Wohnungsmängel

Diskutiere Wohnungsmängel im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag, ich bewohne derzeit eine Wohnung wo in folgenden Räumen eine Holzvertäfelung an den Decken vorhanden ist : Wohnzimmer Küche Flur...
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zottel_gant

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Guten Tag,

ich bewohne derzeit eine Wohnung wo in folgenden Räumen eine Holzvertäfelung an den Decken vorhanden ist :

Wohnzimmer
Küche
Flur
Badezimmer

Nun ist es so das gerade im Wohnzimmer die Decke durchhängt.
Als ich die Wohnung bezog, habe ich sie unrenoviert übernommen, da der Vermieter diese nur so vermietet, Laut seinen eigenen Angaben hatte er die Holzdecke eingezogen, weil es mal modern war.
Die Decke hängt nicht nur durch, sondern ist auch wirklich sehr schrecklich lackiert worden.

Er meinte, wenn ich wollte könnte ich sie rausnehmen oder lackieren, dass wäre ihm egal.
Allerdings bin ich nicht bereit dazu, die Kosten hierfür zutragen.

Ich musste bereits in dem Zimmer meines Kindes Schimmel entfernen und die Wände neu verputzen. Weil nach seiner Auffassung gehört es zu meiner Wunsch Renovierung, da die Wand zu dem Zeitpunkt nicht feucht war, gehört es nicht zu seiner Pflicht als Vermieter, den Schimmel zu entfernen.
Auch die Heizung in dem Zimmer funktioniert nicht.
Auf bitten die Heizung abzustellen, damit sich das ein Fachmann angucken und ggf Reparieren kann, bekam ich lediglich die Antwort, dass es nicht ginge. Also ist die Heizung seit 1 Jahr nicht mehr in Benutzung.

Im Schlafzimmer ist das ein ähnliches Problem mit der Heizung. Man kann sie zwar anschalten, jedoch tropft dann die ganze Zeit Wasser raus. Dies hatte nun zufolge, dass die Wand nass war und sich Schimmel gebildet hat.

Das nächste Problem ist die Balkontür. Diese ist undicht und es lässt sich bequem ein Finger im geschlossenen Zustand zwischen stecken. Sie lässt sich zwar groß Öffnen damit man auf dem Balkon gehen kann, jedoch hängt sie sich aus, sobald man diese auf Kipp öffnen möchte.
Auf den Balkon mag man gar nicht gehen, da dort der Putz runterbröckelt und man teilweise schon die Träger sieht.

Die Eingangstür ist ebenfalls undicht, so dass sie bei windigen Wetter durchweg am wackeln ist. Als wir die stürmischen Tage hatten, habe ich ein Handtuch zwischen geklemmt, um das Klappern der Tür zu unterdrücken.
Die Haupteingangstür ist permanent offen, so das man bequem ins Treppenhaus gelangen kann. Ein Summer der betätigt werden könnte, ist zwar vorhanden, funktioniert aber nicht.

Der Sicherungskasten besteht aus 2 Sicherungen zum Schrauben und brummt wie verrückt. Ein Elektrofachmann der mir mein Herd eingebaut hat, meinte das dies nicht mehr zulässig sei und hat nur mit großen bedenken und widerwillig mein Herd angeschlossen.

Lärmbelästigung durch meinen Nachbarn. Mein Nachbar ist Alkoholiker. Tagsüber schläft er und Nachts dreht er quasi am Teller. Dies ist meinem Vermieter auch bekannt, auch das sich dort Leute über Wochen aufhalten, die weder hier gemeldet sind noch mit im Mietvertrag stehen.
Auch das sich ständig die Polizei und der Rettungsdienst im Haus wegen meines Nachbarn befinden, ist ihm bekannt. Seine Aussage hierzu war, dass er ihm ja Kündigen kann, es jedoch darauf hinauslaufen wird, dass er ihn rausklagen müsste und ihm das zu Kosten- und Zeitaufwendig ist.
An meinem Schlafzimmer liegt sein Wohnzimmer, ab etwa 2.00 Uhr Nachts, ist dort kein schlafen mehr möglich, weil dann geschrien oder auch an die Wand gehämmert wird.

In den Nebenkosten wird ein Hausmeister aufgelistet, den es gar nicht gibt und eine Treppenhausreinigung, die gar nicht stattfindet. Die Reinigung findet durch die Mieter statt.

