das ein Profi die Instandhaltung im Vertrag regelt. Dafür wird er bezahlt!
Ne, der Profi wird für das bezahlt, womit er beauftragt wurde.

Der Kunde/Mandant muss schon selber prüfen, ob alles was er an Aufgaben an einen Gewerbemieter abwälzen will, im Vertrag aufgeführt ist.

Um bei der Beleuchtung zu bleiben:
Längst nicht alle Werbeschilder sind beleuchtet. Warum sollte eine Erlaubnis ein Werbeschild anzubringen zwangsweise mit einer Beleuchtung einher gehen?

Wer kommt für den Stromverbrauch dieser Beleuchtung auf? Brennt das Licht auf Allgemeinstrom oder über den Zähler des werbenden Mieters?
Wirbt dort nur ein Unternehmen für sich sich oder mehrere?
Die bereits existierenden Lampen(Werbetafeln vor Mietverhältnis)für die Werbetafeln an der Außenwand sind nun defekt.
Immerhin schreibst du von Werbetafeln, nicht nur von einer.


Abgesehen von der rechtlichen Frage:
Lohnt sich ein Aufriss wegen einem Lampen- oder Leuchtmitteltausch überhaupt?
Von welchem Kostenfaktor redet man hier?



(PS: 2 waren schneller, ich trotte nach)
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #13

ehrenwertes Haus

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  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #14

Vetman

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Woher sollte die von Dir gewählte Profi-in wissen, dass Du Dich einiger Instandhaltungspflichten als Vermieter entledigen wolltest und die damit verbundenen Kosten nicht bereits bei der Kalkulation der Miete eingerechnet hast? Hättest Du das geäußert, ...
Auch diese Klärung des Sachverhalts wäre Aufgabe eines Profis gewesen.
Warum nehme ich mir einen Spezialisten? Weil mir das Spezialwissen fehlt! Im Übrigen erscheint es mir logisch das ich als Vermieter für so wenig Instandhaltungskosten wie möglich aufkommen möchte.
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #16

ehrenwertes Haus

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Im Übrigen erscheint es mir logisch das ich als Vermieter für so wenig Instandhaltungskosten wie möglich aufkommen möchte.
Das mag dir logisch erscheinen.
Andere finden es viel logischer möglichst viele Instandhaltungen als VM zu erledigen und preisen das in die Miete ein.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #17

Ferdl

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Die Aufgabe eines Anwaltes ist, den Willen des/der Vertragspartner in eine juristisch saubere Form zu bringen.
Unternehmerischen Rat wird man beim RA eher selten erhalten, und wenn doch, tut man gut daran den gegenzuprüfen.

Um ein einfacheres Beisiel zu wählen, ein Bäcker lässt sich vom RA die AGB schreiben, nicht aber das Rezept für die Brötchen.
Der Unterschied ist, der Bäcker muss eine Ausbildung machen, sonst darf er den Beruf nicht ausüben, der Vermieter darf sich (Aus)Bilden, muss es aber nicht, nennt sich dann lernen durch Schmerzen.
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #18
immobiliensammler

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Auch diese Klärung des Sachverhalts wäre Aufgabe eines Profis gewesen.

Dann würde ich unverzüglich einen anderen Profi (Anwalt) damit beauftragen, den ersten Profi (Anwalt) für seine Falschberatung in Regreß zu nehmen. Nur den Sachverhalt halt genau erklären, nicht dass der dann auch was falsch versteht.

Achtung: Evtl. ist ein bißchen Ironie enthalten!
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #19

Vetman

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Die Aufgabe eines Anwaltes ist, den Willen des/der Vertragspartner in eine juristisch saubere Form zu bringen.
Unternehmerischen Rat wird man beim RA eher selten erhalten, und wenn doch, tut man gut daran den gegenzuprüfen.

Um ein einfacheres Beisiel zu wählen, ein Bäcker lässt sich vom RA die AGB schreiben, nicht aber das Rezept für die Brötchen.
Der Unterschied ist, der Bäcker muss eine Ausbildung machen, sonst darf er den Beruf nicht ausüben, der Vermieter darf sich (Aus)Bilden, muss es aber nicht, nennt sich dann lernen durch Schmerzen.
Leuchtet ein!
 
  • Werbetafel -Außenbeleuchtung Beitrag #20

Vetman

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Dann würde ich unverzüglich einen anderen Profi (Anwalt) damit beauftragen, den ersten Profi (Anwalt) für seine Falschberatung in Regreß zu nehmen. Nur den Sachverhalt halt genau erklären, nicht dass der dann auch was falsch versteht.

Achtung: Evtl. ist ein bißchen Ironie enthalten!
Ohgottogott, bloß kein Stress 😎
Dann würde ich unverzüglich einen anderen Profi (Anwalt) damit beauftragen, den ersten Profi (Anwalt) für seine Falschberatung in Regreß zu nehmen. Nur den Sachverhalt halt genau erklären, nicht dass der dann auch was falsch versteht.

Achtung: Evtl. ist ein bißchen Ironie enthalten!
 
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