Moselaner
Hallo,
mit einem unzuverlässigen Mieter konnte ich mich gottlob einigen, dass er nun die Wohnung kurzfristig räumt.
Über den Ekel, die gesammelten Brech- und Juckreize und das dringende Bedürfnis, mich ständig waschen zu wollen, werde ich bei der Renovierung der Bude (anders kann man die Wohnung momentan nicht bezeichnen...) hinwegkommen.
Ein Problem sehe ich allerdings auf mich zukommen: Das RWE hat ihm seit ca. 3 Monaten (mal wieder) den Strom abgestellt, und ich bezweifle, daß er seine Rückstände dort zeitig begleicht.
Ich kenne Fälle, in denen der Vermieter in Vorleistung gegangen ist, um das RWE zur Freischaltung der Zähler zu bewegen. Hat der Energieversorger wirklich das Recht, bei einem Nutzerwechsel (hier zunächst der Vermieter) die Stromlieferung zu verweigern, wenn der Vormieter seine Schulden noch nicht beglichen hat?
Kann ich den bisherigen Mieter, wenn ich die Wohnung nachweislich hätte vermieten können, in Regreß nehmen?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!
mit einem unzuverlässigen Mieter konnte ich mich gottlob einigen, dass er nun die Wohnung kurzfristig räumt.
Über den Ekel, die gesammelten Brech- und Juckreize und das dringende Bedürfnis, mich ständig waschen zu wollen, werde ich bei der Renovierung der Bude (anders kann man die Wohnung momentan nicht bezeichnen...) hinwegkommen.
Ein Problem sehe ich allerdings auf mich zukommen: Das RWE hat ihm seit ca. 3 Monaten (mal wieder) den Strom abgestellt, und ich bezweifle, daß er seine Rückstände dort zeitig begleicht.
Ich kenne Fälle, in denen der Vermieter in Vorleistung gegangen ist, um das RWE zur Freischaltung der Zähler zu bewegen. Hat der Energieversorger wirklich das Recht, bei einem Nutzerwechsel (hier zunächst der Vermieter) die Stromlieferung zu verweigern, wenn der Vormieter seine Schulden noch nicht beglichen hat?
Kann ich den bisherigen Mieter, wenn ich die Wohnung nachweislich hätte vermieten können, in Regreß nehmen?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten!