OLIausOS
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Moin moin,
meine Vermieter sind heute total am Teller gedreht und haben mich sogar persönlich beschimpft. Deshalt ersuche ich einige Informationen:
1.:Es ist lt. lg berlin wm 99, 332 Hausfriedensbruch, wenn sich der Vermieter mit einem Zweitschlüssel unerlaubt Zugang zur Wohnung verschafft.
Wie ist nun die Gesetzeslage wenn bei mir in der Wohnung (Erdgeschosswohnung) die Heizungsanlage steht? Wie oft ist es dem Vermieter gestattet sich selbst zutritt zu verschaffen? Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts weiteres festgelegt.
2.: Aufgrund moralischem Drucks habe ich nachgegeben und die Vermieter in den Semsterferien während meiner Abwesenheit erlaubt in die Wohnung zu gehen um dem Fensterputzer zugang zu verschaffen. Da ich scheinbar ein feuchtes Handtuch vor meiner Abreise in den Wäschekorb geworfen habe, erzeugt dies lt meiner Vermieterin einen üblen Geruch dessen Ursache sie auf den Grund gegangen ist. Dabei stellte sie eben genau das fest (das ein nassens handtuch im Wäschekorb lag) und hat meine gesamte schmutzwäsche gewaschen.
Ausserdem lagen an meinem Fussende die Matratzenschoner deren Gummi gerissen ist. Scheinbar habe ich einen unruhigen Schlaf. Diese hat sie dann mitgenommen und mir heute vorwurfsvoll vorgelegt.
Als es darum ging, dass mir untersagt wurde länger als 10 Minuten zu duschen, erwiderte ich man könne sich den Fensterputzer sparen, weil ich das genau so gut könne, Kam mein Vermieter heraus und beschimpfte mich aufs übelste. Er schrie mich an mit den Worten ich sei ein "Idiot der zum Fensterputzen zu blöd sei" und Depp; Nichtskönner; ich soll die klappe halten.
Als meine Freundin für Acht Tage zu besuch kam, haette ich es gefälligst anmelden sollen, das macht schliesslich jeder so.
3.: Mir wird mündlich untersagt, den Schlüssel von innen stecken zu lassen, weil jederzeit an die Heizungsanlage ran gemusst wird.
4.: Es wird von den Vermietern behauptet man müsse Tag um Tag an die Heizung ran. Die Heizung ist gerade erst erneuert worden und vielleicht 2 bis 5 Jahre alt.
Derzeit prüfe ich rechtliche Schritte, denn ich möchte hier raus! In meiner Wohnung jedesmal Angst zu haben, wenn die Vermieter durch den Kellerflur in die Waschküche oder nach oben in deren Wohnung gehen kann ich definitv nicht mehr ertragen. Gerade auch nach dem Ausraster von meinem Vermieter.
Aber die 3 monatige Kündigungsfrist kann und will ich nicht einhalten.
5.: Im gesamten Flur hängt starker Pfeifengeruch vom Vermieter. Lt. LG Stuttgart WM 98, 724 ist der aus anderen Räumen in die Mieträume dringende starke Zigarettengruch ein Kündiogungsgrund. Da ich nur eine Zimmertür aus leichtem Spanholz als "Wohnungstür" besitze dringt dieser Geruch leicht in meine Wohnung. Kündigungsgrund?
Ich brauche Hilfe, die Idioten muss doch einer mal auf den Boden runterholen, meinen sie dürften alles... .
Helft mir
meine Vermieter sind heute total am Teller gedreht und haben mich sogar persönlich beschimpft. Deshalt ersuche ich einige Informationen:
1.:Es ist lt. lg berlin wm 99, 332 Hausfriedensbruch, wenn sich der Vermieter mit einem Zweitschlüssel unerlaubt Zugang zur Wohnung verschafft.
Wie ist nun die Gesetzeslage wenn bei mir in der Wohnung (Erdgeschosswohnung) die Heizungsanlage steht? Wie oft ist es dem Vermieter gestattet sich selbst zutritt zu verschaffen? Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts weiteres festgelegt.
2.: Aufgrund moralischem Drucks habe ich nachgegeben und die Vermieter in den Semsterferien während meiner Abwesenheit erlaubt in die Wohnung zu gehen um dem Fensterputzer zugang zu verschaffen. Da ich scheinbar ein feuchtes Handtuch vor meiner Abreise in den Wäschekorb geworfen habe, erzeugt dies lt meiner Vermieterin einen üblen Geruch dessen Ursache sie auf den Grund gegangen ist. Dabei stellte sie eben genau das fest (das ein nassens handtuch im Wäschekorb lag) und hat meine gesamte schmutzwäsche gewaschen.
Ausserdem lagen an meinem Fussende die Matratzenschoner deren Gummi gerissen ist. Scheinbar habe ich einen unruhigen Schlaf. Diese hat sie dann mitgenommen und mir heute vorwurfsvoll vorgelegt.
Als es darum ging, dass mir untersagt wurde länger als 10 Minuten zu duschen, erwiderte ich man könne sich den Fensterputzer sparen, weil ich das genau so gut könne, Kam mein Vermieter heraus und beschimpfte mich aufs übelste. Er schrie mich an mit den Worten ich sei ein "Idiot der zum Fensterputzen zu blöd sei" und Depp; Nichtskönner; ich soll die klappe halten.
Als meine Freundin für Acht Tage zu besuch kam, haette ich es gefälligst anmelden sollen, das macht schliesslich jeder so.
3.: Mir wird mündlich untersagt, den Schlüssel von innen stecken zu lassen, weil jederzeit an die Heizungsanlage ran gemusst wird.
4.: Es wird von den Vermietern behauptet man müsse Tag um Tag an die Heizung ran. Die Heizung ist gerade erst erneuert worden und vielleicht 2 bis 5 Jahre alt.
Derzeit prüfe ich rechtliche Schritte, denn ich möchte hier raus! In meiner Wohnung jedesmal Angst zu haben, wenn die Vermieter durch den Kellerflur in die Waschküche oder nach oben in deren Wohnung gehen kann ich definitv nicht mehr ertragen. Gerade auch nach dem Ausraster von meinem Vermieter.
Aber die 3 monatige Kündigungsfrist kann und will ich nicht einhalten.
5.: Im gesamten Flur hängt starker Pfeifengeruch vom Vermieter. Lt. LG Stuttgart WM 98, 724 ist der aus anderen Räumen in die Mieträume dringende starke Zigarettengruch ein Kündiogungsgrund. Da ich nur eine Zimmertür aus leichtem Spanholz als "Wohnungstür" besitze dringt dieser Geruch leicht in meine Wohnung. Kündigungsgrund?
Ich brauche Hilfe, die Idioten muss doch einer mal auf den Boden runterholen, meinen sie dürften alles... .
Helft mir