Derzeit bekomme ich durch das Arbeitsamt eine Aufstockung, durch die ganze Neuberechnung ist es zu einer Verzögerung der Miete gekommen. Mein Vermieter und ich hatten über Whatsapp kommuniziert. Ich sagte ihm das er die Miete erhält, was auch der Fall war.

Nun ist es so, dass ein Restmiete offen ist, wovon ich aber erst vor etwa 3 Wochen erfuhr.
Dies Schreiben hat mein Vermieter als 3 Mahnung bezeichnet. Ich habe vorher keine Mahnung, auch nicht über Whatsapp erhalten.
Ich bot ihm eine Ratenzahlung an, da er ja auch eine Kaution für die Wohnung hat, sollte er sich auch eigentlich wenig Gedanken machen, dass er die restliche Miete nicht erhalten würde.
Gestern erhielt ich dann eine Kündigung mit der letzten Chance bis zum Tag X die restliche Miete zu bezahlen, zu Not solle ich ein Antrag beim Arbeitsamt auf ein Darlehn stellen. Laut seiner Ansicht wäre auch eine fristlose Kündigung rechtlich möglich.

Schreiben vom Vermieter landen grundsätzlich ohne Poststempel im Briefkasten. Und so wie ich mittlerweile meinen Vermieter einschätze, erstellt er Mühelos noch 2 Briefe als Mahnung mit irgendeinem Datum.

Meine Frage wäre nun, was ich in beiden Fällen tun kann?

Ich kann nicht eben einfach umziehen, es ist einfach kein bezahlbarer Wohnraum da und ich gucke wirklich schon seit einer geraumen Zeit.
Aber ich möchte das alles auch nicht einfach so hinnehmen und am Ende evtl der Mietkaution noch hinterherlaufen.

Lg
 
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  • Wohnungsmängel Beitrag #2

Ich-bin-es

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Hallo zottel_gant,

ich würde die Mängel und die Mietzahlung, Kündigung trennen. Da Du es zusammen aufführst, scheinst Du es irgendwie miteinander zu verbinden.

Nun ist es so, dass ein Restmiete offen ist, wovon ich aber erst vor etwa 3 Wochen erfuhr.
Das solltest Du immer und von Dir aus wissen.
Ich bot ihm eine Ratenzahlung an, da er ja auch eine Kaution für die Wohnung hat, sollte er sich auch eigentlich wenig Gedanken machen
Die Kaution ist für Schäden, aber nicht für die laufende Mietzahlung.

Er hat gekündigt (ob die Restmiete dafür reicht, ist ein anderes Thema), Dir eine Frist gesetzt mit dem Hinweis, Du kannst beim Jobcenter um ein Darlehn bitten. Ich höre die Kündigung hier als ein Warnschuss und finde das erstmal ganz ok. Auch ich gehe davon aus, daß das Jobcenter Dir hier helfen wird. Sie werden die Kündigung vermeiden wollen. Insofern dürfte das Thema Kündigung erstmal vom Tisch sein.

Schäden: informier den Vermieter schriftlich über die Schäden, hol Dir Hilfe beim Mieterschutz und fordere ihn dann zur Mängelbeseitung auf

Wenn Du die Schäden und die Mietzahlung hier verbindest, klingt es wie „wenn ich schon Schäden habe, dann kann er auch ein wenig auf die Miete warten“. Das geht nur, wenn Du ihm eine Frist für die Beseitung setzt und dann wegen der Mängel die Miete minderst.
Auch das sich ständig die Polizei und der Rettungsdienst im Haus wegen meines Nachbarn befinden, ist ihm bekannt. Seine Aussage hierzu war, dass er ihm ja Kündigen kann, es jedoch darauf hinauslaufen wird, dass er ihn rausklagen müsste und ihm das zu Kosten- und Zeitaufwendig ist.
Das ist nicht Dein Problem. Wenn er es vorzieht, es hinzunehmen, setzt er sich gleichzeitig dem Risiko aus, daß Du minderst.

Du brauchst hier Unterstützun. Klopf mal beim Mieterschutz oder so an.

