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Steht eine bislang vermietete Immobilie seit dem Auszug des Mieters leer, dürfen dennoch sämtliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Immobilieneigentümer das Finanzamt davon überzeugen kann, dass er die Immobilie wieder vermieten möchte.
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http://www.iw-magazin.de/newsDetails?newsID=1112795623.66&chorid=00571807
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