Radler59
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Hallo,
nach Erwerb einer fremdgenutzten Immobilie haben wir diesen bisher stets in der Einkommensteuer-Erklärung im Folgejahr für das Jahr des Kaufs angegeben. Aufgrund von Afa Kaufpreis und Grunderwerbsteuer sowie diverser Erwerbsnebenkosten ergab sich jedes Mal ein vierstelliger Verlust.
Nun haben wir eine vermietete Eigentumswohnung (ETW) gekauft. Diese wurde uns zum 01.05.2022 übergeben, seitdem zahlt der Mieter die Miete an uns.
Anfang Juni erhielten wir von unserem Wohnsitz-Finanzamt (FA) ein Schreiben, in dem um Auskünfte bzgl. Grundstücksnutzung und Höhe der Einkünfte gebeten wurde.
Zeitnah haben wir geantwortet, dass die ETW vermietet ist und aufgrund der oben genannten Kosten mit einem (benannten) vierstelligen Verlust für das Jahr 2022 zu rechnen ist.
Postwendend kam ein Schreiben vom FA
„… Sie geben an, dass das Objekt von Ihnen vermietet wird. Hiermit informiere ich Sie, dass dies zur Abgabepflicht ab 2022 führt.“
Um Antwort wird gebeten.
Und erschließt sich weder, welche "Antworten" erwartet werden, noch welche Abgaben wir jetzt leisten sollen. Wir haben Sorge, mit weiteren Angaben (z.B. detaillierte Angaben zur Miethöhe) bzw. Nachfragen (z.B. nach Art der Abgabe und auch nach Rechtsgrundlage) ins offene Messer zu laufen und unnötigerweise einen Steuerbescheid auf dem Tisch liegen zu haben.
Im Internet habe ich nichts gefunden, was (seit Neuestem) unmittelbar nach Immobilienerwerb zu einer Abgabe führen würde.
Vielen Dank für hilfreiche Tipps und Ideen!
nach Erwerb einer fremdgenutzten Immobilie haben wir diesen bisher stets in der Einkommensteuer-Erklärung im Folgejahr für das Jahr des Kaufs angegeben. Aufgrund von Afa Kaufpreis und Grunderwerbsteuer sowie diverser Erwerbsnebenkosten ergab sich jedes Mal ein vierstelliger Verlust.
Nun haben wir eine vermietete Eigentumswohnung (ETW) gekauft. Diese wurde uns zum 01.05.2022 übergeben, seitdem zahlt der Mieter die Miete an uns.
Anfang Juni erhielten wir von unserem Wohnsitz-Finanzamt (FA) ein Schreiben, in dem um Auskünfte bzgl. Grundstücksnutzung und Höhe der Einkünfte gebeten wurde.
Zeitnah haben wir geantwortet, dass die ETW vermietet ist und aufgrund der oben genannten Kosten mit einem (benannten) vierstelligen Verlust für das Jahr 2022 zu rechnen ist.
Postwendend kam ein Schreiben vom FA
„… Sie geben an, dass das Objekt von Ihnen vermietet wird. Hiermit informiere ich Sie, dass dies zur Abgabepflicht ab 2022 führt.“
Um Antwort wird gebeten.
Und erschließt sich weder, welche "Antworten" erwartet werden, noch welche Abgaben wir jetzt leisten sollen. Wir haben Sorge, mit weiteren Angaben (z.B. detaillierte Angaben zur Miethöhe) bzw. Nachfragen (z.B. nach Art der Abgabe und auch nach Rechtsgrundlage) ins offene Messer zu laufen und unnötigerweise einen Steuerbescheid auf dem Tisch liegen zu haben.
Im Internet habe ich nichts gefunden, was (seit Neuestem) unmittelbar nach Immobilienerwerb zu einer Abgabe führen würde.
Vielen Dank für hilfreiche Tipps und Ideen!