Wohngebäudeversicherung

Diskutiere Wohngebäudeversicherung im Versicherungen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen! Mich würde mal Interessieren, ob ich als Mieter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters über meine Nebenkostenabrechnung...
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #1

crisu

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Hallo zusammen!

Mich würde mal Interessieren, ob ich als Mieter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters über meine Nebenkostenabrechnung zahlen muss? Es handelt sich immerhin um einen Betrag von 177,51. Ausserdem möchte er noch 22,40 für seine Haftpflichtversicherung von mir haben. Ist das so alles rechtens?
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #2

Capo

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  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #3

DiplomHM

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Original von crisu
Mich würde mal Interessieren, ob ich als Mieter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters über meine Nebenkostenabrechnung zahlen muss? Es handelt sich immerhin um einen Betrag von 177,51.

Wohngebäudeversicherung: Sturm / Hagel / Leitungswasser (evtl. noch Glas und Feuer)! Der Vermieter schützt sein Haus mit so einer Versicherung und darf die Kosten auf die Mieter umlegen!

Original von crisu
Ausserdem möchte er noch 22,40 für seine Haftpflichtversicherung von mir haben. Ist das so alles rechtens?

Das ist nicht "SEINE" Haftpflichtversicherung, sondern für das Gebäude und das Grundstück. Rutscht jemand aus und verletzt sich zahlt das diese Haftpflichtversicherung!
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #4

crisu

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ja, aber wozu habe ich denn dann eine Glas und hausratversicherung? Sollte es mir als Mieter nicht egal sein dürfen, wenn ein Schaden am Haus entsteht? ich habe mich doch für alle Schäden die mir in meiner Wohnung entstehen können abgesichert.
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #5

Capo

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Das sagst du nicht mehr, wenn eine Dachziegel deinen Besuch verletzt, oder wenn
der Rohrbruch deine Wohnung unter wasser stellt.
Das sind nunmal Kosten, die zum Betrieb des objektes notwendig sind.
Ohne Versicherung, keine Vermietung, keine wohnung.

:hase angenommen, es gibt kein haus mehr, was zahlt dann deine Versicherung für die Wohnung (vielleicht ist in der ja noch alles iO) :hase
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #6

DiplomHM

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Original von crisu
ja, aber wozu habe ich denn dann eine Glas und hausratversicherung? Sollte es mir als Mieter nicht egal sein dürfen, wenn ein Schaden am Haus entsteht? ich habe mich doch für alle Schäden die mir in meiner Wohnung entstehen können abgesichert.

Also: Deine Versicherungen haften für Schäden die IN der Wohnung vorkommen.
Die Versicherung des Vermieters AUSSERHALB!!!

Heißt auf Deutsch: Deine Spülmaschine wäre defekt und die Möbel werden beschädigt - deine Hausrat für zuständig! Dein Sohn oder deine Tochter werfen einen Ball in die Vitrine wo all so schöne Nippes-Sachen drin stehen - deine Glasversicherung!

Wasserschaden aufgrund einer Leckage im Rohr - Gebäudesachversicherung des Vermieters! Eine Fensterscheibe geht zu Bruch - Glasversicherung des Vermieters! Sturmschäden am Gebäude - Gebäudesachversicherung! USW!

Und Nein - dir als Mieter sollte es nicht egal sein und froh sein, dass der Vermieter diese Versicherungen hat (wobei sie auch pflicht sind - zumindes Haft und Gebäudesach).
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #7
lostcontrol

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gebäudehaftpflicht

also meines wissens ist die gebäude-HAFTpflichtversicherung KEINE pflichtversicherung - zumindest nicht in baden-württemberg.
eine solche macht aber absolut sinn in einem mietshaus!
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von crisu
Hallo zusammen!

Mich würde mal Interessieren, ob ich als Mieter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters über meine Nebenkostenabrechnung zahlen muss? Es handelt sich immerhin um einen Betrag von 177,51. Ausserdem möchte er noch 22,40 für seine Haftpflichtversicherung von mir haben. Ist das so alles rechtens?

sind die Kosten im MIetvertrag mit aufgelistet und angekreuzt?
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

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also ich finde dass die genannten € 177,51 für die gebäudebrandversicherung (ich gehe davon aus, dass die mit "wohngebäudeversicherung" hier gemeint ist) erfreulich niedrig ist. wenn man das jetzt durch 12 teilt und dann noch auf die parteien des hauses umlegt dürfte das monatlich ja wohl nicht allzuviel ausmachen.
wasser & heizung fallen da bei den nebenkosten ja wohl deutlich mehr ins gewicht.

auch die € 22,40 für die gebäudehaftpflicht (auch hier gehe ich davon aus, dass die gebäudehaftpflicht gemeint ist und nicht eine private haftpflicht) dürfte monatlich einen fast schon lächerlichen betrag ausmachen...

wo ist denn nun eigentlich das problem?

beide ausgaben dürfen umgelegt werden - man darf auch jederzeit die nebenkostenvorauszahlung entsprechend erhöhen, wenn sich da etwas ändert...
sollte man als mieter nicht eigentlich froh sein, dass der vermieter sich da korrekt verhält (gebäudebrand ist PFLICHT, haftpflicht macht bei einem mietshaus eindeutig sinn.) ?
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #10

Beluga

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Als Eigentümer bin ich glücklich darüber, dass Sachversicherungen auf die
Mieter umlegbar sind. :geil
Aber von Mietern muß ich immer wieder dieselbe Beschwerde anhören :
"Es ist nicht Mieter, sondern Vermieter Eigentum !"

An ihrer Stelle würde ich auch kein Verständnis haben für die Umlegung.
- Wenn das Haus leer steht, muss und wird der Eigentümer es trotzdem in eigenem Interesse versichern.