Grüße
Ich-bin-es
 
  • Wohnungsmängel Beitrag #3
Andres

Andres

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Grundsätzlich: Dir muss klar sein, wie der Vermieter tickt, denn daran wirst du wenig ändern. Mit dieser Einstellung wird im Haus nie wirklich Ruhe einkehren, denn dafür müsste man sich ein bisschen kümmern. Such' dir eine andere Wohnung, denn was in der aktuellen Wohnung erreichbar ist, ist limitiert.

Dann weiter zur Kündigung: Die Kündigung wegen Zahlungsrückständen ist zulässig ...
  • als außerordentliche (fristlose) Kündigung, wenn zwei ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten besteht,
  • ebenfalls als außerordentliche Kündigung, wenn ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete aus zwei aufeinander folgenden Monaten besteht,
  • als ordentliche Kündigung, wenn es wiederholt zu verspäteten Zahlungen gekommen ist, wobei es eigentlich aus Sicht des Vermieters zu bevorzugen wäre, vor einer Kündigung schon einmal eine Abmahnung geschrieben zu haben, was du hier nicht erwähnst.
Geht der Zahlungsrückstand auf das Jobcenter und von dir nicht zu verschuldende Umstände zurück, kann eine Kündigung möglicherweise unzulässig sein. Trotzdem kannst du dich nicht ernsthaft auf die Position stellen, dass du halt nicht so genau weißt, wann und wie viel Miete gezahlt wurde.

Es ist völlig egal, ob der Vermieter dir eine "dritte Mahnung" schreibt. Mit der Mietzahlung gerätst du auch ohne Mahnung in Verzug. Das passt ins Gesamtbild des Vermieters ...

Weiter zu den Mängeln: Grundsätzlich gilt "gemietet wie gesehen". Mängel, die bei Anmietung bereits bestanden und bekannt waren (oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten bekannt sein können), müssen weder vom Vermieter beseitigt werden, noch stellen sie einen Grund zur Minderung dar. Wenn die Holzdecke hässlich und schlecht befestigt ist und das bereits bei Anmietung so war, dann ist das nicht das Problem des Vermieters. Das trifft nun sicher nicht auf alle Mängel zu, aber du kannst ja mal selbst überlegen, was nun noch von der Liste der Mängel übrig bleibt.

Mögliches Vorgehen: Ich gehe davon aus, dass du als Aufstocker Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe hast. Besorge dir entsprechende Scheine, mit denen du einen Anwalt (möglichst Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) aufsuchst. Das ist wirksamer als die Clowns von Mieterbund.


Die Kaution ist für Schäden, aber nicht für die laufende Mietzahlung.
Die Kaution ist für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Wenn Du die Schäden und die Mietzahlung hier verbindest, klingt es wie „wenn ich schon Schäden habe, dann kann er auch ein wenig auf die Miete warten“. Das geht nur, wenn Du ihm eine Frist für die Beseitung setzt und dann wegen der Mängel die Miete minderst.
Wird durch Wiederholung nicht richtiger: Für eine Minderung der Miete ist keine Fristsetzung erforderlich. Der Vermieter darf durch eine unterlassene Mängelanzeige nicht an der Beseitigung der Mängel gehindert sein - und das ist alles. Weder muss der Vermieter an den Mängeln "schuld sein", noch muss ihm eine Frist gesetzt werden. Was man halt nicht tun darf, ist die Miete weiter vorbehaltlos zu bezahlen.

Trotzdem stimme ich dem ersten Satz zu: Die pünktliche Mietzahlung hat nichts mit den Mängeln zu tun. Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass der Mietrückstand es schwerer macht, eine Minderung der Miete glaubwürdig darzustellen. Es ist einfach ein bekanntes Schema bei Betrügern: Erst wird die Miete kommentarlos nicht gezahlt, dann hat die Wohnung plötzlich Mängel, was ja zur Minderung berechtigt, wodurch wie durch ein Wunder gar keine Rückstände bestehen sollen. Als Mieter ist man gut beraten, nicht den Eindruck dieser "Logik" entstehen zu lassen.
 
