Wertminderung!?

Diskutiere Wertminderung!? im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo, ich würd mich über einen Rat freuen! Ich bin am 01.10. in meine erste eigene wohnung gezogen! Hab gleich mal probiert,ob der fernseher...
  • Wertminderung!? Beitrag #1

hullahulla

Neuer Benutzer
Dabei seit
04.11.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
hallo, ich würd mich über einen Rat freuen!

Ich bin am 01.10. in meine erste eigene wohnung gezogen!
Hab gleich mal probiert,ob der fernseher geht und er ging dann nicht.
dacht erst,mein tv ist kaputt,aber eigentlich konnte das nicht sein,denn er hat beim umzug nichts abbekommen.
dann hab ich gedacht,mein kabel ist kaputt,also hab ich mir ein neues besorgt,daran lags aber auch nicht.
hab das meinem vermieter gemeldet, bzw dem makler,der sonst alles mit mir abklärt und den haus-handwerkern.
die meinten dann alle,ich soll noch ein paar tage warten,denn dann kam einer von "Iesy"(also wie kabel bw),der meine dose überprüfen wollte ,weil ich halt alles über kabel möchte,tv,internet und telefon.

der mitarbeiter meinte dann,dass unten im kasten ein neues kabel liegt und ich bin auch nicht gesperrt für kabelfernsehn.
Oben in meiner buchse liegt aber ein altes kabel,dh mir wurde einfach kein kabel in die wohnung gelegt,als sie renoviert wurde!
Also krieg ich jetzt weder fernsehen,noch telefon und internet und ich wohn schon seit nem monat dort!
Der mitarbeiter hat mir jetzt halt geraten,erst mal telefon und internet über die telefonbuchse zu bestellen,aber das wäre viel teurer als wenn ich alles über kabel hol,denn die tv gebühren zahl ich schon in den nebenkosten.
ich war jetzt auch schon bei meinen vermietern,das is leider ne immo-gesellschaft,also echt anonym und die ham zwar gemeint,sie melden sich bei mir,aber auf die kann ich wohl noch etwas warten,denk ich.

jetzt mal meine frage:
Das ist doch eindeutig ne wertminderung,oder?
Also kann ich die bezahlten kabelgebühren für oktober und ggfalls auch für november zurückverlangen,falls es noch den november braucht,bis die das reparieren lassen?
Außerdem:Wenn ich sage,dass ich unbedingt telefon und internet brauche und es nun also über telekom oder was auch immer beziehe:Müsste das der vermieter nicht auch zum teil übernehmen,also zumindest die differenz zu dem anderen tarif,der für mich echt um die 10 euro billiger wäre?

bin echter laie und würd mich über ne antwort freuen!
Danke!
 
#
schau mal hier: Wertminderung!?. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Wertminderung!? Beitrag #2

Heizer

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.10.2006
Beiträge
2.396
Zustimmungen
7
Die Kabelgebühren kannst Du natürlich zurückverlangen. Aber bei der Mietminderung kommt darauf an was im Mietvertrag vereinbart ist.
 
  • Wertminderung!? Beitrag #3

hullahulla

Neuer Benutzer
Dabei seit
04.11.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
danke!
ja,ich meinte eigentlich auch nur die kabelgebühr zurückverlangen.

nur dann hab ich halt noch überlegt,ob der vermieter dann nicht zumindest die differenz zu dem teureren telekomvertrag zb übernehmen muss,weil ich auf telefon und internet angewiesen bin,ich kann niht monatelang warten bis meine kabelleitung halt mal in ordnung ist.

also deswegen werd ich halt telefon und internet über nen anderen anbieter beziehen,aber das is halt,wie gesagt,teurer.
und da ich drauf angewiesen bin und der vermieter schuld daran ist,dass mein kabel nicht funktioniert,worauf ich mich verlassen habe,hab ich mich gefragt,ob er mir nicht zu dem anderen teureren tarif was zusteuern muss.

kennt sich da jm aus?
 
  • Wertminderung!? Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
glaub ich nicht, dass du da die differenz bekommst.
habt ihr das denn im mietvertrag geklärt, dass du alles übers fernsehkabel haben willst?
telefonbuchse hast du ja.
und da es in vielen regionen deutschlands noch garnicht möglich ist, übers fernsehkabel zu telefonieren oder internet zu kriegen, wirste da sicher auch noch keine entsprechenden gesetze finden können.
ausserdem wirst du beweisen müssen, dass dich das billiger kommt - und das bezweifle ich ehrlich gesagt stark - hier bei uns (bawü) ist das nämlich eben NICHT billiger, die unterschlagen in der werbung immer nur die grundgebühren...
 
