Anke
Hallo,
was versteht man unter Wohnfläche und Nutzfläche in einem Mietvertrag? Wozu gehören Bad, Flur, Küche, Wirtschaftsraum mit Heizung, Dachboden und Keller?
Kann man auch nachträglich was gegen die zuviel berechneten qm unternehmen?
Was passiert eigentlich wenn das gemietete Grundstück zum Haus nachträglich nicht so viele Quadratmeter hat, wie zum Mietbeginn (bzw. wie vom Vermieter angegeben wurde) ? Kann man im Nachhinein die Gelder der Grundstücksteuer vom Mieter zurück ordern?
Mit freundlichen Grüßen
Anke
was versteht man unter Wohnfläche und Nutzfläche in einem Mietvertrag? Wozu gehören Bad, Flur, Küche, Wirtschaftsraum mit Heizung, Dachboden und Keller?
Kann man auch nachträglich was gegen die zuviel berechneten qm unternehmen?
Was passiert eigentlich wenn das gemietete Grundstück zum Haus nachträglich nicht so viele Quadratmeter hat, wie zum Mietbeginn (bzw. wie vom Vermieter angegeben wurde) ? Kann man im Nachhinein die Gelder der Grundstücksteuer vom Mieter zurück ordern?
Mit freundlichen Grüßen
Anke