  • Wohnungsmängel Beitrag #4

zottel_gant

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Trotzdem stimme ich dem ersten Satz zu: Die pünktliche Mietzahlung hat nichts mit den Mängeln zu tun. Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass der Mietrückstand es schwerer macht, eine Minderung der Miete glaubwürdig darzustellen. Es ist einfach ein bekanntes Schema bei Betrügern: Erst wird die Miete kommentarlos nicht gezahlt, dann hat die Wohnung plötzlich Mängel, was ja zur Minderung berechtigt, wodurch wie durch ein Wunder gar keine Rückstände bestehen sollen. Als Mieter ist man gut beraten, nicht den Eindruck dieser "Logik" entstehen zu lassen.
Es mag vielleicht eine Masche von Betrügern sein, jedoch nicht meine! Ich möchte einfach nur in Ruhe leben und gut ist.
Geht der Zahlungsrückstand auf das Jobcenter und von dir nicht zu verschuldende Umstände zurück, kann eine Kündigung möglicherweise unzulässig sein. Trotzdem kannst du dich nicht ernsthaft auf die Position stellen, dass du halt nicht so genau weißt, wann und wie viel Miete gezahlt wurde.
Die Kommunikation mit dem JobCenter ist so ne Sache für sich. Mein verschulden ist es in der Tat nachweislich nicht. Das JobCenter hatte aktuelle Kontoauszüge und die Lohnabrechnung gefordert. Dies habe ich denen via E-Mail zukommen lassen. Eingangsbestättigung vom JobCenter liegt vor. Natürlich habe ich das JobCenter kontaktiert, als ich von der offenen Restmiete erfuhr. Die wiederum meinten das sie keine E-Mail erhalten hätten und ich das mit dem Vermieter über eine Ratenzahlung klären soll und für Monat April die komplette Miete rausgegangen ist.

Als ich im Februar anfing wieder zu arbeiten, gab es vom JobCenter 2 Möglichkeiten :

1. Die zahlen die Miete an mich und ich zahle sie an den Vermieter
2. Die zahlen die Miete direkt an den Vermieter

Da ich mein Gehalt erst am 15 ten jeden Monats erhalte und die Miete nicht Verzug gerät, habe ich es vorgezogen Option 2 zu wählen. Da mein Vermieter darauf besteht seine Miete zum 01. jeden Monats zubekommen.

Es ist nachweislich der erste Verzug und es handelt sich um eine Restmiete von gerundet 250 € und nicht die komplette Miete für Monat März.

Ihm selbst oder seinem Steuerberater ist es auch erst am 01.04 aufgefallen. Davon setzte er mich über Whatsapp in Kenntnis. Ich teilte ihm mit das ich mich darum kümmere und ich das JobCenter anrufe und kläre, was aber nach Berarbeitungszeit vom JobCenter bis zu 2 Wochen dauern kann. Darauf bekam ich die Antwort "Gut, dann weiss ich bescheid".

Am nächsten Tag bekam ich die nächste Nachricht, mit der Frage "Was den nun wäre" , ich sagte ihm das sich das JobCenter darum "kümmert" , da die erst überprüfen ich hoch mein Tatsächlicher Bedarf besteht (was sich eigentlich nicht ändert, da es immer das gleiche Gehalt ist und komischerweise für April die ganze Miete rausging).

In der ganzen Zeit bekam ich weder Mahnung 1 noch Mahnung 2, sondern gleich Mahnung 3 und am Freitag dann die Kündigung mit der Möglichkeit den Betrag zu begleichen ansonsten habe ich zum 01.08. auszuziehen.

Die gesamte Miete oder auch nur ein Teil der Miete würde ich ohne schriftliche Ankündigung nicht einbehalten und muss auch vorher dem JobCenter und mit einem Anwalt angekündigt werden. Den auch das JobCenter behält die Miete nicht einfach so ein, nur weil ich als Mieter das so möchte oder ich im Recht bin. Die Problematik hatte ich mal vor etwa 10 Jahren bei einer komplett befallene Schimmel Wohnung.
Das trifft nun sicher nicht auf alle Mängel zu, aber du kannst ja mal selbst überlegen, was nun noch von der Liste der Mängel übrig bleibt.
Selbst wenn ich die Holzdecke aus den Mängeln der Wohnung rausnehme, sind immer noch Mängel wie nicht funktionierende Heizung etc vorhanden, wovon der Vermieter gleich zu Beginn wusste bzw ich Ihm das innerhalb der ersten Woche mitteilte und ich ihn darum bat diese zu beseitigen.
Dies wollte und versprach er auch zutun, was aber bis zum heutigen Tag nicht passiert ist.

Das Schimmel Problem ist nicht nur in meiner Wohnung, sondern auch in der Wohnung unter mir, an den gleichen Wänden.

