will Mieter kündigen

Diskutiere will Mieter kündigen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe da ein Problem und bitte um eure Hilfe. Ich vermiete ein kl. Haus (Flur, Küche, Wohnzimmer, Schlafniesche und kl. Bad). Der Mieter...
  • will Mieter kündigen Beitrag #1

Gast

Hallo, ich habe da ein Problem und bitte um eure Hilfe.
Ich vermiete ein kl. Haus (Flur, Küche, Wohnzimmer, Schlafniesche und kl. Bad). Der Mieter bekommt als Sozialhilfeempfänger das Mietgld vom Amt. Jedoch geht das Geld nicht auf sein Konto, sondern auf das Konto seiner Mutter - da er kein Konto besitzt.

Lt. Mietvertrag muss die Miete bis zum 3. Werkta auf unser Konto überwiesen werden, tun sie aber leider nicht - jeden Monat rufe ich die Mutter an und frage wann das Geld kommt, meisstens würd die Miete dann erst so um den 10. eines Monats überwiesen.
Es kam auch schon vor, dass sie nach meinem Anruf sagte: wir knnen diesen Monat nicht zahlen, machen wir dann im nächsten Monat.

Nun haben wir es satt immer hinterher zu telefonieren und nach unserem Geld zu btteln und möchten dem Mieter kündigen. Lt. Mietvertrag bestät eine 3 monatige Kündigungsfrist. Jetzt, hat die Mutter uns angerufen und gesagt, sie hätte sich mit dem Amtsgericht in Verbidung gesetzt und die haben ihr angeblich gesagt, dass wir ihren Sohn nicht so einfach kündigen können und wir gar nichs machen könen.

Was können / sollen wir jetzt tun, wir möchten denMieter da raus haben.

Lieben Dank im Voraus.
MfG Svenja
 
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  • will Mieter kündigen Beitrag #2

hase101

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Svenja, habt ihr Kaution bekommen für das Haus? 3 Monatskaltmieten darf man als Vermieter nehmen.

Wie bekomme ich den Mieter raus?

Stephanie schau doch mal unter Mietvertrag, dort stehen einige Kündigungsgründe.

wie z.b. auch, wenn mehr wie 2 Monatsmieten hintereinander nicht gezahlt werden, dann berechtigt euch das zur kündigung.

Oder aber ihr verständigt euch mit dem Amt, falls nur die Zahlungen das Problem sind, dann gibt es vielleicht die Lösung, das die Miete vom Amt direkt an euch überwiesen wird.

Alle Miete die nicht auf deinem Konto ist nach dem 3. Werktag kann mit Mahnungen und extrakosten angemahnt werden.

Falls diese Erklärung dir noch nicht genau genug ist, melde dich doch einfach nochmal ;-)
 
  • will Mieter kündigen Beitrag #3

wolle

Eine schlechte Zahlungsmoral ist ebenfalls eine Kü wert. Jedoch musst du Abmahnungen nachweisen. Also bei der nächsten Miete am 5. Werktag des Monats eine Mahnung schicken. Zahlungseingang protokollieren. Bei der 2 Mahnung einfach eine Abmahnung aufsetzen. Bei der 2.Abmahnung gibt's die Kü.

Räumungsklage kann dann auch laufen...

telefonische Mahnungen kann der Vermieter leider nur schwer beweisen...
 
  • will Mieter kündigen Beitrag #4

hase101

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erklär bitte noch einmal

also sagen wir mal folgender fall.

Miete Januar ist nicht am 3. Werktag auf meinem Konto.

Somit schicke ich dem Mieter eine Mahnung.

Mit der Kaltmietenforderung + Mahnkosten ( wie hoch sollen dürfen Mahnkosten ausfallen? )

So die Miete kommt dann, aber die Mahnkosten werden nicht überwiesen.

Ist dann die 2. Mahnung fällig? bzw wie hoch dürfen diesmal die Mahnkosten ausfallen?


.................................................................................................

2. Fall ... dasselbe wie oben..

Miete plus Mahnkosten trudeln am 10 januar ein.

im Februar dann das selbe spielchen.

somit kann ich hier ... wiederrum eine Mahnung setzen und gleichzeitig eine Abmahnung...

wie schreibt man so eine Abmahnung?

oder schreibt man einfach , hiermit mahne ich sie ab, falls die Miete nochmalig zu spät kommen sollte, das ich sie leider dann kündigen müsste?

Denn es ist ihre Pflicht als Mieter , mir die Miete einschliesslich der Nebenkosten bis zum 3. Werktag zu überweisen. ( eingang auf mein Konto zählt , nicht ihr Überweisungsdatum)

Ist das so richtig?
 
  • will Mieter kündigen Beitrag #5

wolle

Die Mahnkosten sind die Auslagen des Vermieters (Porto etc)
Die kann man vor Gericht auch durchboxen...

Wenn die Mahnkosten nicht eingehen, sollte man abermals darauf hinweisen, da ein teilbetrag fehlt. (Vielleicht sind die Mahnkosten drin, aber die Miete wurde um 3 € gekürzrt ;) )

2.Mahnkosten: Mahnkosten 1 + Mahnkosten 2 (wie Mahnkosten1 :D )

Eine Abmahnung ist mit der Mahnung rechtsgültig.

Ich verstehe das so: Die Mahnung ist eine freundliche Erinnerung, derer 3 notwendig sind.

Eine Abmahnung ist eine Forderung mit Androhung. In der Abmahnung würde ich die bisherigen unpünktlichen Zahlungen aufführen. Beträge aufrechnen.
 
  • will Mieter kündigen Beitrag #6

Gast

Guten Morgen,
also erst einmal vielen lieben Dank für Eure Antworten. Sie helfen uns schon.

Ich hatte vorgestern einen Brief an die Mutter geschrieben, wo ich darauf hingewiesen habe, dass die Miete für diesen Monat noch nicht auf unser Koto eingegangen ist und ich ihr ne Frist bis zum 15. 10. gegeben habe. Sollte sie dann noch nicht gezhlt haben, habe ich ihr geschrieben, dass ich einen Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht schicken werde.

Werde es aber in Zukunft genau so machen, wie ihr es mir hier geschrieben habt.

Vielen Dank noch mal.

Gruß Svenja
 
  • will Mieter kündigen Beitrag #7

hase101

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prima das man dir helfen konnte ;)
 
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