Gast
Ich wohne im Momennt in einer 3er Wg, wir hatten einen Mietvertrag den alle drei
Mitbewohner unterschrieben haben, als wir den ersten Wechsel hatten, wurde ein Zusatzvertrag gemacht,d er den Wechsel bestätigte. Damals haben uns die Vermieter mitgeteilt, dass sie, wenn nur noch einer der Originalmieter übrigbleibt, einen neuen mietvertrag machen wollen. Soweit ist es nun jetzt... eine Partei hat ihren Anteil schriftlich gekündigt. Die Vermieter wollen nun einen neuen Mietvertrag mit höherer miete.
Meine Frage: müssen die Vermieter dazu nicht den alten Mietvertrag schriftlich kündigen, oder ist das mit der Kündigung des einen Mitbewohners automatisch passiert? Ist die Mieterhöhung (der Kaltmiete) gerechfertigt, wenn doch 2 Parteien in der Wohnung verbleiben?
Mitbewohner unterschrieben haben, als wir den ersten Wechsel hatten, wurde ein Zusatzvertrag gemacht,d er den Wechsel bestätigte. Damals haben uns die Vermieter mitgeteilt, dass sie, wenn nur noch einer der Originalmieter übrigbleibt, einen neuen mietvertrag machen wollen. Soweit ist es nun jetzt... eine Partei hat ihren Anteil schriftlich gekündigt. Die Vermieter wollen nun einen neuen Mietvertrag mit höherer miete.
Meine Frage: müssen die Vermieter dazu nicht den alten Mietvertrag schriftlich kündigen, oder ist das mit der Kündigung des einen Mitbewohners automatisch passiert? Ist die Mieterhöhung (der Kaltmiete) gerechfertigt, wenn doch 2 Parteien in der Wohnung verbleiben?