truemmel
Hallo,
ich habe mal so eine Frage zur Fristlosenkündigung.
Schilder den Fall: ich habe bei meiner Wohnung eine Küche mit übernohmen und muss dafür auch Miete zahlen, für den gebrauch.
(bezahle diese Küche ab nicht ab, sondern sie bleibt beim Auszug in der Wohnung)
Direkt nach dem Einzug, habe ich einige Mängel festgestellt, an der Küche(Spülmaschine kaput, Herd funkzioniert nicht richtig und zwei Herdplatten funktionieren auch nur selten)
und habe sie auch dem Vermieter mirgeteilt, der sie aber nicht beheben möcht, nach einer gewissen Zeit , fingen die Herdplatten rot zu glühen an und sie haben auch schon Feuer gefangen.
Trotz dessen weigert er sich, es zu reparieren.
Ich würde ja die Miete kürzen, nur ich lebe für drei Monate jetzt vom Sozialamt, und die machen die Kürzung nicht mit weil es zu aufwändig ist.
Jetzt ist die Frage ob ich deswegen Fristloskündigen kann, weil ich diese Küche nicht wirklich benutzen kann?
Hoffe ihr könnte mir helfen
ich habe mal so eine Frage zur Fristlosenkündigung.

Schilder den Fall: ich habe bei meiner Wohnung eine Küche mit übernohmen und muss dafür auch Miete zahlen, für den gebrauch.
(bezahle diese Küche ab nicht ab, sondern sie bleibt beim Auszug in der Wohnung)
Direkt nach dem Einzug, habe ich einige Mängel festgestellt, an der Küche(Spülmaschine kaput, Herd funkzioniert nicht richtig und zwei Herdplatten funktionieren auch nur selten)
und habe sie auch dem Vermieter mirgeteilt, der sie aber nicht beheben möcht, nach einer gewissen Zeit , fingen die Herdplatten rot zu glühen an und sie haben auch schon Feuer gefangen.
Trotz dessen weigert er sich, es zu reparieren.

Ich würde ja die Miete kürzen, nur ich lebe für drei Monate jetzt vom Sozialamt, und die machen die Kürzung nicht mit weil es zu aufwändig ist.
Jetzt ist die Frage ob ich deswegen Fristloskündigen kann, weil ich diese Küche nicht wirklich benutzen kann?
Hoffe ihr könnte mir helfen
