WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter

Diskutiere WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo alles zusammen. Ich bin an einem Punkt kurz vorm Zusammenbrechen ich weiss nicht mehr weiter. Ich erzähle einmal von Anfang an; Ich habe...
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #1

renzus

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Hallo alles zusammen. Ich bin an einem Punkt kurz vorm Zusammenbrechen ich weiss nicht mehr weiter.

Ich erzähle einmal von Anfang an;


Ich habe von Januar 2022 bis September 2022 in einer WG in einem Mehrstöckigen Haus gelebt in dem hauptsächlich Studenten leben, gewohnt.
Da ich mich mit den Mitbewohnern von Tag zu Tag immer schlechter verstand und zudem sehr viel Weed in der Wohnung geraucht wurde, beschloss ich auszuziehen. Ich fand zeitlich einen netten Studenten der dort eingezogen wäre. Jedoch hat dann einer der Mitmieter gemeint sie hätten bereits einen Kollegen der sicher dort einziehen würde. Bis hier hin alles gut. Der Vermieter verlangte eine Schufa Auskunft, sowie eine Bürgschaft, Mieterfragebogen, Stuidenbescheinigung oder Arbeitsvertrag und eine Kopie des Persos. Nun etwa einen Monat vor dem Auszug war die Lage folgendermaßen;
Der Nachmieter sendete alle Unterlagen bis auf die Bürgschaft per Email und der Vermieter wies mich daraufhin dass er 3 Wochen im Urlaub sei weshalb die Unterlagen zeitnah eingereicht werden sollen.
3 Wochen Später, 2 Tage vor dem Auszug meldete sich der Vermieter erneut, behauptete der Nachmieter hätte keine Unterlagen versendet. Ich bewies ihm dass alles zeitgerecht gesendet wurde und im Nachzug kam auch eine gültige Bürgschaft. Der Vermieter antwortete daraufhin generft und meinte er würde Ihn nicht annehmen. Ich der natürlch sehr verzweifelt war flehte Ihn in der Situation an den Mieter doch anzunehmen, da doch alles da wäre und kein Grund bestehe warum dieser nicht einziehen dürfe.

Die nächsten 5 Monate verbrachte ich damit WG Anzeigen zu inserieren, Plakate an Unis aufzuhängen und Nachmieter anzuschreiben, was sich aufgrund der Anforderungen des Vermieters für die Qualität der Wohung und den Preis (der in der zwischenzeit gute 25% gehoben wurde) als sehr schwierig herausstellte und es kam zu nichtmal 5 Besichtigungen und jeder lehnte ab. Der Vermieter sprang von nun an mit ein und vermittelte Nachmieter an die Mitbewohner
es ist mittlerweile Februar 2023 und ein neuer Kollege der Mitmieter kommt als potentieller Mitmieter infrage. Alles ist gut er willigt ein und ich kriege vom Vermieter die Nachricht per er würde bald den Aufhebungsvertrag an die WG senden. 3. März 2023: aus dem Nichts schreibt mir der Hauptmitmieter wo denn die Miete sei, weil der Nachmieter im letzten Moment einen Rückzieher machte. Ich war total aufgelöst, da mir absolut nichts mitgeteilt wurde und ich vor etwa 20 Tagen meinen Job verloren hatte und daher absolut keinen Cent besaß.

Nun die momentane Situation: Ich habe seit Anfang des Monats einen potentiellen Nachmieter gestellt und der Vermieter wohl auch. Bis heute hat er sich nicht bei meinem Interessenten gemeldet und geht auf nicht auf meine Nachfragen ein. Ich habe keine Ahnung ob überhaupt etwas passiert oder nicht. Ob das aufgund der fälligen Miete ist oder einfach um mir eins auszuwischen weiss ich nicht und verklagen will er mich jetzt wohl auch, da ich die Miete diesen Monat nicht zahlen kann. Ich habe ihm angeboten die Miete Anfang nächsten Monats zurückzuzahlen, da mir so oder so keine andere Wahl bleibt. Er willigte nicht ein.



Das ist nun eine etwas längere Story und ich bin auch nicht stolz drauf. Ich bin echt verzweifelt und weiss nicht weiter. Mein Einkommen ist gerade genug um die diese und die nächste Miete auszugleichen. Ich habe versucht alleine zu kündigen aber weil es ja ein gemeinsamer Mietvertrag ist scheint dies wohl nicht rechtsgültig zu sein.

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt?
besteht die Möglichkeit aus dem Mietvertrag auszusteigen ohne vor Gericht zu gehen und wenn es nur so möglich ist was kann ich dann machen?

