Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt

Diskutiere Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Mein Freund und ich haben ab dem 1.8. eine kleine Wohnung gemietet und heute war die Schlüsselübergabe. Als wir die Wohnung zusammen mit...
  • Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt Beitrag #1

kaoru

Hallo

Mein Freund und ich haben ab dem 1.8. eine kleine Wohnung gemietet und heute war die Schlüsselübergabe. Als wir die Wohnung zusammen mit dem Hausmeister betraten, waren wir erst einmal enttäuscht.
Die Wohnung hatte drei Jahre lang leergestanden und bei der Besichtigung vor drei Wochen auch entsprechend ausgesehen (Dreck, Spinnenweben usw.). Der Herd der EBK war an einer Seite nicht richtig abgedichtet bzw gewellt, sodass die Gefahr bestand, dass Wasser darunter läuft. Der Kühlschrank war in unbrauchbarem Zustand. Der Lampe über dem Spiegel im Bad fehlte die Blende/Abdeckung.
Der Makler, mit dem wir die Wohnung damals besichtigt haben, versprach uns, die Wohnung bei Einzug renoviert (Herd und Kühlschrank ausgetauscht, Bad hergerichtet) und sauber vorzufinden.
Aber heute sah die Wohnung noch genau so aus wie vor drei Wochen und der Hausmeister meinte, ausser dem Kühlschrankaustausch wird nichts mehr gemacht! Nicht mal wann der Kühlschrank genau kommt, konnte er/die Hausverwaltung uns sagen.
Als weiteren Mangel, der uns bei der Erstbesichtigung nicht aufgefallen ist, stellten wir fest, dass das Frontglas des Backofens beim Öffnen herausfällt. Der Hausmeister erklärte sich nur auf Drängen bereit, uns nach dem Einzug mit der Reperatur behilflich zu sein (das bezweifeln wir allerdings...)

Aber sonst? Er meinte, wenn der Makler uns die Wohnung in sauberem Zustand versprochen habe, solle er die Wohnung selbst herrichten und er werde sie nicht aufräumen und die Herdplatte sei ja funktionstüchtig und bedürfte deswegen keiner Reperatur (oder Austausch, wie man es uns versprochen hatte...)

Da nun Wochenende ist, konnten wir uns noch nicht mit dem Makler in Verbindung setzen, wüssten aber gerne, was los ist und was wir nun tun sollen. Wir sind uns auch unsicher, ob er überhaupt noch zuständig ist, da wir mit der Hausverwaltung heute einen (inhaltlich identischen) neuen Vertrag unterschrieben haben (zwangsläufig bevor wir in die Wohnung konnten) und sie meinte, den, den wir mit dem Makler unterschrieben hätten, könnten wir nun wegwerfen...

Müssen wir tatsächlich akzeptiern, dass uns die Wohnung entgegen der Versprechen des Maklers unverändert seit des Auszugs des Vormieters vor drei Jahren übergeben wurde?
Haben wir keinen Anspruch auf eine wenigstens besenreine Wohnung mit ungefährlicher Herdplatte, repariertem Backofen und kompletter Badlampe?
Und dann der Kühlschrank, der immer noch nicht ausgetauscht wurde.
Im Mietvertrag steht, die Wohnung enthalte eine komplette Pantryküche. Was haben wir für ein recht, wenn diese zum 1.8. aber nicht komplett und dazu tlw beschädigt ist?

:gehtnicht

So viele Fragen - wir würden uns freuen, wenn hier jemand wenigstens ein paar Antworten parat hat...

Gruss

kaoru
 
  • Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt Beitrag #2

Insolvenzprofi

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das war bestimmt kein makler, total unseriös, dass sind die sogenannten hobbyküchentischmakler, dies sich selber makler nennen.,,,versprechen darf er sowieso nicht abgeben, da er keine marktpartei ist sondern nur als 3. an dem geschehen teilnimmt.

ferner, will ich wissen, ob ihr eine provision bezahlt habt, diese könnte man sonst wegen einem vertrauensschaden anfechten...
siehe dazu das BGH Urteil von 26.10.1977 IV ZR 177/76 ferner bitte hier

BGB §654

ist einfach eine frechheit von den makler, du kannst aber schadensersatzansprüche verlangen, muss aber schriftlich niedergelegt sein, dass es komplett renoviert wird und ect. ferner frage: warum hast du einen neuen mietvertrag unterschrieben, hätte ich gar nicht gemacht, weill ich dann geahnt hätte, dass da was faul ist
 
  • Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt Beitrag #3

kaoru

hi

erstmal danke für die antwort.

Provision haben wir keine bezahlt.
Den neuen Vertrag haben wir unterschrieben, weil es die Hausverwaltung gefordert hat und da das die erste Wohnung ist, die wir mieten und sie auch noch dringend brauchen, haben wir halt gedacht, muss wohl sein.

Dass es ein Hobbymakler war, ist sehr unwahrscheinlich, da er bei einem Büro arbeitet (SE Immobilien-Management GmbH). Dass seine Versprechen ungültig sind, hat uns der Hausmeister ja schon zu verstehen gegeben... aber ist es normal, eine Wohnung in so einem Zustand übergeben zu bekommen?


Gruss

kaoru
 
  • Wohnung bei Übergabe unaufgeräumt und zT beschädigt Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von kaoru
aber ist es normal, eine Wohnung in so einem Zustand übergeben zu bekommen?


Gruss

kaoru

alles sache der vereinbarung, jedoch GANZ WICHTIG! mache fotos von der wohnung und hebe die gut auf, denn bei auszug bist du nämlciht nicht mehr verpflichtet die wohnung zu renovieren ect. .... der punkt ist der, dass im Mietvertrag drin steht, dass die wohnung renoviert übergeben worden ist (also an dir, welches ja nicht stimmt), anschließend lasse es dir von der verwaltung nocht bestätigen.... ich bin mir nämlich ganz sicher, dass im mietvertrag drinsteht, dass die wohnung wieder bei auszug renoviert werden muss...

du kannst aber auch mietminderung geltend machen, wenn im vertrag drin steht, dass die wohnung an dir renoviert übergeben worden ist gemäß 536 und 536 a bgb, wenn du noch hilfe brauchst, sag mir einfach bescheid
 
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