rolf
Hallo!
Ich habe eine frage bezgl. eines Mietvertrages der in kürze abgeschlossen werden soll.
In einem Absatz dieses Vertrages geht es um die Instandhaltung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Darin steht, dass es Pflicht des Mieters ist die Leitungen sorgfältig etc. zu behandeln. Ist verständlich.
Jetzt zum springenden Punkt. Weiters steht darin, dass der Mieter dazu verpflichtet ist diese Leitungen zu warten, instand zu halten und zu erneuern. Es sei denn, es gehe eine Gefahr fürs Gebäude aus.
In wieweit muss ich das jetzt verstehen? ... Müsste ich zum Beispiel bei Gasaustritt die Leitungen auf meine Kosten reparieren lassen? Oder fällt dies in die Klausel der Gefahr fürs Gebäude? Bzw. könnte mir vielleicht jemand erklären, wie ich das ganze zu verstehen habe?
Wie sieht es in diesem Fall mit der Gastherme aus? Liegt das auch in diesem Bereich? Also müsste ich Reparaturen der Therme selbst bezahlen?
Danke, rolf
Ich habe eine frage bezgl. eines Mietvertrages der in kürze abgeschlossen werden soll.
In einem Absatz dieses Vertrages geht es um die Instandhaltung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Darin steht, dass es Pflicht des Mieters ist die Leitungen sorgfältig etc. zu behandeln. Ist verständlich.
Jetzt zum springenden Punkt. Weiters steht darin, dass der Mieter dazu verpflichtet ist diese Leitungen zu warten, instand zu halten und zu erneuern. Es sei denn, es gehe eine Gefahr fürs Gebäude aus.
In wieweit muss ich das jetzt verstehen? ... Müsste ich zum Beispiel bei Gasaustritt die Leitungen auf meine Kosten reparieren lassen? Oder fällt dies in die Klausel der Gefahr fürs Gebäude? Bzw. könnte mir vielleicht jemand erklären, wie ich das ganze zu verstehen habe?
Wie sieht es in diesem Fall mit der Gastherme aus? Liegt das auch in diesem Bereich? Also müsste ich Reparaturen der Therme selbst bezahlen?
Danke, rolf