Wissen
Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung, die ich 2003 vermietet habe.
Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen über 8 Jahre.
Es handelt sich nicht um einen qualifizierten Zeitmietvertrag!
Laut mehrerer Auskünfte ist die Dauer über 8 Jahre nicht rechtens, es kann maximal von 4 Jahren ausgegangen werden. Deshalb ist der Mietvertrag unbefristet mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Nun möchte ich selbst in meine Wohnung, also aus Eigenbedarfsgründen kündigen.
Wie mache ich das, damit alles Hand und Fuß hat, also auch mit Hinweis auf die veränderte Sachlage des Mietvertrags (unbefristet).
Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?
Welche Formulierungen sollten unbedingt auftauchen?
Es liegt meinerseits ein dringlicher Eigenbedarf vor, da ich sonst ohne Wohnung da stehe.
Danke für Eure Mühe.
ich habe eine Eigentumswohnung, die ich 2003 vermietet habe.
Es wurde ein Mietvertrag abgeschlossen über 8 Jahre.
Es handelt sich nicht um einen qualifizierten Zeitmietvertrag!
Laut mehrerer Auskünfte ist die Dauer über 8 Jahre nicht rechtens, es kann maximal von 4 Jahren ausgegangen werden. Deshalb ist der Mietvertrag unbefristet mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Nun möchte ich selbst in meine Wohnung, also aus Eigenbedarfsgründen kündigen.
Wie mache ich das, damit alles Hand und Fuß hat, also auch mit Hinweis auf die veränderte Sachlage des Mietvertrags (unbefristet).
Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?
Welche Formulierungen sollten unbedingt auftauchen?
Es liegt meinerseits ein dringlicher Eigenbedarf vor, da ich sonst ohne Wohnung da stehe.
Danke für Eure Mühe.