Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters?

Diskutiere Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters? im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Folgendes habe ich im Internet gelesen: Machen Sie es einfach so, Ihr Vorteil: Sie können sicher sein, dass Ihnen die Mieter eine erstklassig...
  • Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters? Beitrag #1

hase101

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Folgendes habe ich im Internet gelesen:

Machen Sie es einfach so,

Ihr Vorteil: Sie können sicher sein, dass Ihnen die Mieter eine erstklassig renovierte Wohnung hinterlassen. Und wenn nicht, kommen Sie problemlos an Ihr Geld, das Sie für eine fachmännische Renovierung aufwenden mussten. Und zwar binnen Tagen - nicht erst nach Wochen oder Monaten (wenn überhaupt) - wie das anderen Vermietern meist ergeht.

So geht es:

Als Vermieter dürfen Sie schon einige Wochen vor dem Vertragsende eine Besichtigung Ihrer Wohnung vornehmen. Das sollten Sie auch tun. Und dabei folgendes, von den Gerichten abgesegnetes Schreiben mitnehmen, das Sie im Anschluss an die Besichtigung von den Mietern unterschreiben lassen. Hier ist das Schreiben:

Die Mieter haben bei Mietvertragsende die Mieträume abnahmefertig zu präsentieren. Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Mängel, haben die Mieter das Recht auf Nachbesserung binnen 14 Tagen. Alle bis zum 15. Tag ab Mietvertragsende nicht fachmännisch ausgeführten Schönheitsreparaturen (im Besichtigungsprotokoll beschriebenen Mängel) gelten als nicht durchgeführt. Für solche Schönheitsreparaturen hat der Vermieter das Recht, einen Fachbetrieb eigener Wahl zur Durchführung der notwendigen Schönheitsreparaturen zu beauftragen. Die daraus entstehenden Kosten werden vom Mieter ersetzt."

Die Folge:
Wenn der Mieter nicht unterschreibt ODER wenn er Ihnen bei Vertragsende die Wohnung dann tatsächlich mangelhaft übergibt, haben Sie ab dem 15. Tag das Recht, einen Fachbetrieb zur Durchführung zu beauftragen. Und Ihr Ex-Mieter muss zahlen. Ob er nun will, oder nicht! Tipp:
Vergessen Sie aber bitte nicht, die Mängel im Besichtigungs-protokoll zu dokumentieren


Was wohl passiert, wenn der Mieter sich weigert, das zu Unterschreiben?
 
  • Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters? Beitrag #2

majonie

hmmm, das hab ich heut auch gefunden- und mich gefragt was dann ist?
ja, was ist dann? *grübel*- rückzug? :eek
 
  • Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters? Beitrag #3

wolle

SO, nun habe ich das auch gelesen.
Wenn der Mieter nicht unterschreibt, bleibt es beim alten System.
Wenn er unterschreibt, sind die Gerrichte auf dem Plan.

Weil: Schönheitsreperaturen müssen nur in mittlerer Güte erfolgen. Dieser Vermieter fordert jedoch fachmännische Güte. Also werden wohl sämtliche Mieterseitig erfolgten Schönheitsreperaturen unwirksam werden, was den Gerichten wohl nicht gefallen wird.

dh: Ob der Mieter nun tapeziert hat, oder nicht, ist mit dieser Unterschrift unerheblich geworden. Welcher Mieter wird sich das gefallen lassen??

Nehmen wir folgendes an:
Der Mieter renoviert zum Besichtigungstermin fleißig seine Wohnung. Das Bad: komplett neuer Anstrich: 20€ (ohne Arbeitszeit)
Das Wohnzimmer: tapezieren und Decke streichen; Heizkörper neu streichen (auch keine Arbeitszeit) 80€
Die Küche: komplett neue Tapete ohne Anstrich 50€
Das Schlafzimmer: Tapete 100€
Der Mieter hat nun 250€ investiert und ist sich sicher, nichts mehr bezahlen zu müssen.
Der Vermieter sieht das und bittet um Unterschrift, die auch erfolgt.
Folge: Der Mieter hat, weil nicht fachmännisch durchgeführt (mehrere Nasen an den Heizkörpern, Tapete überlappend nicht gestossen, Wände: schlecht gestrichen: Schatten sind entstanden.)
Der Maler kommt und bessert das aus: und macht auch gleich noch die Türen mit:
Pauschalpreis: 4.000€
Welches Gericht wird jetzt zulassen, dass der fleißige Mieter zu seinen 250€ und der Eigenleistung noch zusätzlich 4000€ berappt??

Sollte sich ein Mieter finden, der dagegen nicht klagt, bitte melden. Die meisten klagen bereits bei einer Ablösesumme von 700€.

Bedenklich finde ich ebenfalls, dass die renovierungslose Zeit nicht beachtet wird, was gegen jede gerichtliche Entscheidung ist. Der Mieter hätte nach 15 Monaten geausoviel zu bezahlen, wie der Mieter nach 10 Jahren ohne Renovierung.

Erfahrungsgemäß war die beste lösung immer: Tapete runter bei Auszug und gut ist. Der Neumieter strreicht, wie er möchte. Der Altmieter wird Renovierungsarbeiten nie gleichwertig wie der Neumieter durchführen. Meist zahlt der Neumieter bereits doppelte Miete (2 Wohnungen :D) Deswegen ist ihm das dann auch egal, wann die Wohnung fertig ist.
Sollte der Neumieter einen Maler beauftragen, geht das auch niemanden etwas an. Er hat ihn zu bezahlen.
Kosten entstehen bei einem Umzug, für den Vermieter dann besser bei Einzug...
 
  • Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters? Beitrag #4

hase101

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habs ja auch nur gelesen... war halt ein Link der von dieser seite ausging, wenn ich mich recht erinnere.. hmm sollte vielleicht nächstes mal beischreiben, wo genau ich das gefunden hab
 
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