Sandra
Hallo!
Bin zum ersten Mal hier und hoffe, daß mir vielleicht jemand helfen kann.
Erst mal vorab:
Im Dezember 2005 haben wir eine Wohnung gekauft. Derjenige, der uns die Wohnung verkauft hat, hat dort selber nicht gewohnt, sondern sie im Februar 2005 von dem Vorbesitzer gekauft die Wohnung nun im Laufe des Jahres renoviert, bis wir sie dann erworben habe.
Jetzt, im April 2006 bekamen wir vom Wohnungsverwalter die Nebenkostenabrechnung inkl. der Auflistung der Rücklagen, die gebildet worden sind. Unser Vor-Vorbesitzer hat seine Rücklagen sehr lange nicht bezahlt und es sind nun ca. 2300 € zu wenig im Gemeinschaftstopf.
Nun kommt es zu meiner Frage:
Der Verwalter möchte die Rückstände wieder in die Kasse holen, in dem er möchte, daß die 4 momentanen Eigentümer (4 Eigentumswohnungen in einem Haus) für die Rücklagen aufkommen. Das heißt, jeder soll seinem prozentualem Wohnungseigentum entsprechend, einen Teil bezahlen. Kann er das verlangen, obwohl keiner von uns für die Schulden verantwortlich ist???
Falls etwas an meiner Darstellung der Situation unklar sein sollte, fragt ruhig nochmal nach.
Vielen Dank für hoffentlich einige Antworten.
Sandra
Bin zum ersten Mal hier und hoffe, daß mir vielleicht jemand helfen kann.
Erst mal vorab:
Im Dezember 2005 haben wir eine Wohnung gekauft. Derjenige, der uns die Wohnung verkauft hat, hat dort selber nicht gewohnt, sondern sie im Februar 2005 von dem Vorbesitzer gekauft die Wohnung nun im Laufe des Jahres renoviert, bis wir sie dann erworben habe.
Jetzt, im April 2006 bekamen wir vom Wohnungsverwalter die Nebenkostenabrechnung inkl. der Auflistung der Rücklagen, die gebildet worden sind. Unser Vor-Vorbesitzer hat seine Rücklagen sehr lange nicht bezahlt und es sind nun ca. 2300 € zu wenig im Gemeinschaftstopf.
Nun kommt es zu meiner Frage:
Der Verwalter möchte die Rückstände wieder in die Kasse holen, in dem er möchte, daß die 4 momentanen Eigentümer (4 Eigentumswohnungen in einem Haus) für die Rücklagen aufkommen. Das heißt, jeder soll seinem prozentualem Wohnungseigentum entsprechend, einen Teil bezahlen. Kann er das verlangen, obwohl keiner von uns für die Schulden verantwortlich ist???
Falls etwas an meiner Darstellung der Situation unklar sein sollte, fragt ruhig nochmal nach.
Vielen Dank für hoffentlich einige Antworten.
Sandra