  • Wertminderung!? Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
glaub ich nicht, dass du da die differenz bekommst.
habt ihr das denn im mietvertrag geklärt, dass du alles übers fernsehkabel haben willst?
telefonbuchse hast du ja.
und da es in vielen regionen deutschlands noch garnicht möglich ist, übers fernsehkabel zu telefonieren oder internet zu kriegen, wirste da sicher auch noch keine entsprechenden gesetze finden können.
ausserdem wirst du beweisen müssen, dass dich das billiger kommt - und das bezweifle ich ehrlich gesagt stark - hier bei uns (bawü) ist das nämlich eben NICHT billiger, die unterschlagen in der werbung immer nur die grundgebühren...

edit:
dass du 'nen fernsehkabelanschluss in der wohnung hast, heisst übrigens nicht automatisch, dass du internet / internet-telefonie über fernsehkabel machen kannst.
wir hatten das neulich, dass ein mieter das gerne gehabt hätte, und es hat sich herausgestellt, dass wir dafür die ganzen kabel im haus hätten neu verlegen müssen... das kannst du vom vermieter nicht verlangen.
 
  • Wertminderung!? Beitrag #6

Jerry

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
12.07.2006
Beiträge
443
Zustimmungen
1
Moin,

ganz einfache Situation: Geht der Kabelanschluss nicht, und es wird eine laufende Gebühr zusammen mit der Miete berechnet, muss der Vermieter dafür sorgen, dass es funktioniert - ansonsten Gebühr zurück -> nichterbrachte Leistung. Da gibt's kein Vertun.

Aber ebenso einfach: Wenn Du besondere Kommunikationsbedürfnisse hast, darfst Du Dir bestellen, was technisch möglich ist. Geht Telefon und Internet über TV-Kabel -> freuen. Geht's nicht, musst Du den vorhandenen Telefonanschluss (eine Wohnung ohne irgendeine TV- und Telefon-Vorrichtung wird es wohl im 21. Jahrhundert in Deutschland nicht mehr geben, oder?) nutzen. Da Du mit dem Telefonkabel nicht Anbietergebunden bist, kannst Du Dir dort das für Dich günstigste Bundle aussuchen. Der Vermieter ist nicht dafür verantwortlich, dass Du ein besonders günstiges Angebot nutzen (oder auch nicht nutzen) kannst. Wenn Du irgendwo in den Karpaten wohnst, muss er Dir auch keine Internetfähige Satellitenanlage stellen - selbst wenn er ansonsten Digital-Sat-TV in allen Wohnungen anbietet.

Sei allerdings auch gewarnt - die ganze Billigheimerei nutzt nichts, wenn Du drauf _angewiesen_ (!!!) bist - denn Du bekommst das, wofür Du bezahlst: Wenig Geld erkauft Dir auch nur wenig Service, und das Ausfallrisiko ist nicht zu unterschätzen. Ich nenne aus rechtlichen Gründen keine Anbieternamen, aber ich weiss von genügend Anbietern, wie schlimm es werden kann, wenn die mal einen ihrer (leider häufigeren) Ausfälle haben.

Jerry
 
  • Wertminderung!? Beitrag #7
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
ich kann jerry da nur zustimmen:

Original von Jerry
Sei allerdings auch gewarnt - die ganze Billigheimerei nutzt nichts, wenn Du drauf _angewiesen_ (!!!) bist - denn Du bekommst das, wofür Du bezahlst: Wenig Geld erkauft Dir auch nur wenig Service, und das Ausfallrisiko ist nicht zu unterschätzen. Ich nenne aus rechtlichen Gründen keine Anbieternamen, aber ich weiss von genügend Anbietern, wie schlimm es werden kann, wenn die mal einen ihrer (leider häufigeren) Ausfälle haben.
ich kenne MEHRERE fälle wo menschen ein geschlagenes halbes jahr ohne festnetz-telefon leben mussten, weil der billig-anbieter es einfach nicht gebacken gekriegt hat, den anschluss (der bei den magenta-mäusen, hier auch gerne "teletubbies" genannt, wunderbar funktioniert hat), zum laufen zu kriegen.
ähnlich sah's dann auch mit dem internet aus - die versprochene hochgeschwindigkeit entpuppte sich als etwa die geschwindigkeit, die man auch mit einem alten 14,4-modem erreicht hätte und die ausfälle häuften sich so sehr, dass nicht einmal der privatkram verlässlich funktionierte.
wenn du also darauf ANGEWIESEN bist: lass die finger von den billig-angeboten und nimm lieber diejenigen, denen die netze gehören (und nicht deren mieter) - immerhin lässt sich sowas ja auch absetzen!
 
