Dirkcomp
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Wenn die Mieter im Laufe des Jahres ausziehen, dann bleibt der Mieter in aller Regel noch für 2 Nebenkostenabrechnungen in der Pflicht.
- die Kosten für das letzte Jahr werden mit der BK-Abrechnung im Jahr des Auszuges abgerechnet
- aber anteiligen Kosten für das Auszugsjahr werden erst mit der NK-Abrechnung im nächsten Jahr abgerechnet.
Bis zur ersten Abrechnung vergeht Zeit und bis zur zweiten dauert es dann über ein Jahr. Wenn ich Glück habe erreiche ich den Mieter noch unter seinen mir bekannten Kontakten, aber was, wenn er inzwischen Telefonnummer und neue Adresse geändert hat?
Wie stellt Ihr sicher, dass der Mieter noch für die beiden offenen BK-Abrechnungen zur Verfügung steht?
- die Kosten für das letzte Jahr werden mit der BK-Abrechnung im Jahr des Auszuges abgerechnet
- aber anteiligen Kosten für das Auszugsjahr werden erst mit der NK-Abrechnung im nächsten Jahr abgerechnet.
Bis zur ersten Abrechnung vergeht Zeit und bis zur zweiten dauert es dann über ein Jahr. Wenn ich Glück habe erreiche ich den Mieter noch unter seinen mir bekannten Kontakten, aber was, wenn er inzwischen Telefonnummer und neue Adresse geändert hat?
Wie stellt Ihr sicher, dass der Mieter noch für die beiden offenen BK-Abrechnungen zur Verfügung steht?