Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen

Diskutiere Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen im Immobilien - Erwerb/Veräußerung im Inland Forum im Bereich Immobilien Forum; Hallo zusammen! Ich hoffe ich kann hier zu meinem Fall ein bisschen Hilfe bzw. Informationen erhalten. Folgende Situation: Die Mutter meiner...
  • Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen Beitrag #1

andinger

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich kann hier zu meinem Fall ein bisschen Hilfe bzw. Informationen erhalten.

Folgende Situation:

Die Mutter meiner Freundin ist entmündigt und ist bis auf längers in ein betreutes Wohnen seit c.a. 4 Jahren untergebracht. Es existiert ein 3 Parteienhaus, welches als Schenkungsuhrkunde, von der Mutter auf die Tochter (meine Freundin) übertragen wurde. Ebenfalls wurde in diesem Vertrag ein Lebenslanges Mietrecht für die Mutter berücksichtigt. Ebenfalls darf die Wohnung weder entgeldlich noch untentgeldlich an andere weitergegeben werden.

Parteienverteilung:

Kellerwohnung ( Tochter/meine Freundin)

Erdgeschoss ( Entmündigte Mutter)

Dachgeschoss ( Oma / Mutter der Mutter)

In der Zwischenzeit hat die 2. Tochter (Schwester meiner Freundin) die Wohnung Erdgeschoss ( Entmündigte Mutter) unter Absprache mit der Mutter bezogen. Ihrerseits gab es hierfür keine Einwände.

Die Wohnung wird unentgeldlich genutzt, Nebenkosten trägt komplett meine Freundin/Besitzerin des Hauses aufgrund der Schenkungsurkunde.

Nun meldet sich der Vormund der Mutter mit einem Schreiben, indem gefordert wird, daß ein Nutzungsvertrag aufgesetzt werden muss. Es wurde ein Vorschlag von 5Euro/qm angeboten. Ebenfalls hat der Vormund angekündigt, daß diese "Situation" dem Bezirk Mittelfranken gemeldet wird.

Wie und welche Chancen hat die Schwester meiner Freundin in dieser Wohnung weiterhin unentgeldlich zu wohnen ? Es ist ein Familienhaus und es befinden sich auch nur Familienmitglieder darin.

Wie ist hier die Rechtliche Lage?

Kann der Vormund Forderungen stellen?

Wenn in der Schenkungsurkunde weder entgeldlich noch unentgeldlich an andere weitergegeben darf, trotzem Kohle abkassieren?

Vielen Dank für alle Informationen die mir/uns in diesem Fall weiterhelfen können

Andinger
 
  • Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen Beitrag #2

Insolvenzprofi

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um dir eine antwort zu geben muss ich wissen wer der vormund ist, danke
 
  • Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen Beitrag #3

andinger

Es ist niemand aus der Familie selbst, sondern eine Außenperson. Möchte die ganze Sache auch anonym halten. Von daher möchte ich da keine Namen nennen.
 
  • Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von andinger
sondern eine Außenperson..

ne das habe ich mir auch schon gedacht....da diese im Schutz des berechtigten handeln muss, muss sie dieses durchsetzen auch wenn die Mutter bestätigt hat, das dieses OK ist, sie ist ja nicht mehr fähig, wirksame willenserklärungen abzugeben ohne das der vormund dieses einwilligt...

ich habe noch eine Frage, handelt es sich um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (also ein Wohnungsrecht nach 1090,1093 BGB)? oder zahlt sie etwa Miete??? danke vorab....

ist aber dennoch schwierig zu beurteilen, denn nur bei einem Dauerwohnrecht nach WEG ist der Vermieter berechtigt die Wohnung zu vermieten bzw. das Recht zu veräussern und zu vererben
 
  • Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen Beitrag #5

andinger

Es wird keine Miete seitens der Mutter oder Vormund entrichtet. Das Wohnrecht der Mutter ist lebenslang...
 
  • Wohnrecht - Entmündigung - Forderungen Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von andinger
Es wird keine Miete seitens der Mutter oder Vormund entrichtet. Das Wohnrecht der Mutter ist lebenslang...

also handelt es sich um eien b. persönliche Dienstbarkeit.... dann ist die Sache eh anders,,, da würde ich ernsthaft einen Anwalt einschalten, denn es handelt sich ja hier um die aufnahme eines engen verwandten,,, eine ausschliesliche vermietung ist dort ausgeschlossen, eine untervermietung müsste man klären....daher der anwalt denn da bin ich auch überfragt, aber bitte halte mich mal auf den laufenden, das wäre nett..

aber sicher antworten hier auch noch andere die sich gut auskennen
 
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