Original von Anahita2006 ... Gibt es neben den folgenden zwei Punkten noch weitere notwendige Klauseln, die ich dem Vertrag von Haus und Grund hinzufügen sollte? Anahita
Also hier eine Beispielliste von einem meiner Vertraege. Keine Garantie, dass das rechtlich durchsetzbar ist was da geschrieben steht. Andere sind eh per Gesetz automatisch festgelegt:
§ 26 Sonstige Vereinbarungen
1. Zu § 13 Tierhaltung
Das Halten von Hunden ist untersagt.
2. Abschluß einer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Der Mieter verpflichtet sich, eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 2 Mio. pauschal) abzuschließen, diese dem Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages nachzuweisen und die genannten Versicherungsverträge für die Dauer der Mietzeit fortzuführen.
3. Ummeldepflicht
Wir weisen den Mieter darauf hin, daß eine Ummeldepflicht besteht. Der Mieter verpflichtet sich, die Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgehend vorzunehmen. Das gilt für Ein- und Auszug.
4. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Auszahlung der Kaution erst nach der endgültigen Abrechnung der Nebenkosten. Dasselbe gilt für die Herausgabe von Bankbürgschaften.
6. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtbadezimmereinrichtung sorgsam zu behandeln und Sie am Ende der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben.
7. Der Mieter verpflichtet sich alle Änderungen, die für die Nebenkostenabrechnung relevant sind (Personenzahl, Neueinbau oder Wechsel von Verbrauchszählern etc.), der Hausverwaltung umgehend schriftlich zu melden. Sollte der Mieter dieser Meldepflicht nicht nachkommen, so trägt er die Kosten für eine erneute Korrekturabrechnung für das Objekt.
8. Der Mieter verpflichtet sich, sich sofort nach Einzug, bei der Energieversorgung anzumelden.
9. Es ist nicht gestattet Schuhwerk, Möbelstücke und ähnliches im Treppenhaus abzustellen.
10. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume obliegt allen Mietern zu gleichen Rechten und Pflichten. Die Gemeinschaftsräume werden unentgeltlich überlassen. Evtl. Mängel berechtigen nicht zur Mietminderung.
11. Das Beschädigen der Wohnungseingangstüren ( z.B. Anbringen von Namensschildern, Aufklebern und ähnlichem ) ist nicht gestattet.
12. Die in der Anlage beigefügte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie kann vom Vermieter jederzeit nach Ermessen abgeändert oder ergänzt werden.
13. Das Rauchen in der Wohnung, Speicher, Keller, Garage oder Treppenhaus ist nicht gestattet
14. Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas-/Wasser-/Stromleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehemen und der Vermieter zu benachrichtigen. Bei anderen Beschädigungen und Mängel am Haus, Garage und Grunstück muss der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden.
15. Das Haus Nr. 9 ist ein Altbau und somit kann Hellhörigkeit nicht als Grund für eine Mietmiderung herangezogen werden
Andreas