Aufgrund der ganzen Problematik hatte ich mit dem Gedanken gespielt, mich an einem Mieterschutzbund zu wenden.

Grundsätzlich: Dir muss klar sein, wie der Vermieter tickt, denn daran wirst du wenig ändern. Mit dieser Einstellung wird im Haus nie wirklich Ruhe einkehren, denn dafür müsste man sich ein bisschen kümmern. Such' dir eine andere Wohnung, denn was in der aktuellen Wohnung erreichbar ist, ist limitiert.
Such Dir eine andere Wohnung ist leichter gesagt als getan. Ich kann wohl kaum mit einem Teenager in eine 1 Zimmer Wohnung ziehen und selbst 2 Zimmer Wohnung liegen deutlich über mein Budget und sind wesentlich teurer wie meine Wohnung zur Zeit.

Wie ich durch Zufall erfahren habe, versucht mein Vermieter "auf Krampf" das Haus zu verkaufen. Einem Möglichen Käufer hat er die Probleme der Wohnungen aufgezählt und gesagt, dass er eigentlich nichts mehr am Haus machen will.
Der Mögliche Käufer sagte zu Ihm, dass dies nicht richtig sei und mein Vermieter in der Pflicht stehe Mängel zu beheben.
 
  • Wohnungsmängel Beitrag #5

Ferdl

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Ich kann wohl kaum mit einem Teenager in eine 1 Zimmer Wohnung ziehen und selbst 2 Zimmer Wohnung liegen deutlich über mein Budget und sind wesentlich teurer wie meine Wohnung zur Zeit.
Nach meinem dafürhalten ist es in der Regel möglich Wohnraum im Rahmen der angemessenen Kosten der Unterkunft zu mieten. Möglicherweise muss man jedoch Abstriche an der Anzahl der qm machen.
Die Höhe der Kaltmiete incl. der kalten Nebenkosten ist meist de ausschlaggebende Punkt. Da musst du dich mal schlau machen was geht.
Alles andere ist mimimmi, es ist eine Illusion eine Schrotthütte zu mieten in der Erwartung der VM würde die dann auf Vordermann bringen.
 
  • Wohnungsmängel Beitrag #6

ehrenwertes Haus

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Es mag dir nicht gefallen, trotz Mietzahlung direkt vom Amt an den Mieter bist und bleibst du verantwortlich für den fristgerechten Eingang der Miete beim VM.

Anhand der Bescheide vom Amt ist dir bekannt, welche Miethöhe bewilligt wurde und wann welche Zahlungen erfolgen bzw. erfolgten.
Die Dinger nicht nur abheften ohne zu Lesen oder den Inhalt zu verstehen, ggf. fehlerhafte Bescheide korrigieren lassen usw., das ist deine Aufgabe.
Ebenso proaktiv auf den VM zugehen, wenn hier Probleme auftreten und nicht warten bis der VM irgendwann reagiert.
Wenn ein VM wegen Mietrückständen reagiert flattert mind. eine Zahlungserinnerung oder Abmahnung ins Haus, oder eine Kündigung.

In der ganzen Zeit bekam ich weder Mahnung 1 noch Mahnung 2, sondern gleich Mahnung 3 und am Freitag dann die Kündigung mit der Möglichkeit den Betrag zu begleichen ansonsten habe ich zum 01.08. auszuziehen.
Bei Mietrückständen sind Mahnungen nicht erforderlich. Es darf direkt gekündigt werden, sobald ein ausreichender Mietrückstand besteht.
Ob das bei dir zutrifft, müßte geprüft werden.


Dein VM mag einige seiner Pflichten wirklich vernachlässigen. Mit etwas Glück reicht Hilfe von einem Mieterverein ihm Beine zu machen, mit weniger Glück sollte das ein Fachanwalt übernehmen. Prozeßkostenhilfe sollte für dich kein Problem sein, muss nur beantragt werden.

Zum Teil musst du dir selbst an die Nase fassen, bei Dingen, die dir aufstoßen. EIn Teil der von dir jetzt beklagten Mängel bestand bereits bei Vertragsschluß und waren dir bekannt. Diese "Mängel" hast du als ok akzeptiert, sich jetzt im Nachgang daran Stören funktioniert nicht. Für nach Wohnungsübergabe neu entstandene Probleme steht dir evtl. ein Mietminderungsrecht zu, ebenso wie eine Beseitigung dieser Mängel. Dafür musst du nur eine Mängelanzeige dem VM nachweislich zukommen lassen oder anderweitig belegen können, dass dem VM neu aufgetreten Mängel bekannt sind.