LG
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #2
Andres

Andres

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  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #3

Ferdl

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Vereinfacht gefragt, wer und wie viele genau ist Mieter, wer genau ist Vermieter.
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #4
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Tut mir leid, aber irgendwie gelingt es mir nicht bei diesem geschriebenen Kauderwelsch den Text zu Ende zu lesen, das strengt schon sehr an. Gerne hilft man TEs hier weiter, aber man sollte dann zumindest auch Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Würde mich wirklich mal interessieren welches Studienfach du belegst…..
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #5

renzus

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Tut mir leid, aber irgendwie gelingt es mir nicht bei diesem geschriebenen Kauderwelsch den Text zu Ende zu lesen, das strengt schon sehr an. Gerne hilft man TEs hier weiter, aber man sollte dann zumindest auch Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Würde mich wirklich mal interessieren welches Studienfach du belegst…..
was genau ist denn unklar? dann versuche ich es einmal besser zu erklären. Ich belege kein Studienfach und das weiss der Vermieter auch
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #7

Dschei2

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Ich habe den Text nur überflogen, aber es scheint darum zu gehen, dass @renzus ausziehen will / ausgezogen ist und die Mitmieter oder der Vermieter die Nachmietersuche behindern.

Daher von mir nur die Bemerkung: man kann niemanden zwingen, einen Nachmieter zu akzeptieren. Also sollte man klären, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, den eigenen Vertrag zu beenden.

Als erstes muss mal klar sein, was überhaupt für ein Vertrag besteht. Die letzte Antwort hilft hier leider nicht weiter.

Mit wem hast du einen Vertrag?
- Einen Vertrag in dem nur du stehst und als Vermieter ein anderer Mieter oder der Vermieter?
-> dann ist es ein Einzelvertrag, du kannst einfach alleine kündigen, Fristen laut BGB, wenn nichts anderes vereinbart wurde
- Gibt es einen Vertrag mit euch drei Mietern als gleichberechtigten Hauptmietern und dem Vermieter?
-> dann ist es ein gemeinsamer Vertrag, den kannst du nicht alleine kündigen. Aber du hast einen Anspruch darauf, dass die anderen gemeinsam mit dir kündigen, den kannst du auch vor Gericht einklagen. Wenn du ihnen das klar machst, sind sie vielleicht eher bereit, den nächsten Nachmieter zu akzeptieren.

Wenn die ganze Sache dich so stresst, solltest du erwägen, die Sache in die Hände eines Rechtsanwaltes zu legen.
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #8

renzus

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Ich habe den Text nur überflogen, aber es scheint darum zu gehen, dass @renzus ausziehen will / ausgezogen ist und die Mitmieter oder der Vermieter die Nachmietersuche behindern.

Daher von mir nur die Bemerkung: man kann niemanden zwingen, einen Nachmieter zu akzeptieren. Also sollte man klären, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, den eigenen Vertrag zu beenden.

Als erstes muss mal klar sein, was überhaupt für ein Vertrag besteht. Die letzte Antwort hilft hier leider nicht weiter.

Mit wem hast du einen Vertrag?
- Einen Vertrag in dem nur du stehst und als Vermieter ein anderer Mieter oder der Vermieter?
-> dann ist es ein Einzelvertrag, du kannst einfach alleine kündigen, Fristen laut BGB, wenn nichts anderes vereinbart wurde
- Gibt es einen Vertrag mit euch drei Mietern als gleichberechtigten Hauptmietern und dem Vermieter?
-> dann ist es ein gemeinsamer Vertrag, den kannst du nicht alleine kündigen. Aber du hast einen Anspruch darauf, dass die anderen gemeinsam mit dir kündigen, den kannst du auch vor Gericht einklagen. Wenn du ihnen das klar machst, sind sie vielleicht eher bereit, den nächsten Nachmieter zu akzeptieren.

Wenn die ganze Sache dich so stresst, solltest du erwägen, die Sache in die Hände eines Rechtsanwaltes zu legen.
Danke für die vielen Infos! Es handelt sich um einen Gemeinsamen Vertrag den ich nicht alleine kündigen kann.
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #9
Andres

Andres

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Es handelt sich um einen Gemeinsamen Vertrag
Ok, die grundsätzliche Rechtslage ist dann so: In erster Linie sollen die Mieter eine einvernehmliche Lösung anstreben, d.h. Absprachen treffen, wie der ausziehende Mieter ausgetauscht werden kann oder zu welchem Zeitpunkt der Vertrag insgesamt gekündigt werden soll. Erst wenn eine solche Lösung nicht mehr möglich ist, z.B. weil jemand ernsthaft und dauerhaft jegliche Beendigung blockiert, kann (erfolgreich) auf Zustimmung zur Kündigung geklagt werden. So z.B. kürzlich am LG Frankfurt entschieden, Az. 2-11 T 117/20.

