andinger
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich kann hier zu meinem Fall ein bisschen Hilfe bzw. Informationen erhalten.
Folgende Situation:
Die Mutter meiner Freundin ist entmündigt und ist bis auf längers in ein betreutes Wohnen seit c.a. 4 Jahren untergebracht. Es existiert ein 3 Parteienhaus, welches als Schenkungsuhrkunde, von der Mutter auf die Tochter (meine Freundin) übertragen wurde. Ebenfalls wurde in diesem Vertrag ein Lebenslanges Mietrecht für die Mutter berücksichtigt. Ebenfalls darf die Wohnung weder entgeldlich noch untentgeldlich an andere weitergegeben werden.
Parteienverteilung:
Kellerwohnung ( Tochter/meine Freundin)
Erdgeschoss ( Entmündigte Mutter)
Dachgeschoss ( Oma / Mutter der Mutter)
In der Zwischenzeit hat die 2. Tochter (Schwester meiner Freundin) die Wohnung Erdgeschoss ( Entmündigte Mutter) unter Absprache mit der Mutter bezogen. Ihrerseits gab es hierfür keine Einwände.
Die Wohnung wird unentgeldlich genutzt, Nebenkosten trägt komplett meine Freundin/Besitzerin des Hauses aufgrund der Schenkungsurkunde.
Nun meldet sich der Vormund der Mutter mit einem Schreiben, indem gefordert wird, daß ein Nutzungsvertrag aufgesetzt werden muss. Es wurde ein Vorschlag von 5Euro/qm angeboten. Ebenfalls hat der Vormund angekündigt, daß diese "Situation" dem Bezirk Mittelfranken gemeldet wird.
Wie und welche Chancen hat die Schwester meiner Freundin in dieser Wohnung weiterhin unentgeldlich zu wohnen ? Es ist ein Familienhaus und es befinden sich auch nur Familienmitglieder darin.
Wie ist hier die Rechtliche Lage?
Kann der Vormund Forderungen stellen?
Wenn in der Schenkungsurkunde weder entgeldlich noch unentgeldlich an andere weitergegeben darf, trotzem Kohle abkassieren?
Vielen Dank für alle Informationen die mir/uns in diesem Fall weiterhelfen können
Andinger
Ich hoffe ich kann hier zu meinem Fall ein bisschen Hilfe bzw. Informationen erhalten.
Folgende Situation:
Die Mutter meiner Freundin ist entmündigt und ist bis auf längers in ein betreutes Wohnen seit c.a. 4 Jahren untergebracht. Es existiert ein 3 Parteienhaus, welches als Schenkungsuhrkunde, von der Mutter auf die Tochter (meine Freundin) übertragen wurde. Ebenfalls wurde in diesem Vertrag ein Lebenslanges Mietrecht für die Mutter berücksichtigt. Ebenfalls darf die Wohnung weder entgeldlich noch untentgeldlich an andere weitergegeben werden.
Parteienverteilung:
Kellerwohnung ( Tochter/meine Freundin)
Erdgeschoss ( Entmündigte Mutter)
Dachgeschoss ( Oma / Mutter der Mutter)
In der Zwischenzeit hat die 2. Tochter (Schwester meiner Freundin) die Wohnung Erdgeschoss ( Entmündigte Mutter) unter Absprache mit der Mutter bezogen. Ihrerseits gab es hierfür keine Einwände.
Die Wohnung wird unentgeldlich genutzt, Nebenkosten trägt komplett meine Freundin/Besitzerin des Hauses aufgrund der Schenkungsurkunde.
Nun meldet sich der Vormund der Mutter mit einem Schreiben, indem gefordert wird, daß ein Nutzungsvertrag aufgesetzt werden muss. Es wurde ein Vorschlag von 5Euro/qm angeboten. Ebenfalls hat der Vormund angekündigt, daß diese "Situation" dem Bezirk Mittelfranken gemeldet wird.
Wie und welche Chancen hat die Schwester meiner Freundin in dieser Wohnung weiterhin unentgeldlich zu wohnen ? Es ist ein Familienhaus und es befinden sich auch nur Familienmitglieder darin.
Wie ist hier die Rechtliche Lage?
Kann der Vormund Forderungen stellen?
Wenn in der Schenkungsurkunde weder entgeldlich noch unentgeldlich an andere weitergegeben darf, trotzem Kohle abkassieren?
Vielen Dank für alle Informationen die mir/uns in diesem Fall weiterhelfen können
Andinger