Such Dir eine andere Wohnung ist leichter gesagt als getan. Ich kann wohl kaum mit einem Teenager in eine 1 Zimmer Wohnung ziehen und selbst 2 Zimmer Wohnung liegen deutlich über mein Budget und sind wesentlich teurer wie meine Wohnung zur Zeit.
Ein Wohnungswechsel wäre die sinnvollste Lösung, ein Umzug ganz sicher zumutbar und realisierbar.
Mit Geduld findest du bestimmt eine andere Wohnung innerhalb der KdU-Sätze oder als Aufstocker für dein Buget auch darüber.


Und nicht nur Jammern, wie böse die Welt (VM) ist. Du hast dich ebenfalls ungeschickt verhalten. Lerne aus diesen Erfahrungen und vermeide die gleichen Fehler bei deiner nächsten Wohnung. Dran bleiben, dann wird das schon,
 
  • Wohnungsmängel Beitrag #7
Duncan

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In der ganzen Zeit bekam ich weder Mahnung 1 noch Mahnung 2, sondern gleich Mahnung 3 und am Freitag dann die Kündigung mit der Möglichkeit den Betrag zu begleichen ansonsten habe ich zum 01.08. auszuziehen.
Da du nicht mitteilst, dass explizit erwähnt wurde, dass die Kündigung auch gelten soll, wenn die Zahlungen ausgeglichen sind und die Frist auf eine ordentliche Kündigung hinweist, gehe ich davon aus, dass der Vermieter dir mit der Kündigung helfen will ein Darlehen vom Jobcenter /"Amt" zu bekommen. Habe ich nach Rücksprache mit Mietern auch schon gemacht und ihnen eine fristlose Kündigung zukommen lassen, beschleunigt die Bearbeitungszeit im Jobcenter erheblich, weil sie sich durchaus rechtfertigen müssen, wenn ihre Klienten in der Obdachlosigkeit enden, weil sie Fälle nicht zeitnah bearbeitet haben...
Such Dir eine andere Wohnung ist leichter gesagt als getan. Ich kann wohl kaum mit einem Teenager in eine 1 Zimmer Wohnung ziehen und selbst 2 Zimmer Wohnung liegen deutlich über mein Budget und sind wesentlich teurer wie meine Wohnung zur Zeit.
Trotz allem ist bei diesem Vermieter dies die einzige langfristig sinnvolle Idee um zu angenehmen Lebensumständen zu kommen, der folgende Punkt könnte dir da durchaus zur Hilfe kommen ⇾
Wie ich durch Zufall erfahren habe, versucht mein Vermieter "auf Krampf" das Haus zu verkaufen. Einem Möglichen Käufer hat er die Probleme der Wohnungen aufgezählt und gesagt, dass er eigentlich nichts mehr am Haus machen will.
Der Mögliche Käufer sagte zu Ihm, dass dies nicht richtig sei und mein Vermieter in der Pflicht stehe Mängel zu beheben.
Ja, auch ich sehe hierbei einer Vielzahl der Mängel den Vermieter in der Pflicht etwas zu unternehmen. Allein wenn er nicht will und keine Lust dazu hat ist es schwer, langwierig und ggf. erstmal teuer ihn dazu zu bringen. Ein potenzieller Käufer wird dies auch mit entsprechenden Abschlägen zu würdigen wissen. Hier nur die Frage der Zeit wann und wie sich den VM als VK und ein Käufer einigen werden, die Zeiten sind verrückt genug auf dem Immobilienmarkt. Ein neuer Vermieter kann durchaus ein Segen für dich sein, aber auch ein Fluch. Allein aus steuerlichen Gründen wird kaum keiner erpicht sein, innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf sonderlich viel Geld in die Hand zu nehmen und ins Haus zu stecken. Danach mag das ggf. anders aussehen. Dass ein neuer Vermieter, aber auch in genau deine Wohnung einziehen möchte und dich zeitnah kündigt ist nicht undenkbar. Nur mal so als Gedanke zum vorerwähntem Fluch.
 
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