Brandversicherung:
Es gab Brandversicherungsmonopol, jetzt aber nicht mehr, besteht weiterhin Brandversicherungspflicht ? d.h. Auch wenn ein Haus unbelastet ist ? (Bei Objektbeleihung verlangt die Bank automatisch die Brandversicherung)

Aber was bringt die Versicherungspflichten ? wenn z.B. die Versicherungsprämie nicht bezahlt wird. :ätsch
wenn die Objekt finanzierende Banken, die Versicherungsprämien nicht regelmäßig mitfinanzieren, schneiden sie ihr eigenes Fleisch - soweit haben sie nicht gedacht, sie kontrollieren auch nicht die Prämienzahlungen.

Haushaftpflicht- und Gebäudeversicherungen:
Derselbe Meinung wie lostcontrol bin ich, dass es keine Pflicht für Gebäude-
und Haus-Haftpflichtversicherungen.

Gebäudeversicherungen:
Wozu Leitungswasserversicherung bei neuem Haus, solange es noch Garantie von Bauträger/Verkäufer gibt. :?

Mietausfall-Entschädigung:
Mit oder ohne Nebenkosten ?

Ihr Besserwissender, bitte melden. :wink
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #11
lostcontrol

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Original von Beluga
Derselbe Meinung wie lostcontrol bin ich, dass es keine Pflicht für Gebäude-
und Haus-Haftpflichtversicherungen.
hast du vermutlich falsch gelesen - ich schrieb, dass (zumindest in baden-württemberg, aber so weit ich weiss deutschlandweit) pflicht ist, für ein haus eine gebäude-versicherung abzuschliessen. bei uns in bawü hiess die früher "gebäude-brand-versicherung" und war staatlich, das hat sich aber mittlerweile geändert. meistens wurde standardmässig auf diese sparkassen-geschichte umgestellt. die versicherung umfasst normalerweise (wie früher schon) nicht nur brand-, sondern auch wasserschäden und diverses anderes das gebäude betreffend. nach wie vor ist diese versicherung PFLICHT. sprich: wasser im keller? feuerwehr zum abpumpen dagewesen? rechnung zahlt die gebäudeversicherung.
eine haus-haftpflicht-versicherung ist nicht pflicht. sie umfasst so sachen wie "dachziegel fällt runter und erschlägt passant" oder "jemand kommt zu besuch zu frau A in stock B und rutscht auf der treppe aus, weil 'ne ecke abbricht". nicht pflicht, aber ratsam bei häusern, in denen es einen gewissen "verkehr" gibt. die haus-haftpflicht-versicherung kommt dann für die schäden bei den "opfern" auf.
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #12

Beluga

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Brand-Versicherung ist deshalb Pflicht, weil die Immobilien Vermögen darstellen,
aber meistens mit Grundschulden belastet sind. Wobei Brandschäden verherrende Folgen haben können. :top

Bei Gebäudeversicherung (Sturm, Hagel, Leitungswasser) dagegen sind die
mögliche Schadenfolgen begrenzter.
Manche verzichten sogar auf Leitungswasserversischerung, da die jährliche Prämie zu hoch für den seltenen Rohrbruch, und die Reparatur nicht allzu kostenintensiv sei.

Deckt die Elementar-Versicherung auch Wasserschäden wegen Rückstau ?
- so viel ich weis gibt es für Rückstau-Wasserschäden keine Versicherung. :?

Haus- und Grundstück-Haftpflichtversicherung ist verhältnismäßig so günstig, dass ohne diese :stupid" wäre.
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #13
lostcontrol

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Original von Beluga
Deckt die Elementar-Versicherung auch Wasserschäden wegen Rückstau ?
- so viel ich weis gibt es für Rückstau-Wasserschäden keine Versicherung. :?
ich schätze mal das hängt davon ab, ob die entsprechenden klappen eingebaut sind oder nicht... *g*
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #14

Beluga

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Vielen Dank für Eure Beiträge. Ich finde dieses Forum hilfreich. :geil


Leider sind nicht alle meine Fragen von 02.09., die die mehrzahl anderer
Immobilien betroffenen auch interessieren würden, beantwortet. :zwinker
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #15
Martens

Martens

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moin zusammen,

soviel ich weiß, dürfen(!) in Mehrfamilienhäuser keine Rückstauklappen eingebaut werden.

Die Gebäudeversicherungen, die wir abgeschlossen haben, decken keine Elementarschäden (Hochwasser, Erdbeben etc.) ab, wohl aber die Folgeschäden aus Verstopfungen - und die können erheblich sein, wenn in der Wohnung 2cm Gülle steht...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #16
lostcontrol

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hm... ich könnte mir vorstellen dass das auch bundesland-spezifisch ist...
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #17

Insolvenzprofi

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Original von lostcontrol
hm... ich könnte mir vorstellen dass das auch bundesland-spezifisch ist...

Hi Lost, dieses kann man immer Umlegen, sofern es im Vertrag vereinbart ist
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #18
lostcontrol

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insolvenzprofi - weiss ich doch, hab ich doch selbst hier auch schon geschrieben. mach ich ja auch. und ich finde das auch völlig gerechtfertigt, dass das umgelegt wird.

aber gestern wurde mir von einem versicherungsfachmann erklärt, dass die gebäudeversicherung seit 4 jahren nicht mehr pflicht sei.
ich war schwer verblüfft. da hatter gegrinst und gemeint dass das allerdings sträflicher leichtsinn sei, da sparen zu wollen. seh ich genauso.
 
  • Wohngebäudeversicherung Beitrag #19

Beluga

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Für Hausverwalter ist es natürlich am zweckmäßigsten der Haftung wegen alle relevante Versicherungen abzuschließen.

:wink
 
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