wohnungstüre

Diskutiere wohnungstüre im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; die wohnung, in der wir wohnen befindet sich in einem zweifamilienhaus, das ursprünglich ein bauernhaus war und umgebaut wurde. für die untere...
  • wohnungstüre Beitrag #1

ibins

die wohnung, in der wir wohnen befindet sich in einem zweifamilienhaus, das ursprünglich ein bauernhaus war und umgebaut wurde.

für die untere wohnung wurde ein wohnungseingang errichtet. aber erst, als dieser mieter darauf gedrängt hatte, weil die oberen mieter praktisch durch seine wohnung aus und ein gingen (!) unsere wohnung führt durch eine ganz normale zimmertüre die treppe hoch.

wir haben zwar ein gutes verhältnis zu den unteren mietern, trotzdem wäre es schön, wenn ich dem vermieter per gesetzestext oder ähnlichem zeigen könnte, dass uns ganz einfach eine richtige, gut abschließbare wohnungstüre zusteht! :vertrag

kann jemand helfen?? dankeschöön

ibins
 
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  • wohnungstüre Beitrag #2

Beluga

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Da Du die Wohnung so wie es ist gemietet hast, hast Du vielleicht (bin kein Jurist) keinen rechtlichen Anspruch gegen den Vermieter.

Aber das Anbringen von zusätzlicher Wohnungstür liegt wohl auch in Vermieter Interesse, da er Deine Wohnung bei Mieterwechsel sicherlich besser wieder vermieten kann. (In derzeitigem Zustand bekommt er vielleicht nach Euch keinen Mieter mehr).

Mache ihm einen Vorschlag: Eine zusätzliche Wohnungstür für Deine Wohnung
anzubringen, dafür zahlst Du mehr Kaltmiete (er darf die Kosten anteilig auf Miete aufschlagen: Umbaukosten : 11 Jahren : 12 Monate = monatlicher Aufschlag)

:tröst
 
  • wohnungstüre Beitrag #3

Jerry

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Hmmm, komisch, ich war bislang immer der Auffassung, dass zu einer ordnungsgemäßen Mietwohnung auch eine ordentliche Wohnungsabschlusstür gehört - und das ist in keinem Fall eine einfache Zimmertür. Dazu passt im übrigen auch die an anderer Stelle hier geführte Diskussion zum Theme "Zweitschlüssel der Wohnung beim Vermieter" - eine Zimmertür ist kein Wohnungsabschluss, der unbefugtes Betreten verhindern kann. Bestenfalls könnte man die Tür mit einem Zylinderschloss nachrüsten, so dass für relativ kleines Geld zumindest der "einfache" Zutritt verwehrt ist.

Das Nichtvorhandensein einer richtig massiven Wohnungstür dürfte aber auch eine Hausratversicherung interessant finden - das ist ja (ohne den anderen Mietern was Böses unterstellen zu wollen) geradezu eine Einladung, bei Dir mal so richtig auszuräumen...

Ich denke, wenn dem Wunsch der anderen Mieter nach einer ordentlichen Tür Rechnung getragen wurde, kann es Dir auch dann niemand verwehren, wenn es keinen Rechtsanspruch geben sollte - aber ich bilde mir immer noch ein, ein richtiger Wohnungsabschluss muss gegeben sein.

Jerry
 
  • wohnungstüre Beitrag #4

ibins

danke euch beiden,

tja ihr müsst wissen, dass wir beim reichsten bauern im dorf wohnen. und was glaubt ihr wie der zu seinem vielen geld gekommen ist?!!

von sich aus und auch nach drängen wird er keine andere türe einbauen - ein gescheites schloss in diese hohle alte zimmertüre - geht gar nicht. "ja was glaubst du was das geld kostet?!!" kommt er dann!

deshalb wäre es gut, wenn mir jemand einen gesetzestext nennen könnte.

dank

milfontes
 
  • wohnungstüre Beitrag #5

Capo

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1. Wird hier hoffentlich keiner dir dazu einen Gesetzestext nennen, weil es nunmal im BGB steht ;)
2. Für rechtl durchsetzbare Auskünfte bitte einen Rechtsanwalt konsultieren. Rechtsberatung machen wir hier nicht.
 
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