cp03525
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Ich bewohne mit meinem Mieter ein Haus das in zwei Wohneinheiten unterteilt ist.
Mieteinnahme ist eine Sache, ein anderer Grund er Vermietung sind hohe Heizkosten und die Tatsache, dass das Gebäude nur komplett, nicht jedoch jede Wohnung separat beheizt werden kann. Aufteilung nach Heizkostenverordnung geregelt. Die Einsparungen dadurch, dass die andere Hälfte bewohnt sind, sind als große Kostenersparnis also wesentlicher Bestandteil der "Mieteinnahme".
Aus anderen Gründen habe ich dem Mieter gem. §573a BGB mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum 31. Dez. gekündigt. Der Mieter hat die ganze Zeit gesagt er würde ein bis zwei Monate länger wohnen bleiben, weil er keine Wohnung finden würde. Meine Antwort war, dass wir darüber reden können sobald er seine Zahlungsrückstände ausgeglichen hat, bis dahin würde für mich der 31. Dez gelten.
Am 1. und 2. Dez hat er nun ohne Vorankündigung seine Haushälfte geräumt, und mir am 3. Dez. mitgeteilt er wäre jetzt draußen, den Dezember wollte er nicht mehr zahlen. Klar, die Kaltmiete steht mir zu (muss ich wahrscheinlich einklagen). Frage, wie ist das mit der Zählerablesung? Neben seinem eigenen Stromzähler auf dem jetzt ja nichts mehr dazu kommt, gibt es eben die Heizkosten und Gemeinschaftsstrom die weiterlaufen. Wenn einer von uns im Urlaub war, wurde das auch nie rausgerechnet. Darf ich erst zum Jahresende ablesen oder muss ich sofort ablesen womit ich gezwungen wäre die vorzeitig geräumte Haushälfte auf meine Kosten zu beheizen?
Mieteinnahme ist eine Sache, ein anderer Grund er Vermietung sind hohe Heizkosten und die Tatsache, dass das Gebäude nur komplett, nicht jedoch jede Wohnung separat beheizt werden kann. Aufteilung nach Heizkostenverordnung geregelt. Die Einsparungen dadurch, dass die andere Hälfte bewohnt sind, sind als große Kostenersparnis also wesentlicher Bestandteil der "Mieteinnahme".
Aus anderen Gründen habe ich dem Mieter gem. §573a BGB mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum 31. Dez. gekündigt. Der Mieter hat die ganze Zeit gesagt er würde ein bis zwei Monate länger wohnen bleiben, weil er keine Wohnung finden würde. Meine Antwort war, dass wir darüber reden können sobald er seine Zahlungsrückstände ausgeglichen hat, bis dahin würde für mich der 31. Dez gelten.
Am 1. und 2. Dez hat er nun ohne Vorankündigung seine Haushälfte geräumt, und mir am 3. Dez. mitgeteilt er wäre jetzt draußen, den Dezember wollte er nicht mehr zahlen. Klar, die Kaltmiete steht mir zu (muss ich wahrscheinlich einklagen). Frage, wie ist das mit der Zählerablesung? Neben seinem eigenen Stromzähler auf dem jetzt ja nichts mehr dazu kommt, gibt es eben die Heizkosten und Gemeinschaftsstrom die weiterlaufen. Wenn einer von uns im Urlaub war, wurde das auch nie rausgerechnet. Darf ich erst zum Jahresende ablesen oder muss ich sofort ablesen womit ich gezwungen wäre die vorzeitig geräumte Haushälfte auf meine Kosten zu beheizen?