hase101
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit
- 12.09.2005
- Beiträge
- 181
- Zustimmungen
- 0
Folgendes habe ich im Internet gelesen:
Machen Sie es einfach so,
Ihr Vorteil: Sie können sicher sein, dass Ihnen die Mieter eine erstklassig renovierte Wohnung hinterlassen. Und wenn nicht, kommen Sie problemlos an Ihr Geld, das Sie für eine fachmännische Renovierung aufwenden mussten. Und zwar binnen Tagen - nicht erst nach Wochen oder Monaten (wenn überhaupt) - wie das anderen Vermietern meist ergeht.
So geht es:
Als Vermieter dürfen Sie schon einige Wochen vor dem Vertragsende eine Besichtigung Ihrer Wohnung vornehmen. Das sollten Sie auch tun. Und dabei folgendes, von den Gerichten abgesegnetes Schreiben mitnehmen, das Sie im Anschluss an die Besichtigung von den Mietern unterschreiben lassen. Hier ist das Schreiben:
Die Mieter haben bei Mietvertragsende die Mieträume abnahmefertig zu präsentieren. Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Mängel, haben die Mieter das Recht auf Nachbesserung binnen 14 Tagen. Alle bis zum 15. Tag ab Mietvertragsende nicht fachmännisch ausgeführten Schönheitsreparaturen (im Besichtigungsprotokoll beschriebenen Mängel) gelten als nicht durchgeführt. Für solche Schönheitsreparaturen hat der Vermieter das Recht, einen Fachbetrieb eigener Wahl zur Durchführung der notwendigen Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Die daraus entstehenden Kosten werden vom Mieter ersetzt."
Die Folge:
Wenn der Mieter nicht unterschreibt ODER wenn er Ihnen bei Vertragsende die Wohnung dann tatsächlich mangelhaft übergibt, haben Sie ab dem 15. Tag das Recht, einen Fachbetrieb zur Durchführung zu beauftragen. Und Ihr Ex-Mieter muss zahlen. Ob er nun will, oder nicht! Tipp:
Vergessen Sie aber bitte nicht, die Mängel im Besichtigungs-protokoll zu dokumentieren
Was wohl passiert, wenn der Mieter sich weigert, das zu Unterschreiben?
Machen Sie es einfach so,
Ihr Vorteil: Sie können sicher sein, dass Ihnen die Mieter eine erstklassig renovierte Wohnung hinterlassen. Und wenn nicht, kommen Sie problemlos an Ihr Geld, das Sie für eine fachmännische Renovierung aufwenden mussten. Und zwar binnen Tagen - nicht erst nach Wochen oder Monaten (wenn überhaupt) - wie das anderen Vermietern meist ergeht.
So geht es:
Als Vermieter dürfen Sie schon einige Wochen vor dem Vertragsende eine Besichtigung Ihrer Wohnung vornehmen. Das sollten Sie auch tun. Und dabei folgendes, von den Gerichten abgesegnetes Schreiben mitnehmen, das Sie im Anschluss an die Besichtigung von den Mietern unterschreiben lassen. Hier ist das Schreiben:
Die Mieter haben bei Mietvertragsende die Mieträume abnahmefertig zu präsentieren. Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Mängel, haben die Mieter das Recht auf Nachbesserung binnen 14 Tagen. Alle bis zum 15. Tag ab Mietvertragsende nicht fachmännisch ausgeführten Schönheitsreparaturen (im Besichtigungsprotokoll beschriebenen Mängel) gelten als nicht durchgeführt. Für solche Schönheitsreparaturen hat der Vermieter das Recht, einen Fachbetrieb eigener Wahl zur Durchführung der notwendigen Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Die daraus entstehenden Kosten werden vom Mieter ersetzt."
Die Folge:
Wenn der Mieter nicht unterschreibt ODER wenn er Ihnen bei Vertragsende die Wohnung dann tatsächlich mangelhaft übergibt, haben Sie ab dem 15. Tag das Recht, einen Fachbetrieb zur Durchführung zu beauftragen. Und Ihr Ex-Mieter muss zahlen. Ob er nun will, oder nicht! Tipp:
Vergessen Sie aber bitte nicht, die Mängel im Besichtigungs-protokoll zu dokumentieren
Was wohl passiert, wenn der Mieter sich weigert, das zu Unterschreiben?