  • Wertminderung!? Beitrag #8

hullahulla

Neuer Benutzer
Dabei seit
04.11.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
hallo, erst mal danke für eure antworten!
also das ist kein billiganbieter,über den ich da beziehen würde,das ist wie kabel bw
also das fernsehn in meinem haus kann man nur digital empfangen,es gibt kein normales mehr.
deshalb kam ich erst auf die idee,telefoon und internet auch über kabel zu beziehn,ich wollt erst arcor nehmen.
ich zahl halt schon die kabelgebühren über die nebenkosten und ich würde für internet flat und telefon flat zusammen halt 35 euro zahlen.
bei arcor kostets glaub ich 45.
 
  • Wertminderung!? Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
bist du sicher dass du nicht nur die dose, sondern auch die kabelgebühren bezahlst?
hier im forum gibt's ja auch noch 'n anderen beitrag, wo in den nebenkosten zwar die dose berechnet wird, aber nicht die kabelgebühr - das würde ich mal abklären!
wenn es nur digitales kabel gibt, brauchst du ohnehin zumindest einen entsprechenden receiver - wenn du den nicht hast, dann wirst du wohl davon ausgehen müssen, dass es eben nicht die kabelgebühren sind, die du da bezahlst (das wären bei kabel-bw für einen einzelanschluss normal ja immerhin 14,50 € - bei digitalem kabel ca. 20,00 €) sondern lediglich die zur-verfügung-stellung der entsprechenden hardware.

falls du tatsächlich die kabelgebühren bezahlst, dann musst du dich bei deinem kabel-dienstleister beschweren, wenn es nicht funktioniert - und nicht beim vermieter.
da könntest du dann sicherlich auch das geld zurückbekommen bzw. verrechnet bekommen.

aber internet über kabel kriegst du trotzdem nicht automatisch, auch wenn das kabel digital ist - da müssen ja noch andere grundbedingungen stimmen - aber das kannst du bei der gelegenheit ja auch gleich mit dem kabel-dienstleister klären, ob das in diesem haus geht.
wie gesagt - ich hatte das erst neulich.
 
Thema:

Wertminderung!?

Wertminderung!? - Ähnliche Themen

Sonstige Vereinbarungen: Hallo! Wir hatten nun erste Besichtigungen und haben unsere Wunsch-Mieter gefunden. Diese haben grundsätzlich auch Interesse und so hoffen wir...
Zuleitung Internetkabel kaputt: Schönen guten Tag zusammen, ich bin neu hier im Forum und weiß nicht ob ich es jetzt unter die richtige Rubrik reingesteckt habe. Zu meinem...
Ständig neue Mängel und Kleinigkeiten in der Wohnung: Liebe Vermieter, ich hab seit 6 Wochen meine Erste Wohnung nach Komplettsanierung in der Vermietung. Nachdem ich den Mietern mit dem...
Einzelwirtschaftsplan/Nebenkostenabrechnung: Hallo erstmal alle Zusammen, ich bin seit 2020 im Besitz einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort werden die Wohnungen als...
Schaden durch Handwerker: Hallo Zusammen, ich bin seit einiger Zeit stiller Leser dieses Forum und habe schon den ein oder anderen guten Tipp für mein eigenes Leben als...

Sucheingaben

wertminderung von bauland

,

wertverlust sat-anlage

,

wertminderung immobilie durch satellitenschüssel

,
wertminderung sat anlage
, wertminderung grundstück hochspannungsleitung, wertminderung durch hochspannungsleitung, wertminderung fernseher, wertminderung durch hochspannungsleitungen, wertverlust satellitenanlage, wertminderung stromleitung, wertminderung durch stromleitungen, wertminderung von bauland mit hochspannungskabel, wertminderung hochspannungsleitung, hochsspannungsleitu g wertminderung haus, stromtrassen wertverlust grundstück, haus wertminderung hochspannungsleitung, wertminderung immobilie mieter, wertverlust beim hauskauf durch hundegebäll, wertminderung von bauland durch hochspannungsleitungen, wertminderung immobilien durch hochspannungsleitungen, wertminderung bei hauskauf durch hochspannungsleitung, wertminderung durch sattelitenschüssel, wertminderung grundstück überlandleitung, grundstück mit überlandleitung wertmindernd, hochspannungsleitung wertminderung immobilie
Oben