coolibri88
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 11.01.2007
- Beiträge
- 3
- Zustimmungen
- 0
Hallo,
ich benötige mal eine Auskunft.
Ich ziehe zum Monatsende aus einer Mietwohnung aus. Ich habe diese Wohnung unrenoviert übernommen und wollte so auch wieder ausziehen. Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich die Diele - sie ist an zwei Wänden - in roter Farbe gestrichen weiß streiche.
Mein Mietvertrag enthält aber keine Klausel zur Schönheitreparturen (streiche alle 3 Jahre o.ä.). Zu diesem Thema gibt es nichts im Wohnungs-Einheitsmietvertrag. Es gibt nur einen Punkt: Instandhaltung der Mieträume. Dort ist aber nichts aufgeführt zum Thema Renovierung.
Vermerkt ist nur, dass ich die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand mit allen Schlüssel übergeben muss.
Muss ich die Diele aufgrund der roten Farbe streichen? Alle anderen Räume können unrenoviert übergeben werden.
Besten Dank!
Gruss
ich benötige mal eine Auskunft.
Ich ziehe zum Monatsende aus einer Mietwohnung aus. Ich habe diese Wohnung unrenoviert übernommen und wollte so auch wieder ausziehen. Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich die Diele - sie ist an zwei Wänden - in roter Farbe gestrichen weiß streiche.
Mein Mietvertrag enthält aber keine Klausel zur Schönheitreparturen (streiche alle 3 Jahre o.ä.). Zu diesem Thema gibt es nichts im Wohnungs-Einheitsmietvertrag. Es gibt nur einen Punkt: Instandhaltung der Mieträume. Dort ist aber nichts aufgeführt zum Thema Renovierung.
Vermerkt ist nur, dass ich die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand mit allen Schlüssel übergeben muss.
Muss ich die Diele aufgrund der roten Farbe streichen? Alle anderen Räume können unrenoviert übergeben werden.
Besten Dank!
Gruss