Widerspruch gg die Kündigung - wie geht es weiter?

Diskutiere Widerspruch gg die Kündigung - wie geht es weiter? im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen! Leider haben wir heute den Widerspruch einer Mieterin erhalten - allerdings ohne den geforderten Grund, bzw. der genannte ist...
  • Widerspruch gg die Kündigung - wie geht es weiter? Beitrag #1

Claudia

Hallo zusammen!

Leider haben wir heute den Widerspruch einer Mieterin erhalten - allerdings ohne den geforderten Grund, bzw. der genannte ist, zumindest meiner Meinung nach, nicht relevant. Sie widerspricht rein vorsorglich, weil sie nicht abschätzen kann, ob sie zum Termin eine andere Wohnung gefunden hat, da sie nun mit ihrem Freund eine Lebensgemeinschaft gründen möchte (bis dato wohnt sie allein) und dieser eine Wohnung oder ein Haus mit innenliegenden Büroräumen benötigt. Ich kann mir nun aber schwer vorstellen, dass wir nun auch noch auf die Bedürfnisse des Partners Rücksicht zu nehmen haben.

Bevor wir nun aber die nächste Runde läuten, nämlich die Räumungsklage, hätte ich gerne ein paar Meinungen hierzu: wie lange dauert es ungefähr, einen Termin vor Gericht zu bekommen? Würde sich jemand der Räumungsklage wieder sofort stellen oder lieber ein weiteres Mal versuchen zu verhandeln?

Danke schön für Antworten!!!
 
  • Widerspruch gg die Kündigung - wie geht es weiter? Beitrag #2

RMHV

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Original von Claudia
Leider haben wir heute den Widerspruch einer Mieterin erhalten - allerdings ohne den geforderten Grund, bzw. der genannte ist, zumindest meiner Meinung nach, nicht relevant. Sie widerspricht rein vorsorglich, weil sie nicht abschätzen kann, ob sie zum Termin eine andere Wohnung gefunden hat, da sie nun mit ihrem Freund eine Lebensgemeinschaft gründen möchte (bis dato wohnt sie allein) und dieser eine Wohnung oder ein Haus mit innenliegenden Büroräumen benötigt. Ich kann mir nun aber schwer vorstellen, dass wir nun auch noch auf die Bedürfnisse des Partners Rücksicht zu nehmen haben.

Bevor wir nun aber die nächste Runde läuten, nämlich die Räumungsklage, hätte ich gerne ein paar Meinungen hierzu: wie lange dauert es ungefähr, einen Termin vor Gericht zu bekommen? Würde sich jemand der Räumungsklage wieder sofort stellen oder lieber ein weiteres Mal versuchen zu verhandeln?

Ein besondere Härte liegt nach § 574 Abs. 2 vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffen ist.
Dabei darf der Mieter allerdings nicht durch Definition seiner Anforderungen an die Angemessenheit die Beschaffung von Ersatzwohnraum vorsätzlich scheitern lassen. Zumutbar ist auch jede Wohnung, die zur ortsüblichen Vergleichsmiete angemietet werden kann.

Möglicherweise kann bei einer an den Haaren beigezogenen Begründung des Widerspruchs bereits vor Ende des Mietverhältnisses eine Räumungsklage eingereicht werden. Da es dabei allerdings auch um Ermessensfragen des Gerichts gehen wird, wäre auch hier die Beratung durch einen am Gerichtsort ansässigen Anwalt angezeigt.
 
  • Widerspruch gg die Kündigung - wie geht es weiter? Beitrag #3

fizzgig

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pech mit dem richter, 13monate bis zum auszugstermin :motzki
aber es gibt auch schnellere urteile!!
 
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Widerspruch gg die Kündigung - wie geht es weiter?

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