Das unterscheidet sich ein wenig von der Konstellation, dass z.B. sich zwei Partner (nicht verheiratet, sonst weitere Besonderheiten) trennen und nun ein gemeinsam abgeschlossener Mietvertrag beendet werden soll - gegen den Willen eines Mieters.

In der Praxis dürfte die rechtliche Marschroute damit sein: Dokumentierte Einigungsversuche unternehmen, bis ausreichend deutlich geworden ist, dass die anderen Bewohner und Mitmieter eine Lösung auf grundsätzlicher Ebene verhindern. Dann auf Zustimmung klagen. Wenn die Kollegen nicht völlig bekifft sind, wird ihnen vielleicht schon vor der eigentlichen Klage klar werden, dass das keine Richtung ist, in die man wirklich gehen will. Ab dieser Erkenntnis setzt sich häufig die Vernunft durch ...
 
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Darth_Vader

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Das ist je recht verworren.

Ein Mietvertrag mit 3 gleichberechtigten Hauptmietern?
...aus dem Nichts schreibt mir der Hauptmitmieter wo denn die Miete sei....
Gibt es jetzt einen Hauptmitmieter, oder drei gleichberechtigte Mieter?


...weil der Nachmieter im letzten Moment einen Rückzieher machte....
Wie sieht der Rückzieher aus?
Wurde vom Nachmieter schon ein Mietvertrag unterschrieben?
Hattest Du etwas Schriftliches, dass Du zum März draußen warst?


...Ich habe seit Anfang des Monats einen potentiellen Nachmieter gestellt und der Vermieter wohl auch. Bis heute hat er sich nicht bei meinem Interessenten gemeldet und geht auf nicht auf meine Nachfragen ein. Ich habe keine Ahnung ob überhaupt etwas passiert oder nicht. Ob das aufgund der fälligen Miete ist oder einfach um mir eins auszuwischen weiss ich nicht und verklagen will er mich jetzt wohl auch, da ich die Miete diesen Monat nicht zahlen kann....
Wer ist "er"? Der Hauptmitmieter, oder er Vermieter?
Ich vermute, Du meinst den Vermieter.

Wenn Ihr drei gleichberechtigte Hauptmieter seid, schuldet ihr gemeinsam die Miete. damit kann er euch eigentlich nur zusammen verklagen. Das könnte schon einmal eine Motivation für die Mit-Mieter sein ;)
Zudem würde ich auf den eigenen Jobverlust hinweisen und mal in den Raum stellen, dass Du "Prozesskostenhilfe" bekommen könntest.
Alle anderen müssten selbst in Vorleistung treten, nur nicht Du. Das sollte weitere Motivation freisetzen. ;)

Darüber hinaus halte ich es für fraglich, dass bereits nach 1/3 der fehlenden Miete bereits geklagt wird.


...den Preis (der in der zwischenzeit gute 25% gehoben wurde)...
Die darf ich mir das vorstellen? Wenn alle drei Personen gleichberechtigte Hauptmieter sind, kann doch nur die Gesamtmiete angehoben werden, oder verstehe ich das falsch?
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #11
immobiliensammler

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Wenn Ihr drei gleichberechtigte Hauptmieter seid, schuldet ihr gemeinsam die Miete. damit kann er euch eigentlich nur zusammen verklagen. Das könnte schon einmal eine Motivation für die Mit-Mieter sein ;)

Nein, die drei gemeinsamen Mieter schulden die Miete nicht gemeinsam sondern gesamtschuldnerisch. Sprich der Vermieter kann denjenigen verklagen bei dem er sich den meisten Erfolg erhofft - oder auch alle drei (aber eben nicht nur zusammen, sondern eigentlich jeden einzeln (wenn auch in einer Klage/einem Mahnbescheid)).
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #12
Darth_Vader

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Oh, wieder was gelernt 😯
 
  • WG Mitmieter vergrault oder kümmert sich nicht um Nachmieter Beitrag #13

Kirque

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Vielleicht geht es auch einfacher: in vielen solcher Mietverträge ist vereinbart, dass jeder Mieter für alle Mitmieter gültige Erklärungen abgeben und empfangen kann. Wenn das so ist, kann auch ein einzelner der Mieter die Wohnung kündigen.
 
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