Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen

Diskutiere Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich habe eine frage bezgl. eines Mietvertrages der in kürze abgeschlossen werden soll. In einem Absatz dieses Vertrages geht es um die...
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #1

rolf

Hallo!

Ich habe eine frage bezgl. eines Mietvertrages der in kürze abgeschlossen werden soll.

In einem Absatz dieses Vertrages geht es um die Instandhaltung der Gas-, Wasser- und Stromleitungen. Darin steht, dass es Pflicht des Mieters ist die Leitungen sorgfältig etc. zu behandeln. Ist verständlich.

Jetzt zum springenden Punkt. Weiters steht darin, dass der Mieter dazu verpflichtet ist diese Leitungen zu warten, instand zu halten und zu erneuern. Es sei denn, es gehe eine Gefahr fürs Gebäude aus.

In wieweit muss ich das jetzt verstehen? ... Müsste ich zum Beispiel bei Gasaustritt die Leitungen auf meine Kosten reparieren lassen? Oder fällt dies in die Klausel der Gefahr fürs Gebäude? Bzw. könnte mir vielleicht jemand erklären, wie ich das ganze zu verstehen habe?

Wie sieht es in diesem Fall mit der Gastherme aus? Liegt das auch in diesem Bereich? Also müsste ich Reparaturen der Therme selbst bezahlen?


Danke, rolf
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #2
Martens

Martens

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moin Rolf,

ich unterstelle einmal, es handelt sich um einen Wohnraum-Mietvertrag, ja?

Dann ist die Instandsetzung der Leitungen - und der Gastherme - Sache des Eigentümers und die Abwälzung auf den Mieter nicht zulässig, entsprechende Passagen wären unwirksam. Es gibt wirksame Klauseln für Kleinreparaturen, die sehen aber irgendwie anders aus...

Bei einem Gewerbemietvertrag ist so etwas möglich, da kann man alles vereinbaren und das ist auch wirksam.

Reicht das als Antwort?

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von rolf
Jetzt zum springenden Punkt. Weiters steht darin, dass der Mieter dazu verpflichtet ist diese Leitungen zu warten, instand zu halten und zu erneuern. Es sei denn, es gehe eine Gefahr fürs Gebäude aus.
Danke, rolf

:lol :lol :lol :lol :lol

das habe ich noch nie gelesen, aber klar, musst du auf keinen fall tragen ist pflicht des vermieters gemäß 535 BGB
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #4

rolf

ja danke hat geholfen :)

also im groben und ganzen ... alles in der wand geht mich nix an ;)
so zumindest hat mirs ein bekannter ziemlich deutlich gemacht.

danke,
rolf
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #5

Capo

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Jupp, das ist im allgemeinen so. Ich hoffe aber, dass es um eine Wohnung geht und nicht um ein Haus...
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #6

rolf

ja ist eine wohnung
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von capo
Jupp, das ist im allgemeinen so. Ich hoffe aber, dass es um eine Wohnung geht und nicht um ein Haus...

was wäre denn, wenn es sich um ein haus handeln würde???
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #8
Martens

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Original von capo
Jupp, das ist im allgemeinen so. Ich hoffe aber, dass es um eine Wohnung geht und nicht um ein Haus...

was wäre denn, wenn es sich um ein haus handeln würde???

Gute Frage. Gibt es da einen Unterschied? Ich denke, nein.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #9

Capo

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Den Unterschied habe ich im Moment. Die leitungen in der Wand sind Vermietersache, aber die Leitungen ausserhalb sind Mietersache, wozu zB auch die einem solchen Fall die Hauptfallleitung zählt. Die liegt nämlich offen zT ausserhalb.
Der Mietpreis ist unschlagbar niedrig, weil der Mieter eben diese Instandhaltung übernimmt. Sozusagen wird nur der Rohbau vermietet. Was der Mieter daraus macht, ist seine Sache. Diese Verfahrensweise kenne ich von mehreren Vermietern der älteren Objekte. Er darf auch neue leitungen legen, wie er das will. Manche haben auch die Heizung gegen einen Kamin ausgetauscht. den Vermieter interessiert es nicht. Ist aber wirklich ein spezieller Spezialfall ;)
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #10

Insolvenzprofi

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Original von capo
Den Unterschied habe ich im Moment. Die leitungen in der Wand sind Vermietersache, aber die Leitungen ausserhalb sind Mietersache, wozu zB auch die einem solchen Fall die Hauptfallleitung zählt. Die liegt nämlich offen zT ausserhalb.
Der Mietpreis ist unschlagbar niedrig, weil der Mieter eben diese Instandhaltung übernimmt. Sozusagen wird nur der Rohbau vermietet. Was der Mieter daraus macht, ist seine Sache. Diese Verfahrensweise kenne ich von mehreren Vermietern der älteren Objekte. Er darf auch neue leitungen legen, wie er das will. Manche haben auch die Heizung gegen einen Kamin ausgetauscht. den Vermieter interessiert es nicht. Ist aber wirklich ein spezieller Spezialfall ;)

sorry kann ich mir nicht vorstellen, denn 535 BGB macht bei häusern doch keine ausnahme, dieses ist ebenfalls vermietersache!! woher nimmst du denn eigentlich die vorannahme, dass der mietpreis so günstig ist??? wenn er die leitungen austauscht, dann auch nur mit zustimmung des vermieters, denn dieses werden wesentliche bestandteile des grundstücks und damit verbunden geht es autom. in das eigentum des vermieters über, daher die zustimmung...
 
  • Wichtig: Gas-, Wasser-, Stromleitungen Beitrag #11

Capo

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Die Annahme, dass der Mietpreis günstig ist, ist eine Tatsache. Es sei denn, du zeigst mir Mietobjekte, die billiger als 3,5€ / qm sind. (bei einem Mietspiegel von 7,50€/qm im Mittel)

Ich wollte mit meinem Post auch nur sagen, dass soetwas möglich ist. Nehmen wir an, man mietet ein Grundstück, auf dem der Mieter ein Haus erstellt. Die nächste Generation mit dem gleichen Vertrag baut noch einen Gartenschuppen hinzu. Weil der Vermieter nett ist, wird der nächste Vertrag nur auf das Grundstück geschlossen. Das Haus ist praktisch vom Nachmieter "übernommen", also dessen Eigentum.
1. Vorfür müßte Miete gezahlt werden? Nur für das Grundstück!
2. Ist dann das Haus Vermietersache? Nein, weil das Haus dem Mieter gehört und der Vermieter muss nicht für fremdes Eigentum instandhaltung bezahlen.
3. Muss der Vermieter wissen, wenn eine neue Heizung eingebaut wird? Nein, es ist nicht sein Eigentum!

Das ist vergleichbar mit der EBK. Der Mieter baut eine EBK ein. Der Nachmieter übernimmt diese ohne Zahlung eines Preises. Wenn der Kühlschrank nun nicht meht funktioniert, wer muss den bezahlen? Der Vermieter, weil er für Instandhaltung zuständig ist? Wohl nicht.

Einem Mieter kann man das nicht erklären, dass er eigentlich nur das Haus vom Erbauer übernommen hat, der 1930 gestorben ist... Also schreibt man das in den Mietvertrag. Der Mieter hat für die Instandhaltung des Hauses auf zu kommen.
In solchen Fällen eines Hauses, wäre ich vorsichtig, zu behaupten "Vermietersache!". Die Frage muss mE eher sein: Was hat sich der Vermieter gedacht, dass er solch eine Passage eingebaut hat.
Bei einer Wohnung scheidet die Übernahme ab aus...
 
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