Nur wie beweise ich, dass andere Vebräuche, die nicht mit darüber abgerechnet werden dürfen, darüber laufen? :/
Gar nicht.
Für Mieter reicht es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung dem VM mitzuteilen. Dann ist der VM in der Pflicht nachzuweisen, dass die Abrechnung korrekt ist.
Ein möglicher Grund für berechtigte Zweifel sind sehr unterschiedliche Verbräuche in aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen.
Bevor Vermutungen über "Stromklau beim Allgemeinstrom" angestellt werden, würde ich die Abrechnung Zahlendreher und sonstige Eingabefehler prüfen. Das dürfte mit die häufigste Fehlerquelle sein, solange Menschen Daten eingeben.
Das lässt sich i.d.R. mit Belegeinsicht klären.
Darüber hinaus den VM solange löchern, bis er dir schlüssige Antworten liefert. Wenn unter 4 Augen gar nix geht, auch mit Hilfe eines Fachanwalts für Mietrecht.
Frage dich bitte vor weiteren Aktionen deinerseits, wieviel Zeit und u.U. Geld willst du in das Thema investieren?
Lohnt sich der Aufwand für dich?
Wenn ja, dran bleiben bis hin zum Klageweg beschreiten. Du hast ein Recht auf eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung.
Wenn nein, auf der Kompromissebene dich auf irgendeinen Nachlass mit dem VM einigen oder es ganz stecken lassen. Das spart Zeit und Nerven.
Du wohnst inzwischen nicht mehr in dieser Wohnung, eine Berichtigung der letzten Abrechnung hat also keine Auswirkung auf weitere Abrechnungen für dich.