Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische

Diskutiere Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe eine konkrete Frage zur Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung: Laut § 3 WoFIV werden Türnischen, also...
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #1

Wohnung22

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Hallo zusammen,

ich habe eine konkrete Frage zur Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung:

Laut § 3 WoFIV werden Türnischen, also Türdurchgänge wenn ich mich nicht irre, nicht zur Wohnfläche gerechnet, Fensternischen unter bestimmten Voraussetzungen schon.

Was ist aber, wenn es eine große Nische gibt und es in dieser einen großen Nische mehrere Fenster und eine Tür gibt? Ist es eine Tür-/ oder Fensternische? Findet hier eine Anrechnung der Fläche statt?

Danke für alle Antworten.
 
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #2
Goldhamster

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Hallo,

willkommen im Forum.
Bei Türnischen fallen natürlich am meisten die der Innentüren ins Gewicht.

Eine Türnische in der Aussenwand, wo dann direkt ein bodentiefes Fenster anschließt, würde ich so annehmen, dass das bodentiefe Fenster dann die Aussenwand darstellt.

Hab ich das richtig verstanden?


Forumshamster
 
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #3
Andres

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Eine Skizze oder Bilder, jeweils mit möglichst exakten Maßangaben wären hilfreich. Dir ist der Wortlaut von § 3 WoFlV ja bereits bekannt und damit sollte dir auch klar sein, dass es da eine ganze Reihe möglicher Kombinationen gibt.
 
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #4

Wohnung22

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Eine Skizze oder Bilder, jeweils mit möglichst exakten Maßangaben wären hilfreich. Dir ist der Wortlaut von § 3 WoFlV ja bereits bekannt und damit sollte dir auch klar sein, dass es da eine ganze Reihe möglicher Kombinationen gibt.
IMG_3160.JPG
So in etwa sieht der Raum und die entsprechende Nische aus. Es gibt keine separate Wände zwischen Fenster und Tür. Da ich gerade die Maße nicht weiß, nehmen wir mal an, dass die Nische eine rein theoretische Größe von 2 m x 0,2 m hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #5
Andres

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Das ist dann genau das richtige Wort. Die Fragen sind also:
  • Reicht diese Nische bis zum Boden? (Vermutlich ja.)
  • Wie tief ist diese Nische?
Innerhalb dieser Nische befinden sich zwei weitere Nischen, nämlich für Balkontür und Balkonfenster.
 
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #6

Wohnung22

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Das ist dann genau das richtige Wort. Die Fragen sind also:
  • Reicht diese Nische bis zum Boden? (Vermutlich ja.)
  • Wie tief ist diese Nische?
Innerhalb dieser Nische befinden sich zwei weitere Nischen, nämlich für Balkontür und Balkonfenster.
Die Nische reicht zum Fußboden (die Tür selbst nicht, sodass man drüber steigen muss). Die Nische soll hier jetzt mal eine Tiefe von 0,2 m haben.
 
  • Wohnfläche nach WoFIV - Tür- und Fensternische Beitrag #7
Andres

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Dann ist die weiße Fläche Teil der Wohnfläche, auch wenn sie teilweise von Rahmen, Flügel oder Beschlagteilen von Tür oder Fenster überdeckt sein mag.
 
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